Doppelte Schreibweisen: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei den gesetzlichen Grundlagen ging es dem Gesetzgeben darum, dass geografische Namen  
 
Bei den gesetzlichen Grundlagen ging es dem Gesetzgeben darum, dass geografische Namen  
 
im amtlichen Verkehr sowie in allen amtlichen Informationsträgern einheitlich verwendet werden [[Geografische_Namen#Rechtliche_Grundlagen | vgl. Verordnung über geografische Namen (GeoNV) Art. 1]].
 
im amtlichen Verkehr sowie in allen amtlichen Informationsträgern einheitlich verwendet werden [[Geografische_Namen#Rechtliche_Grundlagen | vgl. Verordnung über geografische Namen (GeoNV) Art. 1]].
Die Meinung bestand darin, dass z.B. im Kanton Zürich in der amtlichen Vermessung nicht die Schreibweise '''Üetliberg''' und in der Landeskarte '''Ueltiberg''' verwendet wird [[Uetliberg |vgl. hier]]. Obwohl der Gesetzgeber sind das nicht im Detail überlegt hat, schliesst diese Forderung aus, dass im selben Informationsträger zwei unterschiedliche Schreibweisen verwendet werden, dass zum Beispiel in der Landeskarte nebeneinader die Schreibweise Üetliberg und Ueltiberg verwendet wird, da man dann nicht erkennt, welches die amtliche Schreibweise ist.
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Die Meinung bestand darin, dass z.B. im Kanton Zürich in der amtlichen Vermessung nicht die Schreibweise '''Üetliberg''' und in der Landeskarte '''Ueltiberg''' verwendet wird [[Uetliberg |vgl. hier]].  
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Obwohl der Gesetzgeber sind das nicht im Detail überlegt hat, schliesst diese Forderung aus, dass im selben Informationsträger zwei unterschiedliche Schreibweisen verwendet werden, dass zum Beispiel in der Landeskarte nebeneinader die Schreibweise Üetliberg und Ueltiberg verwendet wird, da man dann nicht erkennt, welches die amtliche Schreibweise ist. Anders sieht es in zweisprachigen Gegenden aus, wo in Namen unterschiedliche Sprachen erscheinen.
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Diese Bestimmung gilt jedoch nur für amtliche Informationsträger wie Landeskarte und amtliche Vermessung jedoch nicht durch privae Informationsträger wie map.search.ch und mapgoogle.ch  
 
Diese Bestimmung gilt jedoch nur für amtliche Informationsträger wie Landeskarte und amtliche Vermessung jedoch nicht durch privae Informationsträger wie map.search.ch und mapgoogle.ch  
  

Version vom 19. Juni 2008, 05:21 Uhr

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Rechtliche Grundlagen

Bei den gesetzlichen Grundlagen ging es dem Gesetzgeben darum, dass geografische Namen im amtlichen Verkehr sowie in allen amtlichen Informationsträgern einheitlich verwendet werden vgl. Verordnung über geografische Namen (GeoNV) Art. 1. Die Meinung bestand darin, dass z.B. im Kanton Zürich in der amtlichen Vermessung nicht die Schreibweise Üetliberg und in der Landeskarte Ueltiberg verwendet wird vgl. hier.

Obwohl der Gesetzgeber sind das nicht im Detail überlegt hat, schliesst diese Forderung aus, dass im selben Informationsträger zwei unterschiedliche Schreibweisen verwendet werden, dass zum Beispiel in der Landeskarte nebeneinader die Schreibweise Üetliberg und Ueltiberg verwendet wird, da man dann nicht erkennt, welches die amtliche Schreibweise ist. Anders sieht es in zweisprachigen Gegenden aus, wo in Namen unterschiedliche Sprachen erscheinen.


Diese Bestimmung gilt jedoch nur für amtliche Informationsträger wie Landeskarte und amtliche Vermessung jedoch nicht durch privae Informationsträger wie map.search.ch und mapgoogle.ch


Zweisprachige Schreibweisen

Schreibweisen im Kanton Thurgau

Mezikon Mezike.jpg



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