Kanton Nidwalden schiebt die Reform der Flurnamen auf: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Geoinformation HSR
Zeile 5: | Zeile 5: | ||
[[Bild:Neue Nidwaldner Zeitung 30.06.2008.jpg|800px]] | [[Bild:Neue Nidwaldner Zeitung 30.06.2008.jpg|800px]] | ||
− | 30.06.2008 Nidwaldner Zeitung: '''Die Reform der Flurnamen ist aufgeschoben''' | + | 30.06.2008 Nidwaldner Zeitung: '''Die Reform der Flurnamen ist aufgeschoben''' [http://gis.hsr.ch/wiki/images/6/65/Neue_Nidwaldner_Zeitung_30.06.2008.pdf PDF] [http://www.zisch.ch/navigation/top_main_nav/nachrichten/zentralschweiz/nidwalden/detail.htm?client_request_className=NewsItem&client_request_contentOID=283637 Internetlink] |
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
Version vom 30. Juni 2008, 22:34 Uhr
Zurück zu den Weblinks Orts- und Lokalnamen
30.06.2008 Nidwaldner Zeitung: Die Reform der Flurnamen ist aufgeschoben PDF Internetlink
Kommentare
- Es ist zu begrüssen, dass die Nidwaldner Regierung:
- die Reform der Flurnamen auf nach der Volkszählung 2010 verschiebt
- Rücksicht auf die Gebäudeadressen nimmt und diese nicht wie die Nomenklaturkommissionen in den Kantonen Thurgau und Schaffhausen ausser Acht lässt
- Es ist zu hoffen, dass die Nidwaldner Regierung
- Kenntniss von der ab 1.7.2008 gültigen Verordnung nimmt und erkennt, dass die geplante Reform der Flurnamen auch nach 2010 dieser Verordnung in hohem Masse widerspricht
- Nach 2010 ganz auf die Reform verzichtet und die Namen unverändert belässt
Verordnung über geografische Namen | Reform der Nidwaldner Flurnamen |
---|---|
Namen nicht ändern nach Art. 4 Abs. 3 | Namen werden geändert |
Namen müssen nach Art. 4 Abs. 1 auf allgemeine Akzeptanz stossen | Namen stossen nicht auf allgemeine Akzeptanz |
Wichtige Grundsätze aus der GeoNV
- Art. 1 Zweck
- Geografische Namen sollen im amtlichen Verkehr sowie in allen amtlichen Informationsträgern einheitlich verwendet werden.
- Art. 4 Grundsätze
- Geografische Namen sind einfach schreib- und lesbar und werden allgemein akzeptiert.
- Sie werden, soweit möglich und sinnvoll, in Anlehnung an die Standardsprache (Schriftsprache) der Sprachregion formuliert.
- Geografische Namen und ihre Schreibweise dürfen nur aus öffentlichem Interesse geändert werden.