Planungskatalog Vision ZH-Oberland: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Geoinformation HSR
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* 12 Siedlungsverdichtungsgebiete | * 12 Siedlungsverdichtungsgebiete | ||
* 13 Zone für sozialer Wohnungsbau | * 13 Zone für sozialer Wohnungsbau | ||
− | * 14 Wohnzone mit hoher Dichte | + | * 14 Wohnzone mit hoher Dichte (bis 100 P/ha) |
− | * 15 Wohnzone mit mittlerer Dichte | + | * 15 Wohnzone mit mittlerer Dichte (bis 50 P/ha) |
− | * 16 Wohnzone mit geringer Dichte | + | * 16 Wohnzone mit geringer Dichte (bis 15 P/ha) |
* 17 Gewerbe-, Dienstleisungs- oder Industriegebiet | * 17 Gewerbe-, Dienstleisungs- oder Industriegebiet | ||
* 18 Vorranggebiet Lärmschutzmassnahmen | * 18 Vorranggebiet Lärmschutzmassnahmen | ||
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Freizeit und Erholung | Freizeit und Erholung | ||
− | * 31 Allg.Erholungszone | + | * 31 Allg. Erholungszone |
− | * 32 Sportplatz (Fussball/Tennis/etc.) | + | * 32 Sportplatz (Fussball/Tennis/etc.), (2 Plätze) à 2 ha |
− | * 33 Golfplatz | + | * 33 Golfplatz (2 Plätze à min. 40 ha) |
* 34 Motocrosss-Gelände | * 34 Motocrosss-Gelände | ||
Infrastruktur | Infrastruktur | ||
− | * 41 Neues Einkaufszentrum | + | * 41 Neues Einkaufszentrum, 5 ha |
− | * 42 Neue Chipfabrik | + | * 42 Neue Chipfabrik, 10 ha |
* 43 Meliorationsverbotszone | * 43 Meliorationsverbotszone | ||
− | * 44 Strassen | + | * 44 Strassen (Alle Gebiete müssen erschlossen sein) |
− | * 45 ÖV-Haltestellen | + | * 45 ÖV-Haltestellen (Die meisten neuen Gebiete müssen erschlossen sein). |
Natur- und Landschaftsschutz | Natur- und Landschaftsschutz |
Version vom 14. November 2007, 16:46 Uhr
Im Rahmen des Entwurfs für eine Vision Zürcher Oberland sind die folgenden Massnahmen und Festlegungen im Planungskatalog aufzunehmen:
- Fördergebiet für ökologischen Ausgleich (eine extensive, naturnahe Bewirtschaftung dieser Gebiete mit dem Ziel möglichst hoher Artenvielfalt gefährdeter Arten soll speziell entschädigt werden).
- Ausdolung und/oder Bachrevitalisierung (Schaffung neuer naturnaher Fliessgewässerlebensräume).
- Waldreservate (Reservat & Wildnisgebiet: Einstellung jeder Bewirtschaftung).
- Naturschutzgebiet (grundeigentümerverbindliche Auflagen zur Bewirtschaftung, absolutes Bauverbot, keine Erholungsnutzung abseits von Wegen).
- Verhinderung von Bauten ausserhalb der Bauzonen (Bauverbot). -> Bauverbotszone(n)
- Allenfalls notwendige Einzonungen nur in Gebieten, die landschaftlich und ökologisch unbedenklich sind. -> Bauzonen
- Neueinzonungen nur in nächster Nähe zu Gebieten, die bereits überbaut sind oder weitgehend überbaut sind. -> Bauzonen
- Siedlungsentwicklung gegen innen (Anpassung der BZO [Umzonungen, Aufzonungen, Erhöhung des Nutzungsmasses], Füllen von Baulücken)-> Bau-Verdichtungszonen
- "Verlagerung" des Siedlungsdruckes innerhalb des Baugebietes: durch Verbesserung der MIV-/ÖV-Erschliessung und Eliminierung von Lärmquellen. -> Gebiete mit Priorität für Lärmschutzmassnahmen / Gebiet für ÖV Aufwertung / Gebiet für MIV Aufwertung
- Siedlungsreserven nutzen (Baulücken) -> Bau-Verdichtungszone
- besonders geeignete Standorte für Wohnsiedlungen (aufgrund Bewertung) fördern.
- Bauzonen am Siedlungsrand gegebenenfalls auszonen -> Bau-Auszonungsgebiet, Resp. Umzonung zu Nicht-Bauzonen
- Bauzonen innerhalb Sieldungsgebiet verdichten -> Bau-Verdichtungszone
- Neue Standorte für publikumsintensive Nutzungen (für unterschiedliche Anbieter / Bedürfnisse unterscheiden). Publikumsintensive Nutzungszone (??? Evtl. Präzisieren -> Welche Anbieter, Welches Publikum?
