Singenberg - Singebärg - Singenberg: Unterschied zwischen den Versionen

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== Mundartschreibweisen auf amtlichen Katen und Schreibweise - Singenberg auch als Mundartform in Karten ==
 
== Mundartschreibweisen auf amtlichen Katen und Schreibweise - Singenberg auch als Mundartform in Karten ==
Wie die oben erwähnte Arbeitsgruppe treffend feststellt «insbesondere im Thurgauer Namenbuch», ist eine mundartnahe Schreibweise in einem Namenbuch unbestritten. Traditionell eingebürgerte Bezeichnungen auf Karten und Plänen sollten jedoch grundsätzlich nicht geändert werden. Wenn mundartliche Bezeichnungen verwendet werden, sollten diese dem Verwendungszweck der Orientierung auf Karten und Plänen entsprechend einfach schreib- und lesbar sein. Dies kann mit einer Mundarschreibweise am Besten gewährleistet werden, welche sich nach Möglichkeit an das Schriftbild der traditionellen Schreibweise resp. der Standardsprache anlehnt. Grundsätze und Schreibregeln für eine kartengerechte Schreibweise wurden mit den Schreibregeln [[Weisungen 1948]] geschaffen, welche auch vom Mitautor des Thurgauer Namenbuchs [[Oskar_Bandle_-_Weisungen_1948| Oskar Bandle]] propagiert wurde. Gemäss diesen Schreibregeln, welche am 1. August 2011 praktisch unverändert als [[Weisungen 2011]] übernommen wurden, wird «Berg» in der Regel [[B%C3%A4rg_in_Lokalnamen|immer als «Berg» und nicht als «Bärg»]] geschrieben und das [[Stummes_-n_in_geografischen_Namen| Endungs -n in der Regel belassen.]] Die Bezeichnung '''Singenberg''' bleibt gemäss [[Weisungen 1948]] resp. [[Weisungen 2011]] in kartengerechter Mundartform gegenüber der traditionellen Schreibweise unverändert ('''Singebärg''' oder auch '''Singeberg''' ist dagegen in einem Namenbuch, in einem Mundartwörterbuch oder in einem Mundarttext durchaus eine geeignete Mundart Schreibweise). Bei der Schreibweise von Orts- und Flurnamen auf Karten und Plänen ist zu berücksichtigen, dass diese in einem kontextlosen Umfeld stehen und dass in der Schweiz nicht zu verhindern ist, dass mundartliche neben standardsprachliche Formen gemischt koexistieren [[Eduard_Imhof#Erkenntnisse_von_Eduard_Imhof_zur_Schreibung_von_geografischen_Namen| (vgl. Erkenntnisse von Eduard Imhof)]]
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Wie die oben erwähnte Arbeitsgruppe treffend feststellt «insbesondere im Thurgauer Namenbuch», ist eine mundartnahe Schreibweise in einem Namenbuch unbestritten. Traditionell eingebürgerte Bezeichnungen auf Karten und Plänen sollten jedoch grundsätzlich nicht geändert werden. Wenn mundartliche Bezeichnungen verwendet werden, sollten diese dem Verwendungszweck der Orientierung auf Karten und Plänen entsprechend einfach schreib- und lesbar sein. Dies kann mit einer Mundarschreibweise am Besten gewährleistet werden, welche sich nach Möglichkeit an das Schriftbild der traditionellen Schreibweise resp. der Standardsprache anlehnt. Grundsätze und Schreibregeln für eine kartengerechte Schreibweise wurden mit den Schreibregeln [[Weisungen 1948]] geschaffen, welche auch vom Mitautor des Thurgauer Namenbuchs [[Oskar_Bandle_-_Weisungen_1948| Oskar Bandle]] propagiert wurde. Gemäss diesen Schreibregeln, welche im  August 2011 praktisch unverändert als [[Weisungen 2011]] übernommen wurden, wird «Berg» in der Regel [[B%C3%A4rg_in_Lokalnamen|immer als «Berg» und nicht als «Bärg»]] geschrieben und das [[Stummes_-n_in_geografischen_Namen| Endungs -n in der Regel belassen.]] Die Bezeichnung '''Singenberg''' bleibt gemäss [[Weisungen 1948]] resp. [[Weisungen 2011]] in kartengerechter Mundartform gegenüber der traditionellen Schreibweise unverändert ('''Singebärg''' oder auch '''Singeberg''' ist dagegen in einem Namenbuch, in einem Mundartwörterbuch oder in einem Mundarttext durchaus eine geeignete Mundart Schreibweise). Bei der Schreibweise von Orts- und Flurnamen auf Karten und Plänen ist zu berücksichtigen, dass diese in einem kontextlosen Umfeld stehen und dass in der Schweiz nicht zu verhindern ist, dass mundartliche neben standardsprachliche Formen gemischt koexistieren [[Eduard_Imhof#Erkenntnisse_von_Eduard_Imhof_zur_Schreibung_von_geografischen_Namen| (vgl. Erkenntnisse von Eduard Imhof)]]
  
  

Version vom 10. Dezember 2011, 18:50 Uhr

Betrachtungen zur historischen Schreibweise Singenberg sowie zu den Hintergründen, die zur Änderung in Singebärg und Rückänderung in Singenberg führten.


