Lokalnamen Kanton Nidwalden: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Geoinformation HSR
Wechseln zu: Navigation, Suche
Zeile 21: Zeile 21:
 
Die nachfolgenden Beispiele in Wolfenschiessen zeigen, dass '''Änderungen der herkömmlichen Schreibweisen von Orts- und Lokalnamen generell bei Gemeinden nicht auf Akzeptanz stossen:'''
 
Die nachfolgenden Beispiele in Wolfenschiessen zeigen, dass '''Änderungen der herkömmlichen Schreibweisen von Orts- und Lokalnamen generell bei Gemeinden nicht auf Akzeptanz stossen:'''
 
* Bestehende Namen sind längst eingebürgert und zur Schreibtradition geworden. Sie sind in sehr vielen Registern, Erlassen und Beschriftungen usw. verankert und erscheinen häufig auch in Strassennamen. Bei vielen Stellen müssen Anpassungen gemacht werden, was mit hohen Kosten verbunden ist, in der Übergangsphase zu Unsicherheiten und Missverständnissen führt und die Rechtssicherheit beeinträchtigt. '''Es gilt daher, Orts- und Lokalnamen grundsätzlich nicht zu ändern, höchstens in Einzelfällen, wenn ein öffentliches Interesse besteht.'''
 
* Bestehende Namen sind längst eingebürgert und zur Schreibtradition geworden. Sie sind in sehr vielen Registern, Erlassen und Beschriftungen usw. verankert und erscheinen häufig auch in Strassennamen. Bei vielen Stellen müssen Anpassungen gemacht werden, was mit hohen Kosten verbunden ist, in der Übergangsphase zu Unsicherheiten und Missverständnissen führt und die Rechtssicherheit beeinträchtigt. '''Es gilt daher, Orts- und Lokalnamen grundsätzlich nicht zu ändern, höchstens in Einzelfällen, wenn ein öffentliches Interesse besteht.'''
* Es ist zu begrüssen, dass man im Kanton Nidwalden für Strassennamen vielfach Flurnamen verwendet werden und dass auf eine einheitliche Schreibweise geachtet wird (im Gegesatz zu den Kantonen Thurgau und Schaffhausen, wo mit der extremem Mundartisierung der Lokalnamen die Schreibeisen mit Strassennamen nicht mehr übereinstimmen. Leider wird aber mehr auf wissenschaftliche Aspekte geachtet, anstelle auf das Gebot, geografische Namen nicht zu ändern.  
+
* Es ist zu begrüssen, dass man im Kanton Nidwalden für Strassennamen vielfach Flurnamen verwendet werden und dass auf eine einheitliche Schreibweise geachtet wird (im Gegensatz zu den Kantonen Thurgau und Schaffhausen, wo mit der extremen Mundartisierung der Lokalnamen die Schreibeisen mit Strassennamen nicht mehr übereinstimmen. Leider wird aber mehr auf wissenschaftliche Aspekte geachtet, anstelle auf das Gebot, geografische Namen nicht zu ändern.  
 
* Namenbücher sind heute beliebt, da sie über die Herkunft und Bedeutung Auskunft geben. Die Nomenklaturkommission kann sich auf das Namenbuch abstützen. '''Die Schreibweisen im Namenbuch sind jedoch amtlich nicht verbindlich und es besteht kein Zwang, geänderte Schreibweisen für die amtliche Vermessung zu übernehmen.''' Dies gilt insbesondere, wenn geänderte Schreibweisen nicht auf allgemeine Akzeptanz bei der Gemeinde stossen. Die Verantwortung für die Festsetzung der Schreibweise von Orts- und Lokalnamen trägt die Nomenklaturkommission. Um eine allgemeine Akzeptanz bei der Schreibweise zu erzielen, ist eine '''enge Zusammenarbeit mit den Gemeinden wichtig, wie dies im Kanton Obwalden der Fall ist.'''
 
* Namenbücher sind heute beliebt, da sie über die Herkunft und Bedeutung Auskunft geben. Die Nomenklaturkommission kann sich auf das Namenbuch abstützen. '''Die Schreibweisen im Namenbuch sind jedoch amtlich nicht verbindlich und es besteht kein Zwang, geänderte Schreibweisen für die amtliche Vermessung zu übernehmen.''' Dies gilt insbesondere, wenn geänderte Schreibweisen nicht auf allgemeine Akzeptanz bei der Gemeinde stossen. Die Verantwortung für die Festsetzung der Schreibweise von Orts- und Lokalnamen trägt die Nomenklaturkommission. Um eine allgemeine Akzeptanz bei der Schreibweise zu erzielen, ist eine '''enge Zusammenarbeit mit den Gemeinden wichtig, wie dies im Kanton Obwalden der Fall ist.'''
 
