Planungskatalog Vision ZH-Oberland: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Geoinformation HSR
Lieni (Diskussion | Beiträge) |
Lieni (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Im Rahmen des Entwurfs für eine Vision Zürcher Oberland sind die folgenden Massnahmen und Festlegungen im Panungskatalog aufzunehmen: | Im Rahmen des Entwurfs für eine Vision Zürcher Oberland sind die folgenden Massnahmen und Festlegungen im Panungskatalog aufzunehmen: | ||
− | * | + | * Fördergebiet für ökologischen Ausgleich (eine extensive, naturnahe Bewirtschaftung dieser Gebiete mit dem Ziel möglichst hoher Artenvielfalt gefährdeter Arten soll speziell entschädigt werden). |
− | * | + | * Ausdolung und/oder Bachrevitalisierung (Schaffung neuer naturnaher Fliessgewässerlebensräume). |
− | * | + | * Waldreservate (Reservat & Wildnisgebiet: Einstellung jeder Bewirtschaftung). |
− | * | + | * Naturschutzgebiet (grundeigentümerverbindliche Auflagen zur Bewirtschaftung, absolutes Bauverbot, keine Erholungsnutzung abseits von Wegen). |
Version vom 7. November 2007, 17:38 Uhr
Im Rahmen des Entwurfs für eine Vision Zürcher Oberland sind die folgenden Massnahmen und Festlegungen im Panungskatalog aufzunehmen:
- Fördergebiet für ökologischen Ausgleich (eine extensive, naturnahe Bewirtschaftung dieser Gebiete mit dem Ziel möglichst hoher Artenvielfalt gefährdeter Arten soll speziell entschädigt werden).
- Ausdolung und/oder Bachrevitalisierung (Schaffung neuer naturnaher Fliessgewässerlebensräume).
- Waldreservate (Reservat & Wildnisgebiet: Einstellung jeder Bewirtschaftung).
- Naturschutzgebiet (grundeigentümerverbindliche Auflagen zur Bewirtschaftung, absolutes Bauverbot, keine Erholungsnutzung abseits von Wegen).