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Singenberg LK1984.jpg

Landeskarte 1984 mit Schreibweise Singenberg (Quelle Thurgis, Historische Karten)


Singenberg Wanderkarte TG.jpg

Wanderkarte des Kantons Thurgau mit aktueller Schreibweise Singebärg (schwarze Textfarbe) entsprechend der aktuellen Landeskarte sowie mit der künftigen Bezeichnung Singenberg (grüne Textfarbe) entsprechend der Rückänderung auf die bis ins Jahr 1386 zurückgehende traditionelle Bezeichnung Singenberg.


Historische Schreibweisen von Singenberg

Quelle Ortsnamen.ch resp. Thurgauer Namenbuch

  • 1386 Singenberg
  • 1413 Singenberg
  • 1487 Zinggenberg
  • 1500 Singenberg
  • 1505 singenberg
  • 1517 Singenberg
  • 1575 Singenberg
  • 1637 Singenberg
  • 1676 Singenberg
  • 1689 Singenberg
  • 1832 Sinnenberg
  • 1887 Singenberg


Mundartschreibweise zur Erhaltung eines bedeutendes Kulturgutes - Änderung Singenberg in Singebärg

Am 2. September 2009 konnte im Tages Anzeiger auf der 2. Seite unter den Titel «Wenn die Dialektwelle die Feuerwehr in die Irre führt» folgender Hinweis auf die Frage gefunden werden, warum im Kanton Thurgau z.B. eine Bezeichnung Singenberg auf Singebärg geändert wurde:

«Wichtiges Kulturgut erhalten»

Rund 10'000 Orts- und Flurnamen hat der Thurgau bereits mundartsnah angepasst. So wurde «Nollen» zu «Nolen», «Rotbühl» zu «Roopel» und – eines der skurrilsten Beispiele – «Matzenrein» zu «Maazerooa». Mit dem Rückgriff auf uralte Mundartbezeichnungen werde «ein wichtiges Kulturgut erhalten», begründet der zuständige Regierungsrat Kaspar Schläpfer die namenkundliche Radikalkur.


Nicht nur bei Singenberg, sondern bei den meisten anderen Orts- und Flurnamen im Kanton Thurgau sind jedoch die neuen Mundartbezeichnungen nicht unter den historischen Bezeichnungen zu finden.


Die Arbeitsgruppe, welche die Problematik der geänderten Schreibweisen im Kanton Thurgau untersuchte, kam zu folgender Erkenntnis: Ziel der Erfassung der Orts- und Flurnamen in mundartnaher Schreibweise ist, die Kenntnisse über diese Namen und ihre lokale Aussprache als Kulturgut zu bewahren, bevor sie gänzlich in Vergessenheit geraten. Diese Erfassung und Sicherung des Kulturgutes in wissenschaftlicher Form - insbesondere im Thurgauer Namenbuch - ist in Politik und Bevölkerung praktisch unbestritten Bericht Seite 3.


Weitere Hinweise zur kulturgeschichtliche Bedeutung von Lokalnamen vgl. hier


Mundartschreibweisen auf amtlichen Katen und Schreibweise - Singenberg auch als Mundartform in Karten

Wie die oben erwähnte Arbeitsgruppe treffend feststellt «insbesondere im Thurgauer Namenbuch», ist eine mundartnahe Schreibweise in einem Namenbuch unbestritten. Traditionell eingebürgerte Bezeichnungen auf Karten und Plänen sollten jedoch grundsätzlich nicht geändert werden. Wenn mundartliche Bezeichnungen verwendet werden, sollten diese dem Verwendungszweck der Orientierung auf Karten und Plänen entsprechend einfach schreib- und lesbar sein. Dies kann mit einer Mundarschreibweise am Besten gewährleistet werden, welche sich nach Möglichkeit an das Schriftbild der traditionellen Schreibweise resp. der Standardsprache anlehnt. Grundsätze und Schreibregeln für eine kartengerechte Schreibweise wurden mit den Schreibregeln Weisungen 1948 geschaffen, welche auch vom Mitautor des Thurgauer Namenbuchs Oskar Bandle propagiert wurde. Gemäss diesen Schreibregeln, welche im August 2011 praktisch unverändert als Weisungen 2011 übernommen wurden, wird «Berg» in der Regel immer als «Berg» und nicht als «Bärg» geschrieben und das Endungs -n in der Regel belassen. Die Bezeichnung Singenberg bleibt gemäss Weisungen 1948 resp. Weisungen 2011 in kartengerechter Mundartform gegenüber der traditionellen Schreibweise unverändert (Singebärg oder auch Singeberg ist dagegen in einem Namenbuch, in einem Mundartwörterbuch oder in einem Mundarttext durchaus eine geeignete Mundart Schreibweise). Bei der Schreibweise von Orts- und Flurnamen auf Karten und Plänen ist zu berücksichtigen, dass diese in einem kontextlosen Umfeld stehen und dass in der Schweiz nicht zu verhindern ist, dass mundartliche neben standardsprachliche Formen gemischt koexistieren (vgl. Erkenntnisse von Eduard Imhof)


Rückänderung von Singebärg zu Singenberg

Wegen der mangelnden Akzeptanz der geänderten Namen im Kanton Thurgau, ist der Kanton Thurgau daran, gewisse Schreibweisen zurück zu ändern (insbesondere die allgemein vertrauten Siedlungsnamen).


Weiter Hinweise auf Rückänderungen der Schreibweise von Lokalnamen:


Siehe auch




Weblinks