Lokalname: Unterschied zwischen den Versionen
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* 22.2.1938 Bundesrats Beschluss über die Schreibweise von '''Orts- und Lokalnamen''' bei Grundbuchvermessungen | * 22.2.1938 Bundesrats Beschluss über die Schreibweise von '''Orts- und Lokalnamen''' bei Grundbuchvermessungen | ||
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Version vom 9. Dezember 2006, 09:50 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Umfang der «Orts- und Lokalnamen» resp. «topografischen Objekte»
Der Umfang deckt sich 1:1
- im Sinne der heutigen Verordnung «Orts-, Gemeinde- und Stationsnamen»
- Namen der topografischen Objekte im Sinne des Entwurfes der Verordnung über geografische Namen (GeoNV)
Es geht grundsätzlich um die Festlegung eines Oberbegriffes für folgende Namen
- Siedlungen (Städte, Quartiere, Dörfer, Weiler, Einzelhöfe)
- Landschaften (Fluren, Wälder, Gebiete, Täler, Alpen)
- Gewässer (Bäche, Flüsse, Weiher, Seen, Wasserfälle, Quellen)
- Gletscher
- Gelände (Berge und Hügel)
- Kulturelle Objekte (z.B. Burgen, Schlösser, Klöster, Kirchen, Kapellen)
- Öffentlichen Bauten (z.B. Schulhäuser, Spitäler, Sägereien, Mühlen)
- besondere Objekte von Verkehrsverbindungen (Brücken, Pässe, Tunnels, Flugplätze)
Oberbegriff für «Orts- und Lokalnamen» resp. «topografischen Objekte»
Wahrscheinlich gibt es keinen geeigneten, eindeuitgen Oberbegriff für die Namen der topografischen Objekten, dies zeigt sich auch in der Geschichte:
- 22.2.1938 Bundesrats Beschluss über die Schreibweise von Orts- und Lokalnamen bei Grundbuchvermessungen
- 27.10.1948 Weisungen für die Erhebung und Schreibweise der Lokalnamen bei Grundbuchvermessungen in der deutschsprachigen Schweiz
- 5.2.1954 Bundesratsbeschluss über Orts-, Gemeinde- und Stationsnamen (Synonym Lokalnamen)
- 20.11.2006 Im Entwurf "Verordnung über geografische Namen" wird der Begriff geografische Namen der amtlichen Vermessung und des Landeskartenwerkes verwendet.
Allenfalls ist der gemäss Bundesratbeschlusses vom 22.2.1938 verwendete Begriff "Orts- und Lokalnamen" die treffenste Bezeichnung für die Namen der topografischen Objekte. Beim Bundesratbeschlusses vom 5.2.1954, als noch weitere geografische Namen wie "Gemeinde- und Stationsnamen" dazukamen, war es etwas schwierig, den Titel "Orts- und Lokal-, Gemeinde- und Stationsnamen" zu verwenden. Da man einfache Begriffe suchte, hat man in der Geschichte anstelle "Orts- und Lokalnamen" einseitig entweder "Ortsnamen" oder "Lokalnamen" als Oberbegriff verwendet. Im neuen Entwurf über die Verordnung über geografische Namen, wo noch die Ortschats- und Strassennamen hinzukommen, konnte nicht Verordnung über "Orts- und Lokal-, Gemeinde-, Stations-, Ortschafs- und Strassennamen" genannt werden. Die Verordnung "Verordnung über geografische Namen (GeoNV)" zu nennen scheint zweckmässig und unbestritten zu sein. Geografische Namen ist ein geeigneter Oberbegriff über alle Namen. Jetzt, wo die Verordnung "Verordnung über geografische Namen" heisst, wäre der ursprüngliche Begriff "Orts- und Lokalnamen" (franz "noms des lieux et noms locaux) durchaus wieder möglich.
Ob nun aber der Begriff "Geografische Namen der amtlichen Vermessung und des Landeskartenwerkes" geeingeter als "Orts- und Lokalnamen" ist, wird sich in der Vernehmlassung zu den Verordnungen zum GeoIG zeigen.
Orts- und Lokalnamen
- Vorteile
- Etablierter, bekannter und poluärer Begriff
- Bezug zu verschiedenen kantonalen Erlassen
- Nachteile
- Doppelname
Geografische Namen der amtlichen Vermessung und des Landeskartenwerkes
- Vorteile
- ?
- Nachteile
- Viel zu langer, unpopulärer Begriff
- Namen von topografischen Objekten haben nichts direkt mit der amtlichen Vermessung und des Landeskartenwerkes zu tun
- Da in der amtlichen Vermessung auch geografische Namen wir Ortschafts- und Strassennamen enthalten sind, besteht die gefahr, dass mit "geografischen Namen der amtlichen Vermessung" nicht nur die "Orts- und Lokalnamen" sondern alle geografischen Namen verstanden werden, welche in der amtlichen Vermessung enthalten sind.
Verwendung des Begriffes "Lokalnamens"
- Als Oberbegriff für die topografischen Objekte gemäss Weisungen 1948 resp. bisherige "Verordnung über Orts-, Gemeinde- und Stationsnamen"
- Entwurf "Toponymische Richtlinien"
«Unter Lokalnamen wird jene Teilmenge der Toponyme verstanden, die mundartnah geschrieben wird.» Zu dieser Menge gehören auch Namen von Weilern und Höfen.
- Entwurf "Leitfaden Toponymie 2006"
«Der Leitfaden bezieht sich einzig auf die Flur-, Gelände- und Gewässernamen (nachfolgend Lokalnamen genannt)».
Beispiele
Beispiele für die heutige Verwendung von verschiedenen Oberbegriffen für «Orts- und Lokalnamen» resp. «topografischen Objekte»:
Beispiele für Verwendung Lokalnamen
- Kanton BL 145.91 Reglement für die Nomenklaturkommission für die Erhebung und die Schreibweise der Lokalnamen des Kantons Basel-Landschaft
- Kanton BL 211.53 Kantonale Vermessungsverordnung
- Kanton NW Rechenschaftsbericht
- Kanton OW 101.412 Ausführungsbestimmungen über die Erhebung und Schreibweise der Lokalnamen
- Kanton SG Verordnung über die Erhebung und Schreibweise der Lokalnamen
- Kanton SG Weisungen zum Datenmodell
- CH Prüfungsstoff der Patentprüfung für Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer
- CH Glossar Schweizerischer Verband für Strukturverbesserungen und Agrarkredite (VSVAK)
Beispiele für Verwendung Ortsnamen
- Kanton LU Verordnung über die Schreibweise von Ortsnamen
- Kanton LU Verordnung über die Schreibweise von Ortsnamen
- Kanton SZ 214.11 Verordnung über die Amtliche Vermessung im Kanton Schwyz
Beispiele für Verwendung Orts- und Flurnamen
Beispiele für Verwendung Orts- Flur- und Geländenamen
- Kanton AR 213.321.1 Verordnung zum Gesetz über die amtliche Vermessung
- Kanton ZG 215.31 Verordnung über die amtliche Vermessung
- Kanton NW Rechenschaftsbericht 2005
Beispiele für Verwendung Flurnamen
- Kanton GR 217.250 Verordnung über die amtliche Vermessung im Kanton Graubünden
- Kanton OW 213.11 Vollziehungsverordnung über die amtliche Vermessung
- Kanton WS 211.6 Gesetz über die amtliche Vermessung und die Geoinformation