* Bezüglich der Schreibweise von Orts- und Lokalnamen in amtlichen Karten und Plänen und dem Namenbuch bestehen Interessenskonflikte zwischen den praktischen Bedürfnissen der Gemeinde und der Namenforschung. Orts- und Lokalnamen werden im Namenbuch Kanton Nidwalden grundsätzlich nach Weisungen 1948 geschrieben. Allerdings müsste sich die Entscheidung, welche Namen überhaupt verändert werden, viel konsequenter an die Weisungen 1948 anlehnen.
 
* Bezüglich der Schreibweise von Orts- und Lokalnamen in amtlichen Karten und Plänen und dem Namenbuch bestehen Interessenskonflikte zwischen den praktischen Bedürfnissen der Gemeinde und der Namenforschung. Orts- und Lokalnamen werden im Namenbuch Kanton Nidwalden grundsätzlich nach Weisungen 1948 geschrieben. Allerdings müsste sich die Entscheidung, welche Namen überhaupt verändert werden, viel konsequenter an die Weisungen 1948 anlehnen.
Zeile 100: Zeile 100:
  
  
=== Antwort der Regierung auf die Interpelation im Landrat ===
+
=== Antwort der Regierung auf die Interpellation im Landrat ===
 
'''Nomenklaturkommission: Regierung stoppt Inkraftsetzungsverfahren'''
 
'''Nomenklaturkommission: Regierung stoppt Inkraftsetzungsverfahren'''
  
Zeile 112: Zeile 112:
  
  
Kommentar: Es ist zu begrüssen, dass die Nidwaldner Regierung die Inkraftsetzungsverfahren der Nomenklatur stoppt. Es ist davon auszugehen, dass der Stop auch für die Gemeinden Wolfenschiessen und Ennetmoos gilt, da es ja nicht in erster Linie um Weisungen 1948 geht, sondern um die Bevolgung der seit 1. Juli 2008 gültigen Verordnung über geografische Namen. Diese verlangt, dass geografische Namen nicht geändert werden (nur aus öffentlichen Interesse) und auf allgemeine Akzeptanz stossen müssen.
+
Kommentar: Es ist zu begrüssen, dass die Nidwaldner Regierung die Inkraftsetzungsverfahren der Nomenklatur stoppt. Es ist davon auszugehen, dass der Stop auch für die Gemeinden Wolfenschiessen und Ennetmoos gilt, da es ja nicht in erster Linie um Weisungen 1948 geht, sondern um die Befolgung der seit 1. Juli 2008 gültigen Verordnung über geografische Namen. Diese verlangt, dass geografische Namen nicht geändert werden (nur aus öffentlichen Interesse) und auf allgemeine Akzeptanz stossen müssen.
  
  
Zeile 282: Zeile 282:
 
* [http://www.lokalnamen.ch/#40 Ennetmoos: Schreibweise der Lokalnamen nicht ändern!]
 
* [http://www.lokalnamen.ch/#40 Ennetmoos: Schreibweise der Lokalnamen nicht ändern!]
  
'''Beispiele veränderer Namen'''
+
'''Beispiele veränderter Namen'''
  
 
{|boder="1"
 
{|boder="1"
Zeile 291: Zeile 291:
 
|[[Bild:Diethelm.jpg|400px]]
 
|[[Bild:Diethelm.jpg|400px]]
 
|
 
|
* '''Diethelm''' nich in '''Diethälm''' ändern
+
* '''Diethelm''' nicht in '''Diethälm''' ändern
 
* '''Rohren''' nicht in '''Roren''' ändern (Rohren ist zudem ein Stationsname)
 
* '''Rohren''' nicht in '''Roren''' ändern (Rohren ist zudem ein Stationsname)
 
|-
 
|-
Zeile 328: Zeile 328:
 
«Der Gemeinderat will die alte Schreibweise beibehalten», hält Hess fest. Jetzt hofft man auf die Verordnung zum neuen Geoinformationsgesetz*, das auf den 1. Juli 2008 in Kraft tritt. Darin ist unter anderem festgehalten, dass Änderungen sich, «so wo weit möglich und sinnvoll, an die Standardsprache (Schriftsprache) anlehnen» und «nur aus öffentlichen Interesse geändert werden dürfen». Für Hess entsprechen die so formulierte Grundsätze exakt der Ansicht der Ennetmooser Gemeinderates.
 
