Weisungen 2011: Unterschied zwischen den Versionen
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== Informelle Konsultation Weisungen 2011 == | == Informelle Konsultation Weisungen 2011 == | ||
− | + | * Bei den [http://www.cadastre.ch/internet/cadastre/de/home/topics/geonames/av.parsys.33693.downloadList.21437.DownloadFile.tmp/avexpress201011weisungen48neubeilageweisungende.pdf Weisungen 2011] handelt es sich um Weisungen betreffend die Erhebung und Schreibweise der geografischen Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung in der deutschsprachigen Schweiz | |
− | + | * Mit der Inkraftsetzung der Verordnung über geografische Namen (GeoNV SR 510.625) am 1. Juli 2008 hat das Bundesamt für Landestopografie gestützt auf Artikel 6 Absatz 1 GeoNV den Auftrag erhalten, Regeln für die geografischen Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung zu erlassen. | |
− | + | * In der Folge hat sich eine paritätisch zusammengesetzte Arbeitsgruppe betreffend der Um-setzung des gesetzlichen Auftrages zur Aufgabe gemacht, die bestehenden Weisungen 48 zu überarbeiten und den heutigen Gegebenheiten anzupassen. | |
− | Mit der Inkraftsetzung der Verordnung über geografische Namen (GeoNV SR 510.625) am 1. Juli 2008 hat das Bundesamt für Landestopografie gestützt auf Artikel 6 Absatz 1 GeoNV den Auftrag erhalten, Regeln für die geografischen Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung zu erlassen. | + | * Die Schreibregeln haben keine Änderungen erfahren; ferner kann von einer Übersetzung der Weisungen abgesehen werden, da nur der deutschsprachige Teil der Schweiz von den Änderungen betroffen sein wird. |
− | + | * Frist für Stellungnahme: Ende März 2011 | |
− | In der Folge hat sich eine paritätisch zusammengesetzte Arbeitsgruppe betreffend der Um-setzung des gesetzlichen Auftrages zur Aufgabe gemacht, die bestehenden Weisungen 48 zu überarbeiten und den heutigen | + | * [http://www.cadastre.ch/internet/cadastre/de/home/topics/geonames/av.html Details vgl. hier] |
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Version vom 12. Dezember 2010, 09:26 Uhr
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Landeskarte mit Schreibweisen der Orts- und Lokalnamen gemäss Weisungen 1948 resp. Weisungen 2011
Informelle Konsultation Weisungen 2011
- Bei den Weisungen 2011 handelt es sich um Weisungen betreffend die Erhebung und Schreibweise der geografischen Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung in der deutschsprachigen Schweiz
- Mit der Inkraftsetzung der Verordnung über geografische Namen (GeoNV SR 510.625) am 1. Juli 2008 hat das Bundesamt für Landestopografie gestützt auf Artikel 6 Absatz 1 GeoNV den Auftrag erhalten, Regeln für die geografischen Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung zu erlassen.
- In der Folge hat sich eine paritätisch zusammengesetzte Arbeitsgruppe betreffend der Um-setzung des gesetzlichen Auftrages zur Aufgabe gemacht, die bestehenden Weisungen 48 zu überarbeiten und den heutigen Gegebenheiten anzupassen.
- Die Schreibregeln haben keine Änderungen erfahren; ferner kann von einer Übersetzung der Weisungen abgesehen werden, da nur der deutschsprachige Teil der Schweiz von den Änderungen betroffen sein wird.
- Frist für Stellungnahme: Ende März 2011
- Details vgl. hier
Siehe auch