Lokalname: Unterschied zwischen den Versionen
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=== Oberbegriff für «Orts- und Lokalnamen» resp. «topografischen Objekte» === | === Oberbegriff für «Orts- und Lokalnamen» resp. «topografischen Objekte» === | ||
==== Verwendete Oberbegriffe in der Geschichte ==== | ==== Verwendete Oberbegriffe in der Geschichte ==== | ||
− | Wahrscheinlich gibt es keinen geeigneten, | + | Wahrscheinlich gibt es keinen geeigneten, eindeutigen Oberbegriff für die Namen der topografischen Objekte, dies zeigt sich auch in der Geschichte: |
* 22.2.1938 Bundesrats Beschluss über die Schreibweise von '''Orts- und Lokalnamen''' bei Grundbuchvermessungen | * 22.2.1938 Bundesrats Beschluss über die Schreibweise von '''Orts- und Lokalnamen''' bei Grundbuchvermessungen | ||
* 27.10.1948 Weisungen für die Erhebung und Schreibweise der '''Lokalnamen''' bei Grundbuchvermessungen in der deutschsprachigen Schweiz | * 27.10.1948 Weisungen für die Erhebung und Schreibweise der '''Lokalnamen''' bei Grundbuchvermessungen in der deutschsprachigen Schweiz | ||
* 5.2.1954 Bundesratsbeschluss über '''Orts'''-, Gemeinde- und Stationsnamen (Synonym '''Lokalnamen''') | * 5.2.1954 Bundesratsbeschluss über '''Orts'''-, Gemeinde- und Stationsnamen (Synonym '''Lokalnamen''') | ||
− | * 20.11.2006 Im Entwurf "Verordnung über geografische Namen" wird der Begriff '''Namen der topografischen | + | * 20.11.2006 Im Entwurf "Verordnung über geografische Namen" wird der Begriff '''Namen der topografischen Objekte''' resp. '''geografische Namen der amtlichen Vermessung und des Landeskartenwerkes verwendet'''. Welcher von beiden Begriffen als Pendant zu "Orts- und Lokalnamen" verwendet wird bleibt offen. |
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− | Allenfalls könnte der bereits 1938 gemäss | + | Allenfalls könnte der bereits 1938 gemäss Bundesratsbeschluss vom 22.2.1938 verwendete Begriff "Orts- und Lokalnamen" die beste Bezeichnung für die Namen der topografischen Objekte sein. |
Den neuen Entwurf der Verordnung über geografische Namen, wo noch die Ortschafts- und Strassennamen hinzukommen, konnte man nicht Verordnung über "Orts- und Lokal-, Gemeinde-, Stations-, Ortschafs- und Strassennamen" nennen. "Verordnung über geografische Namen (GeoNV)" scheint zweckmässig und unbestritten zu sein. Geografische Namen ist ein geeigneter Oberbegriff über alle Namen. | Den neuen Entwurf der Verordnung über geografische Namen, wo noch die Ortschafts- und Strassennamen hinzukommen, konnte man nicht Verordnung über "Orts- und Lokal-, Gemeinde-, Stations-, Ortschafs- und Strassennamen" nennen. "Verordnung über geografische Namen (GeoNV)" scheint zweckmässig und unbestritten zu sein. Geografische Namen ist ein geeigneter Oberbegriff über alle Namen. | ||
Aus heutiger Sicht wäre der ursprüngliche Begriff von 1938 "Orts- und Lokalnamen" (franz. "noms de lieux et locaux") durchaus wieder möglich zu sein. | Aus heutiger Sicht wäre der ursprüngliche Begriff von 1938 "Orts- und Lokalnamen" (franz. "noms de lieux et locaux") durchaus wieder möglich zu sein. | ||
− | Ob nun aber der Begriff "Namen von topografischen Objekten", "geografische Namen der amtlichen Vermessung und des Landeskartenwerkes" | + | Ob nun aber der Begriff "Namen von topografischen Objekten", "geografische Namen der amtlichen Vermessung und des Landeskartenwerkes" geeigneter als der ursprüngliche Namen "Orts- und Lokalnamen" ist, wird sich in der Vernehmlassung zur GeoNV zeigen. |
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** In der Öffentlichkeit kann man sich unter Namen von topografischen Objekten kaum etwas vorstellen, da man nicht weiss, was man unter topografischen Objekten versteht. Allenfalls müsste man von "topografische Namen" oder "Toponymen" sprechen. | ** In der Öffentlichkeit kann man sich unter Namen von topografischen Objekten kaum etwas vorstellen, da man nicht weiss, was man unter topografischen Objekten versteht. Allenfalls müsste man von "topografische Namen" oder "Toponymen" sprechen. | ||