«Der Gemeinderat will die alte Schreibweise beibehalten», hält Hess fest. Jetzt hofft man auf die Verordnung zum neuen Geoinformationsgesetz*, das auf den 1. Juli 2008 in Kraft tritt. Darin ist unter anderem festgehalten, dass Änderungen sich, «so wo weit möglich und sinnvoll, an die Standardsprache (Schriftsprache) anlehnen» und «nur aus öffentlichen Interesse geändert werden dürfen». Für Hess entsprechen die so formulierte Grundsätze exakt der Ansicht der Ennetmooser Gemeinderates.
  
Hinweis *Zum Geoinformationsgestz:
+
Hinweis *Zum Geoinformationsgesetz:
 
* [http://www.lokalnamen.ch/#41 www.lokalnamen.ch (Punkt 41)]
 
* [http://www.lokalnamen.ch/#41 www.lokalnamen.ch (Punkt 41)]
 
* [http://www.lokalnamen.ch/#42 www.lokalnamen.ch (Punkt 42)]
 
* [http://www.lokalnamen.ch/#42 www.lokalnamen.ch (Punkt 42)]
Zeile 338: Zeile 338:
  
  
'''Hametschwand''' ist die neue Schreibweise des Namenbuches und wurde auf den Wanderwegtafeln geändert. '''Hammetschwand''' müsste jedoch als historisch Bedeutsamer Name [http://de.wikipedia.org/wiki/Hammetschwand-Lift vgl. Hammetschwand-Lift] gemäss Weisungen 1948 sowie gemäss der neuen Verordnung über geogfrafische Namen (GeoNV) belassen werden.  
+
'''Hametschwand''' ist die neue Schreibweise des Namenbuches Kanton NW und wurde bereits auf den Wanderwegtafeln geändert. Die Schreibweise '''Hammetschwand''' müsste jedoch als historisch bedeutsamer Name [http://de.wikipedia.org/wiki/Hammetschwand-Lift vgl. Hammetschwand-Lift] gemäss Weisungen 1948 sowie gemäss der neuen Verordnung über geografische Namen (GeoNV) belassen werden.  
Mit der Einführung einer 2. Schreibweise wird während Jahrzenten oder gar Jahrhunderten ein Schreibchaos in Kauf genommen werden müssen.
+
Mit der Einführung einer 2. Schreibweise wird während Jahrzehnten oder gar Jahrhunderten ein Schreibchaos in Kauf genommen werden müssen.
  
  

Version vom 6. September 2008, 14:01 Uhr

Zurück zu den Weblinks Orts- und Lokalnamen

Wolfenschiessen LK100000.jpg

Kommentare zu diesem Thema können hier abgegeben werden (GeografischeNamen.blogspot.com)


Änderung der Schreibweisen von Orts- und Lokalnamen im Kanton Nidwalden

Nomenklatur im Kanton Nidwalden

Wappen Nidwalden.png


Medienberichte über Nomenklatur Nidwalden


Der Kanton Nidwalden verfügt über ein wertvolles Namenbuch. Im Kanton Nidwalden wird von der Nomenklaturkommission grundsätzlich gemäss Weisungen 1948 eine mundartnahe und nicht mundartgetreue Schreibweise der Orts- und Lokalnamen verfolgt, was den Anforderungen der Benutzer nach einfacher Schreib- und Lesbarkeit Rechnung trägt. Details zur Schreibweise vgl. Aussagen von Hansjakob Achermann, Mitglied der Nomenklaturkommission Nidwalden:


Die nachfolgenden Beispiele in Wolfenschiessen zeigen, dass Änderungen der herkömmlichen Schreibweisen von Orts- und Lokalnamen generell bei Gemeinden nicht auf Akzeptanz stossen:

  • Bestehende Namen sind längst eingebürgert und zur Schreibtradition geworden. Sie sind in sehr vielen Registern, Erlassen und Beschriftungen usw. verankert und erscheinen häufig auch in Strassennamen. Bei vielen Stellen müssen Anpassungen gemacht werden, was mit hohen Kosten verbunden ist, in der Übergangsphase zu Unsicherheiten und Missverständnissen führt und die Rechtssicherheit beeinträchtigt. Es gilt daher, Orts- und Lokalnamen grundsätzlich nicht zu ändern, höchstens in Einzelfällen, wenn ein öffentliches Interesse besteht.
  • Es ist zu begrüssen, dass man im Kanton Nidwalden für Strassennamen vielfach Flurnamen verwendet werden und dass auf eine einheitliche Schreibweise geachtet wird (im Gegensatz zu den Kantonen Thurgau und Schaffhausen, wo mit der extremen Mundartisierung der Lokalnamen die Schreibeisen mit Strassennamen nicht mehr übereinstimmen. Leider wird aber mehr auf wissenschaftliche Aspekte geachtet, anstelle auf das Gebot, geografische Namen nicht zu ändern.
  • Namenbücher sind heute beliebt, da sie über die Herkunft und Bedeutung Auskunft geben. Die Nomenklaturkommission kann sich auf das Namenbuch abstützen. Die Schreibweisen im Namenbuch sind jedoch amtlich nicht verbindlich und es besteht kein Zwang, geänderte Schreibweisen für die amtliche Vermessung zu übernehmen. Dies gilt insbesondere, wenn geänderte Schreibweisen nicht auf allgemeine Akzeptanz bei der Gemeinde stossen. Die Verantwortung für die Festsetzung der Schreibweise von Orts- und Lokalnamen trägt die Nomenklaturkommission. Um eine allgemeine Akzeptanz bei der Schreibweise zu erzielen, ist eine enge Zusammenarbeit mit den Gemeinden wichtig, wie dies im Kanton Obwalden der Fall ist.
  • Bezüglich der Schreibweise von Orts- und Lokalnamen in amtlichen Karten und Plänen und dem Namenbuch bestehen Interessenskonflikte zwischen den praktischen Bedürfnissen der Gemeinde und der Namenforschung. Orts- und Lokalnamen werden im Namenbuch Kanton Nidwalden grundsätzlich nach Weisungen 1948 geschrieben. Allerdings müsste sich die Entscheidung, welche Namen überhaupt verändert werden, viel konsequenter an die Weisungen 1948 anlehnen.
    • Die Schreibung nach ortsüblicher Sprechweise gemäss Weisungen 1948 (z.B. Banalp anstelle Bannalp) gilt grundsätzlich nur für Namen mit geringer, lokalen Bedeutung (vgl. auch Pfannenstiel oder Pfannenstil?)Selbst bei geringer, lokalen Bedeutung werden gemäss Weisungen 1948 allgemein vertraute, häufig vorkommende Namenwörter, die in gleicher Form in schweizerdeutsch sind, in der Regel in der schriftsprachlichen Form belassen.
    • Aus heutiger, praktischer Sicht und in Hinblick auf die neue Geoinformationsgesetzgebung müsste bei der Änderung bestehender Schreibweisen sogar eine stärkere Zurückhaltung als 1948 ausgeübt werden resp. es müsste auf Änderungen ganz verzichtet werden.


Medienberichte

Neuste Medienberichte:

Unterwaldner1.jpg Unterwaldner2.jpg



Interpellation im Landrat

Landratssitzung 28. Mai 2008 Traktandum 03: Interpellation von Landrat Sepp Barmettler, Buochs, und Mitunterzeichnende betreffend die Arbeit der Nomenklaturkommission; Beschluss über die Dringlicherklärung;Interpellation Nomenklatur

vgl. auch Radio DRS1 29.05.2008 Ärger in Nidwalen - Bannalp mit einem oder zwei -n? Im Nidwaldner Parlament gibt die Schreibweise von Ortsnamen zu reden.


Die Reform der Flurnamen ist aufgeschoben

Neue Nidwaldner Zeitung Neue Nidwaldner Zeitung 30.06.2008.jpg

30.06.2008 Nidwaldner Zeitung: Die Reform der Flurnamen ist aufgeschoben PDF Internetlink



Zitate aus der Online-Fassung dieses Zeitungsartikels:

  • Die Vereinheitlichung der Flurnamen hätte nach dem Zeitplan des Regierungsrates 2009 vollzogen sein sollen. Denn 2010 folgt unaufschiebbar die Volkszählung, die sich erstmals schweizweit auf digitalen Daten abstützen wird. Das heisst: Jeder Person soll bis dann mittels Computer eine Adresse zugeordnet werden.
  • Die stockende Reform der Flurnamen mit der anstehenden Volkszählung zu koordinieren, war dem Justiz- und Sicherheitsdirektor Beat Fuchs zu riskant. «Für die Volkszählung werden wir noch die bisherige Schreibweise der Flurnamen verwenden», erklärt er das Verfahren. Die von der Regierung eingesetzte Nomenklaturkommission soll indessen mit ihrer Arbeit wie bisher fortfahren. «Wir versuchten in unserer bisherigen Arbeit eine einheitliche Linie in die Reform der Schreibweise der Flurnamen zu bringen.» Das nach wissenschaftlichen Kriterien erstellte Lexikon der «Nidwaldner Orts- und Flurnamen» sei die richtige Grundlage dazu.