- Neu-Einzonungen in Bezug auf die vorhande ÖV-Abdeckung (nach Nutzung / Zone unterschieden). -> Bauzonen
- Erweiterung des ÖV-Angebotes in Bezug auf noch nicht / ungenügend abgedeckte Gebiete (Unterscheidung nach bereits bebauten Gebieten und neu einzuzonenden Gebiete) -> ÖV-Entwicklungsgebiet
- Projekte an guten Wohnlagen lancieren -> Wohnzonen
- Biotope aufwerten (sodass sie unter Schutz gestellt werden können) -> Naturschutzergänzungsgebiete
- Biotope regional betrachten und nach Möglichkeit vernetzen -> Vernetzungsgebiet (Priorität Ökologie, d.h. Bauverbot, keinen Intensiv LWS, keine Intensiv-Erholung)
- Landschaftsschonende Siedlungsplanung -> ???
- Ökosysteme im Gleigewicht halten (eine Einwirkung in einem Ökosystem kann folgen in einem anderen haben) ->???
- Meloration stoppen -> ??? Meliorationsverbotszone
- Fliesgewässer revitalisieren bzw. aufwerten
- Gezielte Erweiterung und Sicherung der bestehenden Natur- und Landschaftsschutzgebiete -> Naturschutzergänzungsgebiete, Landschaftsschutzergänzungsgebiete
- Inventarisierung wichtiger regionaler Biotope -> Wozu???
- Ausscheidung von Bauzonen für bestimmte Erholungsnutzungen -> Golfplatz, Motocross etc.
- Konzentration von Freizeiteinrichtungen an geeigneten Standorten -> Koordination mit Standorten für publikumsintensive Einrichtungen
- Ausscheidung Vorranggebiete für Freizeit und Erholung
- Ausscheidung Schongebiete für Natur ohne Freizeit- und Erholung
- Bezeichnung von besonders geeigneten Bereichen für die Freizeitnutzung (Golf / Gleitschirmspringen )
- Förderung sozialer Wohnungsbau
Planungsaufgabe:
10'000 neue Einwohner bis 2030 (Verdichtung: max 25%, Hohe Dichte: 30-50%, Mittlere Dichte: 10-20%, Geringe Dichte: 5-15%) 2'500 neue Arbeitsplätze
Planfestlegungen: Bauentwicklung
- 11 Siedlungsentwicklunggebiet
- 12 Siedlungsverdichtungsgebiete
- 13 Zone für sozialer Wohnungsbau
- 14 Wohnzone mit hoher Dichte (bis 100 P/ha)
- 15 Wohnzone mit mittlerer Dichte (bis 50 P/ha)
- 16 Wohnzone mit geringer Dichte (bis 15 P/ha)
- 17 Gewerbe-, Dienstleisungs- oder Industriegebiet
- 18 Vorranggebiet Lärmschutzmassnahmen
- 19 Vorranggebiet ÖV-Aufwertung
- 20 Auszonen von Siedlungs- und Baugebiet
Freizeit und Erholung
- 31 Allg. Erholungszone
- 32 Sportplatz (Fussball/Tennis/etc.), (2 Plätze) à 2 ha
- 33 Golfplatz (2 Plätze à min. 40 ha)
- 34 Motocrosss-Gelände
Infrastruktur
- 41 Neues Einkaufszentrum, 5 ha
- 42 Neue Chipfabrik, 10 ha
- 43 Meliorationsverbotszone
- 44 Strassen (Alle Gebiete müssen erschlossen sein)
- 45 ÖV-Haltestellen (Die meisten neuen Gebiete müssen erschlossen sein).
Natur- und Landschaftsschutz
- 51 Fördergebiet für ökologischen Ausgleich
- (eine extensive, naturnahe Bewirtschaftung dieser Gebiete mit dem Ziel möglichst hoher Artenvielfalt gefährdeter Arten soll speziell entschädigt werden).
- 52 Ausdolung und/oder Bachrevitalisierung
- (Schaffung neuer naturnaher Fliessgewässerlebensräume).
- 53 Naturschutzgebiet
- (grundeigentümerverbindliche Auflagen zur Bewirtschaftung, absolutes Bauverbot, keine Erholungsnutzung abseits von Wegen).
- 54 Vernetzungsgebiet Biotope
- (Vorrang für extensive und naturnahe Bewirtschaftung, keine Bauten oder teure technische Kompesationsmassnahmen zwingend)
- 55 Landschaftsschutz mit Bauverbot
- 56 Landschaftsverträgliches Bauen mit starken Auflagen