Aus Bolligen wird Bollingen

Aus Geoinformation HSR
Wechseln zu: Navigation, Suche
Geografische Namen Lokalnamen Gebäudeadressen Inhaltsverzeichnis+Übersicht Aktuell

Bolligen Ortstafel.jpg

Bolli(n)gens Gemeindepräsident Rudolf Burger mit der ersten neuen Ortstafel, unten noch die alte Schreibweise

Bolligen Abb2.jpg Bolligen Abb1.jpg

Aprilscherz

Aprilscherz aus Bolligen wird Bollingen im «Bund»


Der Aprilscherz vom «Bund» wurde in anderen Zeitungen publiziert:

  • Baslerzeitung: PDF
  • Bernerzeitung: PDF
  • Tagesanzeiger: PDF


Kommentare der Leser von «Bund», Basler-, Berner- und Thurgauerzeitung sowie vom Tagesanzeiger

Beispiele von Kommentaren:

Kommentar 1.jpg

Kommentar 2.jpg



Stellungnahme zum Aprilscherz von Swisstopo und Bund

Bolligen Swisstopo.jpg


Kommentar Wiki

  • Ein gelungener Aprilscherz der zeigt, dass Änderungen von Ortsnamen unsinnig sind und wegen dem hohen Änderungsaufwand auf Kritik stossen. Es ist erfreulich, dass die neue ab 1.7.2008 in Kraft getretene Verordnung über geografische Namen (GeoNV) in der Schweiz immer mehr Beachtung findet. Näheres zur GeoNV und den neuen rechtliche Grundlagen für geografische Namen vgl. hier.
  • Im Aprilscherz tangieren folgende Aspekte die Grundsätze der neuen Verordnung über geografische Namen (GeoNV):
    • Geografische Namen nicht ändern: Die GeoNV verlangt, dass die Schreibweisen von geografischen Namen grundsätzlich nicht geändert werden sollen (nur im öffentlichen Interesse). Im vorliegenden Fall besteht kein öffentliches Interesse, Bolligen in Bollingen zu ändern. Details zu den Änderungen von geografischen Namen vgl. hier.
    • Einheitliche Schreibweise für eine bestimmte Örtlichkeit, Verzicht auf eine schweizweite Harmonisierung: Die GeoNV verlangt keine schweizweite Harmonie in der Schreibweise von geografischen Namen, sondern nur eine einheitliche Schreibweise für eine bestimmte Örtlichkeit in verschiedenen Informationsebenen. Details zur einheitlichen Schreibweise vgl. hier.
    • Anlehnung an das Schriftbild der Standardsprache: Anlehnung an die Schreibweise der Standardsprache (Schriftsprache) fordert die Anlehnung an das in der Bevölkerung vertraute Schriftbild und Orthografie der Standardsprache, wie dies in der traditionellen, herkömmlichen Schreibweise der Fall ist. Bolligen und Ittigen sind traditionell geschrieben und erfüllen bestens die Grundsätze der GeoNV. Die Schreibweise existiert mindestens bereits seit der Dufourkarte (ca. 1850). Beide Formen sind etwa gleich häufig vertreten (in den Swissnames ist die Schreibweise ingen bei ca. 300 und igen bei ca. 290 geografischen Namen zu finden). Details zur Anlehnung an die Standardsprache vgl. hier.


Bolligen Doufourkarte.jpg

Dufourkarte ca. 1850

Weitere Infos:


Kein Aprilscherz im Kanton Thurgau

Dingetswil Ortstafel2.jpgTingetschwiil.jpg

Bei den Änderungen der Schreibweise von Ortsnamen in zahlreichen Gemeinden des Kantons Thurgau (wie hier in der Gemeinde Fischingen, wo kürzlich die Schreibweise von Dingetswil auf Tingetschwiil geändert wurde) handelt es sich nicht wie im Kanton Bern um einen Aprilscherz im «Bund», sondern ist Realität. Allerdings wurden im Kanton Thurgau zuerst die Schreibweisen in der Karte geändert und (noch) nicht die Schreibweisen auf den Ortstafeln. Änderungen der Schreibweise von Ortsnamen wie in diesem Beispiel verstossen gegen die Grundsätze in Art. 4 der Verordnung über geografische Namen (GeoNV):

  1. Geografische Namen sind einfach schreib- und lesbar und werden allgemein akzeptiert.
  2. Sie werden, soweit möglich und sinnvoll, in Anlehnung an die Standardsprache (Schriftsprache) der Sprachregion formuliert.
  3. Geografische Namen und ihre Schreibweise dürfen nur aus öffentlichem Interesse geändert werden.


Im Kanton Thurgau sind die Änderungen von 2/3 aller Ortsnamen kein Aprilscherz, sondern Tatsache näheres vgl. hier.

Rückänderungen der Namen vgl. hier


Geografische Namen Lokalnamen Gebäudeadressen Inhaltsverzeichnis+Übersicht Aktuell