Kommentar des Redaktor der Webseite www.lokalnamen.ch:

  • Die Regierung ist sich also bewusst, dass mit der Änderung der Lokal- und Strassennamen sehr viele Einwohnerinnen und Einwohner von Wolfenschiessen und Ennetmoos neue Wohnadressen erhalten würden.
  • Die Regierung kennt jedoch die seit dem 1. Juli 2008 geltende Verordnung vom 21. Mai 2008 über die geografischen Namen (GeoNV) nicht. Ihre Absichten widersprechen nämlich dem Artikel 4 (Grundsätze) dieser Verordnung mit den beiden folgenden Absätzen:
    • "Geografische Namen und ihre Schreibweise dürfen nur aus öffentlichem Interesse geändert werden."
    • "Geografische Namen sind einfach schreib- und lesbar und werden allgemein akzeptiert."
  • Wo liegt hier das öffentliche Interesse?
  • Wo erkennt der Regierungsrat angesichts der breiten Opposition der Bevölkerung die erforderliche Akzeptanz?
  • Zudem scheint es mir weltfremd zu sein, das wissenschaftliche Werk "Nidwaldner Orts- und Flurnamen" zu missbrauchen als Grundlage für kostspielige Änderungen von Einwohner-Adressen, die in unzähligen öffentlichen und privaten Akten enthalten sind.


Verordnung über geografische Namen (GeoNV) Reform der Nidwaldner Flurnamen
Art. 4 Abs. 3: Geografische Namen und ihre Schreibweise dürfen nur aus öffentlichem Interesse geändert werden. Eingebürgerte und vertraute Schreibweisen von Namen werden geändert, obwohl dazu kein öffentliches Interesse besteht.
Art. 4 Abs. 1: Namen müssen auf allgemeine Akzeptanz stossen. Die geänderten Schreibweisen entsprechen zwar angeblich wissenschaftlichen Grundsätzen (was immer das heissen mag, vgl. unten), stossen jedoch nicht auf allgemeine Akzeptanz bei der Bevölkerung von Wolfenschiessen.


Wichtige Grundsätze aus der GeoNV

  • Art. 1 Zweck
    • Geografische Namen sollen im amtlichen Verkehr sowie in allen amtlichen Informationsträgern einheitlich verwendet werden.
  • Art. 4 Grundsätze
  1. Geografische Namen sind einfach schreib- und lesbar und werden allgemein akzeptiert.
  2. Sie werden, soweit möglich und sinnvoll, in Anlehnung an die Standardsprache (Schriftsprache) der Sprachregion formuliert.
  3. Geografische Namen und ihre Schreibweise dürfen nur aus öffentlichem Interesse geändert werden.

Namenbücher sind zwar nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten geschrieben, unterschiedliche Sprachwissenschafter wählen jedoch unterschiedliche Schreibweisen. Auch nach den Schreibregeln Weisungen 1948 müssten (sofern dies die wissenschaftliche Grundlage darstellt) Bannalp und Wellenberg in der herkömmlichen Schreibweise belassen werden (in mundartliche Schreibweisen geändert werden nur Namen mit geringer, lokalen Bedeutung). Eine Schreibweise Banalp und Welenberg ist nicht wissenschaftlicher als Bannalp und Wellenberg.


Antwort der Regierung auf die Interpellation im Landrat

Nomenklaturkommission: Regierung stoppt Inkraftsetzungsverfahren

Die Nidwaldner Regierung beantwortet die dringliche Interpellation von Landrat Sepp Barmettler, Buochs, und Mitunterzeichnenden zur Arbeit der Nomenklaturkommission. Deren Hauptaufgabe besteht aus der Festsetzung der Schreibweise von Lokalnamen. Weil der Bund seit diesem Sommer die rechtlichen Grundlagen überarbeitet, werden die laufenden Inkraftsetzungsverfahren in den Gemeinden ausgesetzt, bis neue Weisungen vorliegen.

Vgl. auch Neue Nidwaldner Zeitung


Kommentar: Es ist zu begrüssen, dass die Nidwaldner Regierung die Inkraftsetzungsverfahren der Nomenklatur stoppt. Es ist davon auszugehen, dass der Stop auch für die Gemeinden Wolfenschiessen und Ennetmoos gilt, da es ja nicht in erster Linie um Weisungen 1948 geht, sondern um die Befolgung der seit 1. Juli 2008 gültigen Verordnung über geografische Namen. Diese verlangt, dass geografische Namen nicht geändert werden (nur aus öffentlichen Interesse) und auf allgemeine Akzeptanz stossen müssen.


