Normalisierung geografischer Mundartnamen: Unterschied zwischen den Versionen
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** Bestehende Namen: Als Name wird die Schreibweise des amtlichen Namens '''unverändert''' aus der amtlichen Vermessung und der Landesvermessung übernommen (Art. 3 GeoNV Abs. 3) | ** Bestehende Namen: Als Name wird die Schreibweise des amtlichen Namens '''unverändert''' aus der amtlichen Vermessung und der Landesvermessung übernommen (Art. 3 GeoNV Abs. 3) | ||
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− | *** '''Lokalnamen grosser Bedeutung''' sowie '''Ortsnamen''': sind in Anlehnung an die | + | *** '''Lokalnamen grosser Bedeutung''' sowie '''Ortsnamen''': sind in Anlehnung an die Standardsprache zu schreiben (Art. 3 Abs. 2 GeoNV). vgl. Abb. 3 |
*** '''Lokalnamen geringer Bedeutung:''' Schreibweise des Mundartnamens '''normalisieren''', damit er gemäss Art. 3 Abs. 1 GeoNV einfach schreib- und lesbar ist. Der Namen darf daher nicht direkt als Mundartname übernommen werden, sondern er muss sich an das vertraute Schriftbild der Standardsprache anlehnen (Art. 3 Abs. 2 GeoNV). vgl. Abb. 1 bis 3 | *** '''Lokalnamen geringer Bedeutung:''' Schreibweise des Mundartnamens '''normalisieren''', damit er gemäss Art. 3 Abs. 1 GeoNV einfach schreib- und lesbar ist. Der Namen darf daher nicht direkt als Mundartname übernommen werden, sondern er muss sich an das vertraute Schriftbild der Standardsprache anlehnen (Art. 3 Abs. 2 GeoNV). vgl. Abb. 1 bis 3 | ||
* '''Phonetik''' Geografische Namen werden im Namenbuch in phonetischer Schrift mit diakritischen Zeichen notiert | * '''Phonetik''' Geografische Namen werden im Namenbuch in phonetischer Schrift mit diakritischen Zeichen notiert |
Version vom 5. Januar 2009, 23:07 Uhr
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Schreibweise der Orts- und Lokalnamen im Namenbuch
- Name Dieser Name dient zum Aufsuchen von Namen im Namenbuch und ist Referenz zu amtlichen Karten und Plänen.
- Bestehende Namen: Als Name wird die Schreibweise des amtlichen Namens unverändert aus der amtlichen Vermessung und der Landesvermessung übernommen (Art. 3 GeoNV Abs. 3)
- Neue Namen:
- Lokalnamen grosser Bedeutung sowie Ortsnamen: sind in Anlehnung an die Standardsprache zu schreiben (Art. 3 Abs. 2 GeoNV). vgl. Abb. 3
- Lokalnamen geringer Bedeutung: Schreibweise des Mundartnamens normalisieren, damit er gemäss Art. 3 Abs. 1 GeoNV einfach schreib- und lesbar ist. Der Namen darf daher nicht direkt als Mundartname übernommen werden, sondern er muss sich an das vertraute Schriftbild der Standardsprache anlehnen (Art. 3 Abs. 2 GeoNV). vgl. Abb. 1 bis 3
- Phonetik Geografische Namen werden im Namenbuch in phonetischer Schrift mit diakritischen Zeichen notiert
- Mundart Die Namen werden in Mundartform zusätzlich auch ohne diakritische Zeichen geschrieben
Abb. 1
Was Normalisieren konkret heisst, lässt sich auf folgenden Beispielen entnehmen.
- Gelb = Mundartform
- Grün = normalisiert
- Rot = nicht normalisiert
Die Weisungen 1948 eignen sich sehr gut zur Normalisierung für eine kartengerechte Schreibweise von geografischen Namen.
Abb. 2
Geografische Namen werden grundsätzlich in Anlehnung an die Standardsprache geschrieben (Art. 3 Abs. 2 GeoNV). Nur bei Lokalnamen geringer Bedeutung kann es Sinn machen, diese mundartlich zu schreiben. Die Schreibweise soll sich dabei das vertraute Schriftbild der Standardsprache anlehnen.
Abb. 3