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Dieser Umstand wird im Kapitel '''Namenstreit im Thurgau''' in der Ausgagbe SchweizerDeutsch 2/09 wie folgt dokumentiert: | Dieser Umstand wird im Kapitel '''Namenstreit im Thurgau''' in der Ausgagbe SchweizerDeutsch 2/09 wie folgt dokumentiert: |
Version vom 20. Juni 2010, 18:58 Uhr
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Zeitschrift SchweizerDeutsch
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Inhaltsverzeichnis
Hinweise und Ergänzungen zu Aspekten der Schreibweise von Orts- Lokalnamen (Flurnamen)
SchweizerDeutsch Ausgabe 1/09
Die Nummern 1/09 ist vergriffen, kann aber als PDF heruntergeladen werden.
«Laien»-Verschriftlichung von Dialekten
Zeitschrift SchweizerDeutsch Ausgabe 1/09 Seite 15
Auotin: Christiane Stieger
Auszug:
Im Gegensatz zur Standardsprache fehlt es den schweizerdeutschen Dialekten an einer öffentlich normierten Schrift; dies hat zur Konsequenz, dass sich die SchreiberInnen einerseits zwar alle an der Orthographie der Standardsprache orientieren, anderseits resultiert daraus aber auch eine grosse Schreibvarianz. Denn auch wenn unterschiedliche Schriftbilder in erster Linie auf die unterschiedliche Lautung der Dialekte selbst zurückzuführen sind, rühren sie auch daher, dass die DialektschreiberInnen trotz der stets zugrunde liegenden Standardorthographie die Wahl zwischen zwei Prinzipien haben, an die sie sich bei der Verschriftlichung ihres Dialekts halten können:
Im Gegensatz dazu erlaubt die lautnahe Schreibung zwar, die Lautung eines Dialekts originalgetreuer wiederzugeben (widr statt wieder), ist jedoch für den Schreiber und Leser mit einem Mehraufwand an Interpretationsleistung verbunden. |
Bärndütschi Schrybwys
Kurze Anleitung zum Aufschreiben in schweizerdeutscher, besonders bernischer Mundart
Zeitschrift SchweizerDeutsch Ausgabe 1/09 Seite 17
Autor: Werner Marti
Auszug:
Die folgende Anleitung versucht zur besseren Lesbarkeit das gewohnte Schriftbild der Standardsprache mit einer lautlich gemässen Wiedergabe der Mundart zu verbinden, wobei die Hinweise ebenfalls Elemente der Dieth’schen Dialäktschrift (1938) einbauen. So können auch die Leser, die nur gelegentlich mundartlichen Texten begegnen, und besonders solche französischer Zunge oder Mundartfreunde aus andern Mundart-Regionen die Texte flüssig lesen und deshalb besser verstehen. Wenn die hochdeutsche Schreibung mit der mundartlichen Lautung übereinstimmt, dient sie als Grundlage, andernfalls versucht unsere Bärndütschi Schrybwys mit den Buchstaben, die als Zeichen für deutsche Laute stehen, eine eigene Lösung zu finden. |
Ergänzungen zu obgigen beiden Texten:
Die Differenzierung des Schriftprinzipes (standardnahe Schreibung) und Lautprinzipes (lautnahe Schreibung) ist in der Zeitschrift SchweizerDeutsch in obigen beiden Kapiteln sehr gut dargelegt. Wenn schon in der Mundartschreibweise von reinen Mundarttexten das gegenüber dem bevorzugt wird, so gilt dies erst recht für die Mundartschreibung von Orts- und Lokalnamen, wo die einfache Schreib- und Lesbarkeit eine besondere Rolle spielt, vgl. dazu die Anleitung zur Mundarschreibung von Werner Marti. Diese hat eine gewisse Analogie zu den Weisungen 1948, wobei diese jedoch nicht nur die einfache Schreib- und Lesbarkeit berücksichtigen, sondern auch dem Umstand Rechnung tragen, dass schriftsprachliche und mundartliche Schreibweisen in geeigneter Form koexistieren müssen.
In einem Namenbuch existieren beide Prinzipien:
Namenbuch | Prinzip |
Phonetik | Lautprinzip (inkl. diakritsche Zeichen) |
Mundart | Lautprinzip (ohne diakritische Zeichen) |
Name | Schriftprinzip |
SchweizerDeutsch Ausgabe 2/09
Die Nummern 2/09 ist vergriffen, kann aber als PDF heruntergeladen werden.
Zuger Ortsnamen
Zeitschrift SchweizerDeutsch Ausgabe 2/09 Seite 7
Autor: Ruedi Schwarzenbach
Ruedi Schwarzenbach dokumentiert das Lexikon der Siedlungs., Flur- und Gewässernamen im Kanton Zug Zuger Ortsnamen von Beat Dittli.
Ergänzungen zum Text:
Mundartliche Namen werden im Kanton Zug gemässigt in Befolgung der Schreibregeln Weisungen 1948 geschrieben vgl. map.geo.admin.ch
Namenstreit im Thurgau
Zeitschrift SchweizerDeutsch Ausgabe 2/09 Seite 11
Autor: Ruedi Schwarzenbach
Die Dokumentation «Geschichte Schreibweise Orts- und Lokalnamen» der Hochschule Rapperswil sieht Konflikte zwischen drei Ansprüchen an die geographischen Namen. Schwarzenbach zitiert diesen Text und fährt anschliessend so weiter:
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Ergänzungen zum Text:
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat entschieden, dass die Siedlungsnamen sowie die Flurnamen mit grosser Bedeutung überprüft und z.T. zurückgeändert werden vgl. Rückänderungen von Orts- und Lokalnamen. Auf dieser Wiki Seite wird im Kapitel Bundesratsbeschluss vom 22.2.1038 dargelt, dass im Kanton Thurgau davon ausgegangen wurde, dass der Bundesrat vom 22.2.1938 eine mundartnahe Schreibweise verlangt wird.
Dieser Umstand wird im Kapitel Namenstreit im Thurgau in der Ausgagbe SchweizerDeutsch 2/09 wie folgt dokumentiert:
vgl. Rückänderungen von Orts- und Lokalnamen