Änderungen von Orts- und Lokalnamen in der Gemeinde Wolfenschiessen

Hechhuis Wolfenschiessen.jpg

Hechhuis, Wahrzeichen der Gemeinde Wolfenschiessen


In der Gemeinde Wolfenschiessen ist vorgesehenen, die Schreibweise zahlreicher Orts- und Lokalnamen zu ändern. Diese Änderungen stossen bei der Gemeinde und der Bevölkerung anscheinend auf Widerstand

Zurzeit läuft eine öffentliche Auflage. Von ca. 2'000 Einwohnern sind über 1'100 Unterschriften gegen die Änderung der Nomenklatur gesammelt worden.

Widerstand gegen neue Ortsnamen im Kanton Nidwalden

Marlies Zehnder verkündet am 1.4.2008 im Radio DRS 1:Der Kanton Nidwalden will eine ganze Reihe von Orts- und Flurnamen ändern, anders schreiben. Dies gibt Ärger. Als erste Gemeinde hat gestern die Gemeinde Wolfenschiessen ihren Protest offiziell ausgedrückt mit 1147 Unterschriften, welche beim Staatsarchiv deponiert worden sind. Man will nicht, dass Wellenberg mit einem «l» oder Bannalp mit einem «n» geschrieben wird. Dies sei unnötig und verursache hohe Kosten. «Der Widerstand ist überall gross und darum erwartet man eine Reaktion vom Kanton», sagt der Wolfenschiesser Gemeindepräsident Hans Kopp: «Ich gehe davon aus, dass die grosse Zahl von Unterschriften unsere Anliegen bestätigt und der Kanton mit uns darüber nochmals Gespräch führt und gewisse Dinge akzeptiert, weil beim Volk keine Akzeptanz vorhanden ist. Ins erste Auflageverfahren miteinbezogen sind auch Ennetmoos und Stansstad. Von dort gibt es ebenfalls Widerstand.


Keine Änderungen der Schreibweisen gemäss Weisungen 1948

  • Art. 7 Mundartliche Schreibweisen gemäss Anhang der Weisungen 1948 zu Art. 7 sind nur für Namen mit geringer, lokalen Bedeutung vorgesehen. Diversen Namen von Wolfenschiessen, deren Schreibweise geändert werden soll, muss jedoch eine grosse Bedeutung beigemessen werden; diese Namen sollten deshalb nicht verändert werden. Zudem ist die Schreibweise von mundartlichen Namen eine Ermessensfrage. Die Schreibweise Höchhuis für Hechhuis wird von der Bevölkerung in Wolfenschiessen nicht akzeptiert. Falls die Schreibweisen generell nicht geändert würden, würden sich diese Fragen der richtigen Schreibweise von Mundart gar nicht stellen.


Eine sehr grosse Bedeutung kommt insbesondere Bannalp und Bannalpsee zu:

  • Art. 4 Für die Schreibung der in Artikel 1, Absatz 2, lit. a und b erwähnten Namen, die auch in der Bundesverwaltung im Gebrauch stehen (bewohnte Orte, Stationen der Eisenbahnen und anderer Transportanstalten, Poststellen, Telephon- und Telegraphenstationen) ist das Ortsverzeichnis des amtlichen Kursbuches (Post- und Eisenbahnausgabe) massgebend.


Amtliches Kursbuch mit Angabe der Höhe über Meer, dem Orts- resp. Stationsnamen sowie Nummer der Verkehrsverbindung

1587 Bannalpsee 2541


Fahrplan Fellboden (Oberrickenbach) - Bannalpsee

Fellboden-Bannalpsee.jpg


Bannalp ist auch historisch bedeutsam vgl. Bannalpwerk. Die Schreibweise sollte auch aus diesem Grund gemäss Weisungen 1948 (vgl. Art. 5) in der herkömmlichen Schreibweise belassen werden: Namen, denen infolge ihrer geographischen, historischen oder literarischen Bedeutung ein allgemeines Interesse zukommt, und solche, an welchen mehrere Kantone beteiligt sind (Bergketten, wichtigere Berge, Flüsse, Seen, Gletscher, Täler, Landschaften, Alpenpässe, Bergübergänge), sind zur Vermeidung von Missverständnissen nach Möglichkeit in der herkömmlichen, allgemein üblichen Schreibweise zu belassen.

Bannalp hat sogar internationale Bedeutung und hat im Google über 12'000 Treffer.


Keine Veränderungen der Schreibweisen im Vorfeld der Geoinformationsgesetzgebung

Das Gesetz ist zwar erst ab 1.7.2008 gültig, sollte aber bereits jetzt beachtet werden, damit ab 1.7.2008 Namen vorhanden sind, welche auf allgemeine Akzeptanz stossen.

