Lokalname: Unterschied zwischen den Versionen
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Lokalnamen: | Lokalnamen: | ||
* bewohnte Orte (im Sinne von Stadt, Dorf, Weiler, Hof) | * bewohnte Orte (im Sinne von Stadt, Dorf, Weiler, Hof) | ||
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Ortsnamen (als Synonym für '''Lokalnamen'''): | Ortsnamen (als Synonym für '''Lokalnamen'''): | ||
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"Unter Lokalnamen wird jene Teilmenge der Toponyme verstanden, die mundartnah geschrieben wird. Zu dieser Menge gehören auch Weiler und Höfe." | "Unter Lokalnamen wird jene Teilmenge der Toponyme verstanden, die mundartnah geschrieben wird. Zu dieser Menge gehören auch Weiler und Höfe." | ||
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"Der Leitfaden bezieht sich einzig auf die Flur-, Gelände- und Gewässernamen (nachfolgend Lokalnamen genannt)". | "Der Leitfaden bezieht sich einzig auf die Flur-, Gelände- und Gewässernamen (nachfolgend Lokalnamen genannt)". | ||
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=== Vorschlag Definition Lokalnamen === | === Vorschlag Definition Lokalnamen === | ||
''Der Begriff 'lokal' ist relativ. 'Lokal' hat eine ähnliche Bedeutung wie 'Ort' (vgl. lokalisieren, örtlich, eine Örtlichkeit bestimmen). Lokal wird vielfach auf eine Gemeinde (oder allenfalls ein paar Gemeinden) bezogen z.B. Lokalpolitiker, -historiker usw. Lokalnamen haben grundsätzlich nicht speziell etwas mit 'Fluren', 'Gelände' und 'Gewässer' zu tun, sondern allgemein mit lokalen, geografischen Namen im kommunalen/überkommunalen Bereich, zu denen ebenso Namen von Siedlungen (Orte) gehören. Definition für Objekte, sollen sich nicht danach richten, ob ein Name eher mundartlich oder schriftsprachlich geschrieben oder ob eine lokale Bedeutung vorliegt oder nicht, da beide Merkmale relativ sind. Die Schreibweise wie auch die Bedeutung ist eine Eigenschaft eines Objektes. | ''Der Begriff 'lokal' ist relativ. 'Lokal' hat eine ähnliche Bedeutung wie 'Ort' (vgl. lokalisieren, örtlich, eine Örtlichkeit bestimmen). Lokal wird vielfach auf eine Gemeinde (oder allenfalls ein paar Gemeinden) bezogen z.B. Lokalpolitiker, -historiker usw. Lokalnamen haben grundsätzlich nicht speziell etwas mit 'Fluren', 'Gelände' und 'Gewässer' zu tun, sondern allgemein mit lokalen, geografischen Namen im kommunalen/überkommunalen Bereich, zu denen ebenso Namen von Siedlungen (Orte) gehören. Definition für Objekte, sollen sich nicht danach richten, ob ein Name eher mundartlich oder schriftsprachlich geschrieben oder ob eine lokale Bedeutung vorliegt oder nicht, da beide Merkmale relativ sind. Die Schreibweise wie auch die Bedeutung ist eine Eigenschaft eines Objektes. | ||
− | In der heutigen rechtsgültigen Definition gemäss 'Verordnung über die Orts-, Gemeinde- und Stationsnamen' wird der Begriff ''''Ortsname (Lokalname)'''' verwendet | + | In der heutigen rechtsgültigen Definition gemäss 'Verordnung über die Orts-, Gemeinde- und Stationsnamen' wird der Begriff ''''Ortsname (Lokalname)'''' verwendet. 'Ort' wird heute mit den bewohnten Orten (Siedlungen) in Verbindung gebracht. Darum ist es durchaus sinnvoll, anstelle 'Ortsnamen' das Synonym 'Lokalnamen' analog Weisungen 1948 (jedoch ohne Stationsnamen) als Oberbegriff für 'Topografische Objekte' und 'Orte' (im neuen Sinn) zu verwenden. Für 'Lokalnamen' wird heute auch von 'Orts- und Flurnamen' gesprochen, wobei dann 'Fluren' nicht im engen Sinn von 'Fluren', sondern weitgefasst für 'Topografische Objekte' verstanden werden.'' |
'''Definition Lokalnamen (Vorschlag):''' | '''Definition Lokalnamen (Vorschlag):''' |
Version vom 8. August 2006, 08:21 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Von Eduard Imhof verwendete Begriffe (vor 1948)
Orts- und Lokalnamen als Synonyme verwendet:
- Ortsnamen (im Sinne von Stadt, Dorf, Weiler, Hof)
- Lokalnamen (im Sinne von Topografischen Objekten)
Weisungen 1948 (Stand 1.4.1977)
Lokalnamen:
- bewohnte Orte (im Sinne von Stadt, Dorf, Weiler, Hof)
- nicht bewohnte Orte (im Sinne von Topografischen Objekten)
- Stationsnamen
Verordnung über die Orts-, Gemeinde- und Stationsnamen vom 30.12.1970 SR 510.625
Ortsnamen (als Synonym für Lokalnamen):
- bewohnte Orte
- nicht bewohnte Orte (im Sinne von Topografischen Objekten)
Toponymische Richtlinien (Entwurf Mai 2005)
"Unter Lokalnamen wird jene Teilmenge der Toponyme verstanden, die mundartnah geschrieben wird. Zu dieser Menge gehören auch Weiler und Höfe."
Leitfaden Toponymie (Entwurf Mai 2006)
"Der Leitfaden bezieht sich einzig auf die Flur-, Gelände- und Gewässernamen (nachfolgend Lokalnamen genannt)".
Vorschlag Definition Lokalnamen
Der Begriff 'lokal' ist relativ. 'Lokal' hat eine ähnliche Bedeutung wie 'Ort' (vgl. lokalisieren, örtlich, eine Örtlichkeit bestimmen). Lokal wird vielfach auf eine Gemeinde (oder allenfalls ein paar Gemeinden) bezogen z.B. Lokalpolitiker, -historiker usw. Lokalnamen haben grundsätzlich nicht speziell etwas mit 'Fluren', 'Gelände' und 'Gewässer' zu tun, sondern allgemein mit lokalen, geografischen Namen im kommunalen/überkommunalen Bereich, zu denen ebenso Namen von Siedlungen (Orte) gehören. Definition für Objekte, sollen sich nicht danach richten, ob ein Name eher mundartlich oder schriftsprachlich geschrieben oder ob eine lokale Bedeutung vorliegt oder nicht, da beide Merkmale relativ sind. Die Schreibweise wie auch die Bedeutung ist eine Eigenschaft eines Objektes. In der heutigen rechtsgültigen Definition gemäss 'Verordnung über die Orts-, Gemeinde- und Stationsnamen' wird der Begriff 'Ortsname (Lokalname)' verwendet. 'Ort' wird heute mit den bewohnten Orten (Siedlungen) in Verbindung gebracht. Darum ist es durchaus sinnvoll, anstelle 'Ortsnamen' das Synonym 'Lokalnamen' analog Weisungen 1948 (jedoch ohne Stationsnamen) als Oberbegriff für 'Topografische Objekte' und 'Orte' (im neuen Sinn) zu verwenden. Für 'Lokalnamen' wird heute auch von 'Orts- und Flurnamen' gesprochen, wobei dann 'Fluren' nicht im engen Sinn von 'Fluren', sondern weitgefasst für 'Topografische Objekte' verstanden werden.
Definition Lokalnamen (Vorschlag):
- Topografische Objekte
- Orte