Lokalnamen Kanton Nidwalden: Unterschied zwischen den Versionen
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* '''Art. 7''' Die neue Schreibweise entspricht zwar grundsätzlich der mundartlichen Schreibweise gemäss Anhang der Weisungen 1948 zu Art. 7, welche jedoch nur für '''Namen mit geringer, lokalen Bedeutung''' vorgesehen sind (vgl. Art. 7). '''Diverse Namen von Wolfenschiessen, deren Schreibweise geändert werden soll, muss jedoch eine grosse Bedeutung beigemessen werden; diese Namen sollten deshalb nicht verändert werden.''' | * '''Art. 7''' Die neue Schreibweise entspricht zwar grundsätzlich der mundartlichen Schreibweise gemäss Anhang der Weisungen 1948 zu Art. 7, welche jedoch nur für '''Namen mit geringer, lokalen Bedeutung''' vorgesehen sind (vgl. Art. 7). '''Diverse Namen von Wolfenschiessen, deren Schreibweise geändert werden soll, muss jedoch eine grosse Bedeutung beigemessen werden; diese Namen sollten deshalb nicht verändert werden.''' | ||
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* '''Art. 4''' ''Für die Schreibung der in Artikel 1, Absatz 2, lit. a und b erwähnten Namen, die auch in der Bundesverwaltung im Gebrauch stehen (bewohnte Orte, Stationen der Eisenbahnen und anderer Transportanstalten, Poststellen, Telephon- und Telegraphenstationen) ist das Ortsverzeichnis des [http://www.fahrplanfelder.ch/bav_assets/files/2008/spez/ortsverzeichnis.pdf '''amtlichen Kursbuches'''] (Post- und Eisenbahnausgabe) massgebend.'' | * '''Art. 4''' ''Für die Schreibung der in Artikel 1, Absatz 2, lit. a und b erwähnten Namen, die auch in der Bundesverwaltung im Gebrauch stehen (bewohnte Orte, Stationen der Eisenbahnen und anderer Transportanstalten, Poststellen, Telephon- und Telegraphenstationen) ist das Ortsverzeichnis des [http://www.fahrplanfelder.ch/bav_assets/files/2008/spez/ortsverzeichnis.pdf '''amtlichen Kursbuches'''] (Post- und Eisenbahnausgabe) massgebend.'' | ||
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Version vom 24. März 2008, 14:17 Uhr
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Inhaltsverzeichnis
- 1 Veränderung der Schreibweisen von Orts- und Lokalnamen
- 2 Veränderungen von Orts- und Lokalnamen in der Gemeinde Wolfenschiessen
- 3 Weblinks
Veränderung der Schreibweisen von Orts- und Lokalnamen
Der Kanton Nidwalden verfügt über ein wertvolles Namenbuch. Im Kanton Nidwalden wird von der Nomenklaturkommission grundsätzlich gemäss Weisungen 1948 eine mundartnahe und nicht mundartgetreue Schreibweise der Orts- und Lokalnamen verfolgt, was den Anforderungen der Benutzer nach einfacher Schreib- und Lesbarkeit Rechnung trägt. Details zur Schreibweise vgl. Aussagen von Hansjakob Achermann, Mitglied der Nomenklaturkommission Nidwalden:
- Neue Nidwaldner Zeitung 6.3.2008, Wolfenschiessen: Neue Ortsnamen ärgern. Abschnitt Wissenschaft und Praxis im Clinch
- Broschüre Dallenwil, Februar 2003, Seite 9 Kulturelle Zeugen – Orts- und Flurnamen
Das nachfolgende Beispiel in Wofenschiessen zeigt, dass Änderungen von herkömmlichen Schreibweisen von Orts- und Lokalnamen generell ein Problem für Gemeinden bedeuten.
- Bestehende Namen sind längst eingebürgert und zur Schreibtradition geworden und in sehr vielen Registern, Erlassen und Beschriftungen usw. verankert und erscheinen häufig auch in Gebäudeadressen. Änderungen in der Schreibweise von Orts- und Lokalnamen stossen bei Gemeinden nicht auf eine allgemeine Akzeptanz. An vielen Stellen müssen Anpassungen gemacht werden, was mit hohen Kosten verbunden ist und in der Übergangsphase zu Unsicherheiten und Missverständnissen führen kann und die Rechtssicherheit beeinträchtigt.
- Die Schreibung nach ortsüblicher Sprechweise (z.B. Banalp) gilt nur für Namen mit geringer, lokalen Bedeutung (vgl. auch Pfannenstiel oder Pfannenstil.)
- Bei der Verknüpfung des Namenbuches mit den Gebrauchsnamen in amtlichen Karten und Plänen bestehen Interessenskonflikte. Das Namenbuch Kanton Nidwalden wird grundsätzlich nach Weisungen 1948 geschrieben, jedoch nicht konsequent, wie die Beispiele in Wolfenschiessen zeigen.
Veränderungen von Orts- und Lokalnamen in der Gemeinde Wolfenschiessen
Hechhuis, Wahrzeichen der Gemeinde Wolfenschiessen
In der Gemeinde Wolfenschiessen ist vorgesehenen, die Schreibweise zahlreicher Orts- und Lokalnamen zu ändern. Diese Änderungen stossen bei der Gemeinde und der Bevölkerung anscheinend auf Widerstand vgl. Presseartikel Neue Ortsnamen ärgern. Zurzeit läuft eine öffentliche Auflage.