  • Geografische Namen sollen nur im öffentlichen Interesse geändert werden (Geoinformationsgesetzgebung, Entwurf GeoNV Art. 4). Ein öffentliches Interesse ist bei den vorgeschlagenen Änderungen nicht ersichtlich. Dem hohen Aufwand für die Anpassungen, den Unsicherheiten in der Übergangsphase und der Beeinträchtigung der Rechtssicherheit sollte ein höheres öffentliches Interesse beigemessen werden, als eine allenfalls sprachwissenschaftlich minimale Verbesserung durch Änderung einzelner Buchstaben.
  • Geografischen Namen sollte gemäss obiger Verordnung auf allgemeine Akzeptanz stossen (vgl. GeoNV Art. 4). Dies scheint jedoch in Wolfenschiessen sowohl bei den Gemeindebehörden als auch bei der Bevölkerung nicht der Fall zu sein. Es zeigt sich, dass man grundsätzlich nicht gewillt ist, bestehende, eingebürgerte Schreibweisen zu ändern. Aus dem kulturhistorischen Hintergrund wird allgemein geschätzt, dass die Herkunft der Namen (z.B. Bannalp kommt von Bann) weiterhin ersichtlich bleibt.


Beispiele von vorgesehenen Änderungen

Bannalp nicht in Banalp ändern

Bannalp Siegfriedkarte.jpg

Siegfriedkarte ca. 1900


Bannalp Landeskarte 200000.jpg

Heutige Landeskarte 1:200'000


Bannalp Landeskarte 25000.jpg

Heutige Landeskarte 1:25'000


  • Bannalp nicht ändern in Banalp
  • Bannalpsee nicht ändern in Banalpsee
  • Stn. Bannalpsee nicht ändern in Stn. Banalpsee
  • Bannalpbach nicht ändern in Banalpbach
  • Bannalper Schonegg nicht ändern in Banalper Schonegg


Wellenberg nicht ändern in Welenberg

Wellenberg Landeskarte 100000.jpg

Landeskarte 1:100'000


Altzellen nicht ändern in Alzelen

Wellenberg Landeskarte 100000.jpg

Landeskarte 1:100'000


Hechhuis nicht ändern in Höchhuis

Hechhuis Wolfenschiessen.jpg

Hechhuis, Wahrzeichen der Gemeinde Wolfenschiessen soll nicht in Höchhuis geändert werden.


Signalisation

Bannalp.jpg

Die Beschilderung der vorgeschlagenen Namen erfolgte vor der öffentlichen Auflage. Auf dem Schild ist zu lesen:

  • Banalp Chrützhütte (abgeändert von Bannalp Chrützhütte)
  • Banalpsee (abgeändert von Bannalpsee)
  • Banalper Schonegg (abgeändert von Bannalper Schonegg)
  • Chäiserstuel (abgeändert von Chaiserstuel)
  • Eggiligrat (abgeändert von Eggeligrat)
  • Walleg (abgeändert von Walegg)
  • Welenberg (abgeändert von Wellenberg)


Anregungen:

  • Die Schreibweise bestehender Orts- und Lokalnamen nur sehr zurückhaltend oder am Besten gar nicht ändern.
  • Eine allgemeine Akzeptanz für die Schreibweise von Orts- und Lokalnamen kann nur dann erreicht werden, wenn eng mit den Gemeinden zusammengearbeitet wird (analog Kanton Obwalden)
  • Schreibweisen auf Wegweisern erst nach und nicht wie in Wolfenschiessen vor erfolgter öffentlicher Auflage ändern.


S5031323.jpg

Falsche und unsinnige Schreibweise Banalp auch auf der Übersichtstafel.


Wanderkarte Bannalp.jpg

Korrekte vertraute Schreibweise Bannalp auf der Wanderkarte unterhalb der Übersichtstafel.



Öffentliche Auflage

Öffentliche Auflage Wolfenschiessen.jpg

Öffentliche Auflage, Termin für Einsprachen 1. April 2008


Zwischen der zitierten Verordnung über die Erhebung und Schreibweise der Lokalnamen (Nomenklaturverordnung) Erlasssuche 214.21 und dem Text der öffentlichen Auflage bestehen wesentliche Differenzen:

  • In der Nomenklaturverordnung ist unter § 6 das Verzeichnis der Lokalnamen aufgeführt. Gemäss § 7 müssen Veränderungen an diesem Verzeichnis dem Gemeinderat eröffnet und öffentlich aufgelegt werden (Beispiel der Gemeinde Schleitheim, wie die Änderungen von Lokalnamen dokumentiert werden können). Im vorliegenden Fall wurde nur das geänderte Verzeichnis ohne Angaben, was geändert hat, aufgelegt.
  • Auch das in der öffentlichen Auflage beschriebene Rechtsmittel entspricht nicht der Nomenklaturverordnung (vgl. § 9) und es stellt sich die Frage, um was für ein Verfahren es sich bei der öffentlichen Auflage überhaupt handelt.
Nomenklaturverordnung Erlasssuche 214.21 Text der effektiv erfolgten öffentliche Auflage
§ 7 Mitteilung

1 Jede Änderung des Verzeichnisses der Lokalnamen ist der Justizdirektion, dem Grundbuchamt, dem Grundbuchgeometer und dem Gemeinderat am Ort der gelegenen Sache zu eröffnen.


