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+ | * Biologie: Mutation, die durch Wiederherstellung der ursprüngl. Nukleotidsequenz in der DNA einen mutierten Genotyp genotyp. u. phänotyp in den Wildtyp zurückverwandelt (Reversion) | ||
+ | * Vermessunswesen: Wiederherstellung eines früheren Zusandes im amtlichen Vermessungswerk. Beispiel aus dem Rechtsbuch | ||
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+ | http://www.rechtsbuch.tg.ch/pdf/200/211_441e1.pdf | ||
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+ | 3 Können Grenzänderungen nicht innert einem Jahr seit Abgabe des Mutationsplanes im Grundbuch eingetragen werden, setzt das Grundbuchamt unter der Androhung der Rückmutation eine Frist von höchstens drei Monaten an. Nach unbenütztem Fristablauf erteilt das Grundbuchamt dem Nachführungsgeometer den Auftrag zur Rückmutation der Grenzänderung. | ||
Version vom 5. Juni 2010, 14:49 Uhr
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Begriffe
Mutation:
- Lateinisch: mutatio «Veränderung», «Wechsel»
- Biologie: Eine Mutation ist eine spotan auftretende, dauerhafte Veränderung des Erbgutes
- Vermessungswesen: Eine Mutation ist eine bewusste, reglementierte Veränderung des Vermessungswerkes, insbesondere bei Grundstücksgrenzen
Rückmutaion:
- Biologie: Mutation, die durch Wiederherstellung der ursprüngl. Nukleotidsequenz in der DNA einen mutierten Genotyp genotyp. u. phänotyp in den Wildtyp zurückverwandelt (Reversion)
- Vermessunswesen: Wiederherstellung eines früheren Zusandes im amtlichen Vermessungswerk. Beispiel aus dem Rechtsbuch
http://www.rechtsbuch.tg.ch/pdf/200/211_441e1.pdf
3 Können Grenzänderungen nicht innert einem Jahr seit Abgabe des Mutationsplanes im Grundbuch eingetragen werden, setzt das Grundbuchamt unter der Androhung der Rückmutation eine Frist von höchstens drei Monaten an. Nach unbenütztem Fristablauf erteilt das Grundbuchamt dem Nachführungsgeometer den Auftrag zur Rückmutation der Grenzänderung.