Diverse vorgesehene Änderungen der Schreibweisen sollten nicht durchgeführt werden
Keine Veränderungen der Schreibweisen gemäss Weisungen 1948
- Art. 7 Die neue Schreibweise entspricht zwar grundsätzlich der mundartlichen Schreibweise gemäss Anhang der Weisungen 1948 zu Art. 7, welche jedoch nur für Namen mit geringer, lokalen Bedeutung vorgesehen sind (vgl. Art. 7). Diverse Namen von Wolfenschiessen, deren Schreibweise geändert werden soll, muss jedoch eine grosse Bedeutung beigemessen werden; diese Namen sollten deshalb nicht verändert werden.
Eine sehr hohe Bedeutung kommt insbesondere auch Bannalp und Bannalpsee zu:
- Art. 4 Für die Schreibung der in Artikel 1, Absatz 2, lit. a und b erwähnten Namen, die auch in der Bundesverwaltung im Gebrauch stehen (bewohnte Orte, Stationen der Eisenbahnen und anderer Transportanstalten, Poststellen, Telephon- und Telegraphenstationen) ist das Ortsverzeichnis des amtlichen Kursbuches (Post- und Eisenbahnausgabe) massgebend.
1587 Bannalpsee 2541
Fahrplan Fellboden (Oberrickenbach) - Bannalpsee
Bannalp ist auch historisch bedeutsam vgl. Bannalpwerk. Die Schreibweise sollte auch aus diesem Grund gemäss Weisungen 1948 (vgl. Art. 5) in der herkömmlichen Schreibweise belassen werden: Namen, denen infolge ihrer geographischen, historischen oder literarischen Bedeutung ein allgemeines Interesse zukommt, und solche, an welchen mehrere Kantone beteiligt sind (Bergketten, wichtigere Berge, Flüsse, Seen, Gletscher, Täler, Landschaften, Alpenpässe, Bergübergänge), sind zur Vermeidung von Missverständnissen nach Möglichkeit in der herkömmlichen, allgemein üblichen Schreibweise zu belassen.
Bannalp hat sogar internationale Bedeutung und erscheint auf dem Internet über 12'000 mal.
Keine Veränderungen der Schreibweisen im Vorfeld der Geoinformationsgesetzgebung
Das Gesetz ist zwar erst ab 1.7.2008 gültig, sollte aber bereits jetzt beachtet werden, damit ab 1.7.2008 Namen vorhanden sind, welche auf allgemeine Akzeptanz stossen.
- Geografische Namen sollen nur im öffentlichen Interesse geändert werden (Geoinformationsgesetzgebung, Entwurf GeoNV Art. 4). Ein öffentliches Interesse ist bei den vorgeschlagenen Änderungen nicht ersichtlich. Dem hohen Aufwand für die Anpassungen, den Unsicherheiten in der Übergangsphase und der Beeinträchtigung der Rechtssicherheit sollte ein höheres öffentliches Interesse beigemessen werden, als eine allenfalls sprachwissenschaftlich minimale Verbesserung durch Änderung einzelner Buchstaben.
- Die Schreibweise von geografischen Namen sollte gemäss obiger Verordnung auf allgemeine Akzeptanz stossen vgl. GeoNV Art. 4).Dies scheint jedoch in Wolfenschiessen sowohl bei den Gemeindebehörden als auch bei der Bevölkerung nicht der Fall zu sein. Es zeigt sich, dass man grundsätzlich nicht gewillt ist, bestehende, eingebürgerte Schreibweisen zu ändern. Aus dem kulturhistorischen Hintergrund wird allgemein geschätzt, dass die Herkunft der Namen (z.B. Bannalp kommt von Bann) weiterhin ersichtlich bleibt.
Beispiele von vorgesehenen Änderungen
Bannalp nicht in Banalp ändern
Siegfriedkarte ca. 1900
Heutige Landeskarte 1:200'000
Heutige Landeskarte 1:25'000
- Bannalp nicht ändern in Banalp
- Bannalpsee nicht ändern in Banalpsee
- Stn. Bannalpsee nicht ändern in Stn. Banalpsee
- Bannalpbach nicht ändern in Banalpbach
- Bannalper Schonegg nicht ändern in Banalper Schonegg
Wellenberg nicht ändern in Welenberg
Landeskarte 1:100'000
Altzellen nicht ändern in Alzelen
Landeskarte 1:100'000
Hechhuis nicht ändern in Höchhuis
Hechhuis, Wahrzeichen der Gemeinde Wolfenschiessen soll nicht in Höchhuis geändert werden.
Öffentliche Auflage
Die Beschilderung der vorgeschlagenen Namen erfolgte vor der öffentlichen Auflage. Auf dem Schild ist zu sehen:
- Banalp Chrüzthütte (abgeändert von Bannalp Chrützhütte)
- Banalpsee (abgeändert von Bannalpsee)
- Banalper Schonegg (abgeändert von Bannalper Schonegg)
- Chäiserstuel (abgeändert von Chaiserstuel)
- Eggiligrat (abgeändert von Eggeligrat)
- Walleg (abgeändert von Walegg)
- Welenberg (abgeändert von Wellenberg)
Anregungen:
- Weiterhin Weisungen 1948 anwenden, wobei Orts- und Lokalnamen nur im öffentlichen Interesse und nur ganz selten verändert werden sollen.
- Eine allgemeine Akzeptanz für die Schreibweise von Orts- und Lokalnamen kann nur dann erreicht werden, wenn eng mit den Gemeinden zusammengearbeitet wird (analog Kanton Obwalden)
- Schreibweisen auf Wegweisern erst nach und nicht wie in Wolfenschiessen vor erfolgter öffentlicher Auflage ändern.
Öffentliche Auflage, Termin für Einsprachen 1. April 2008
Siehe auch