2 Die Nomenklaturkommission veröffentlicht im Amtsblatt die Mitteilung, dass diese Änderung auf der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme aufliegt.

Im Sinne von § 7 Abs. 2 der kantonalen Verordnung über die Erhebung und Schreibweise der Lokalnamen (Nomenklaturverordnung) liegt ab Montag, 3. März 2008, das Verzeichnis der Schreibweise der Lokalnamen in der Gemeinde Wolfenschiessen während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung, Gemeindekanzlei, Wolfenschiessen, sowie im Staatsarchiv Nidwalden, zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

§ 9 Rechtsmittel

1 Verfügungen der Nomenklaturkommission gemäss § 3 Abs. 2 Ziff. 1 und 2 können durch den Gemeinderat und Personen, die ein rechtliches oder tatsächliches, schutzwürdiges Interesse haben, binnen 20 Tagen nach erfolgter Mitteilung gemäss § 7 mit Beschwerde beim Regierungsrat angefochten werden, der endgültig entscheidet.

Allfällige Einsprachen sind innert der öffentlichen Auflagefrist schriftlich und begründet zu richten an die Nomenklaturkommission Nidwalden


Offene Fragen



Änderungen von Orts- und Lokalnamen in der Gemeinde Ennetmoos

Schreibweise der Lokalnamen nicht ändern

Beispiele veränderter Namen

Blattiberg.jpg
  • Blattiberg nicht in Plattibigerg ändern
Diethelm.jpg
  • Diethelm nicht in Diethälm ändern
  • Rohren nicht in Roren ändern (Rohren ist zudem ein Stationsname)
Lehmatt.jpg
  • Lehmatt nicht in Lematt ändern
  • Rohrnerberg nicht in Rornerberg ändern
Ebnet.jpg
  • Ebnet nicht in Äbnet ändern


Reform der Flurnamen ist aufgeschoben

Hoffen auf neues Gesetz

«In Ennetmoos müsste fast die Hälfte der Bewohner die Änderung von Strassennamen hinnehmen», sagt Gemeindeschreiber Klaus Hess. An die 40 Flurnamen sollen neu geschrieben werden. Zum Beispiel

bisherige Schreibweise neue veränderte Schreibweise
Rohrmatte Rormatte
Bruderhausstrasse Bruederhuisstrasse
Gruobstrasse Gruebstrasse

«Auch heissen Bäche plötzlich anders als in Obwalden», fügt er hinzu. So soll der Rübibach in Riibibach und der Melbach in Mälbach umbenannt werden.

«Der Gemeinderat will die alte Schreibweise beibehalten», hält Hess fest. Jetzt hofft man auf die Verordnung zum neuen Geoinformationsgesetz*, das auf den 1. Juli 2008 in Kraft tritt. Darin ist unter anderem festgehalten, dass Änderungen sich, «so wo weit möglich und sinnvoll, an die Standardsprache (Schriftsprache) anlehnen» und «nur aus öffentlichen Interesse geändert werden dürfen». Für Hess entsprechen die so formulierte Grundsätze exakt der Ansicht der Ennetmooser Gemeinderates.

Hinweis *Zum Geoinformationsgesetz:


Änderungen von Orts- und Lokalnamen in der Gemeinde Ennetbürgen

Hammetschwand oder Hametschwand ?

Hammetschwand.jpgHammetschwand LK.jpg


Hametschwand ist die neue Schreibweise des Namenbuches Kanton NW und wurde bereits auf den Wanderwegtafeln geändert. Die Schreibweise Hammetschwand müsste jedoch als historisch bedeutsamer Name vgl. Hammetschwand-Lift gemäss Weisungen 1948 sowie gemäss der neuen Verordnung über geografische Namen (GeoNV) belassen werden. Mit der Einführung einer 2. Schreibweise wird während Jahrzehnten oder gar Jahrhunderten ein Schreibchaos in Kauf genommen werden müssen.


Schreibweise Hammetschwand: Schreibweise Hametschwand
  • Google 6'280 Treffer
  • Google 94 Treffer
  • Landeskarte
  • Amtliche Vermessung
  • Touristische Karten
  • Hammetschwand-Lift
  • ....

Siehe auch


Weblinks