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** Viel zu langer, unpopulärer und nicht geläufiger Begriff | ** Viel zu langer, unpopulärer und nicht geläufiger Begriff | ||
** Namen von topografischen Objekten haben nichts direkt mit der amtlichen Vermessung und des Landeskartenwerkes zu tun | ** Namen von topografischen Objekten haben nichts direkt mit der amtlichen Vermessung und des Landeskartenwerkes zu tun | ||
− | ** Da in der amtlichen Vermessung auch geografische Namen wir Ortschafts- und Strassennamen enthalten sind, besteht die | + | ** Da in der amtlichen Vermessung auch geografische Namen wir Ortschafts- und Strassennamen enthalten sind, besteht die Gefahr, dass mit "geografischen Namen der amtlichen Vermessung" nicht nur die "Orts- und Lokalnamen", sondern alle geografischen Namen verstanden werden, welche in der amtlichen Vermessung enthalten sind. |
Version vom 9. Dezember 2006, 13:12 Uhr
Inhaltsverzeichnis
- 1 Umfang der «Orts- und Lokalnamen» resp. «Namen der topografischen Objekte»
- 2 Oberbegriff für «Orts- und Lokalnamen» resp. «topografischen Objekte»
- 3 Verwendung des Begriffes «Lokalnamen»
- 4 Weblinks
Umfang der «Orts- und Lokalnamen» resp. «Namen der topografischen Objekte»
Der Umfang deckt sich 1:1
- im Sinne der heutigen Verordnung «Orts-, Gemeinde- und Stationsnamen»
- Namen der topografischen Objekte im Sinne des Entwurfes der Verordnung über geografische Namen (GeoNV)
Es geht grundsätzlich um die Festlegung eines Oberbegriffes für folgende Namen
- Siedlungen (Städte, Quartiere, Dörfer, Weiler, Einzelhöfe)
- Landschaften (Fluren, Wälder, Gebiete, Täler, Alpen)
- Gewässer (Bäche, Flüsse, Weiher, Seen, Wasserfälle, Quellen)
- Gletscher
- Gelände (Berge und Hügel)
- Kulturelle Objekte (z.B. Burgen, Schlösser, Klöster, Kirchen, Kapellen)
- Öffentlichen Bauten (z.B. Schulhäuser, Spitäler, Sägereien, Mühlen)
- besondere Objekte von Verkehrsverbindungen (Brücken, Pässe, Tunnels, Flugplätze)
Oberbegriff für «Orts- und Lokalnamen» resp. «topografischen Objekte»
Verwendete Oberbegriffe in der Geschichte
Wahrscheinlich gibt es keinen geeigneten, eindeutigen Oberbegriff für die Namen der topografischen Objekte, dies zeigt sich auch in der Geschichte:
- 22.2.1938 Bundesrats Beschluss über die Schreibweise von Orts- und Lokalnamen bei Grundbuchvermessungen
- 27.10.1948 Weisungen für die Erhebung und Schreibweise der Lokalnamen bei Grundbuchvermessungen in der deutschsprachigen Schweiz
- 5.2.1954 Bundesratsbeschluss über Orts-, Gemeinde- und Stationsnamen (Synonym Lokalnamen)
- 20.11.2006 Im Entwurf "Verordnung über geografische Namen" wird der Begriff Namen der topografischen Objekte resp. geografische Namen der amtlichen Vermessung und des Landeskartenwerkes verwendet. Welcher von beiden Begriffen als Pendant zu "Orts- und Lokalnamen" verwendet wird bleibt offen.
Beispiele der heute verwendete Begriffe
Beispiele für die heutige Verwendung von verschiedenen Oberbegriffen für «Orts- und Lokalnamen» resp. «topografische Objekte»:
Lokalnamen
- Kanton BL 145.91 Reglement für die Nomenklaturkommission für die Erhebung und die Schreibweise der Lokalnamen des Kantons Basel-Landschaft
- Kanton BL 211.53 Kantonale Vermessungsverordnung
- Kanton NW Rechenschaftsbericht
- Kanton OW 101.412 Ausführungsbestimmungen über die Erhebung und Schreibweise der Lokalnamen
- Kanton SG Verordnung über die Erhebung und Schreibweise der Lokalnamen
- Kanton SG Weisungen zum Datenmodell
- CH Prüfungsstoff der Patentprüfung für Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer
- CH Glossar Schweizerischer Verband für Strukturverbesserungen und Agrarkredite (VSVAK)
Ortsnamen
- Kanton LU Verordnung über die Schreibweise von Ortsnamen
- Kanton LU Verordnung über die Schreibweise von Ortsnamen
- Kanton SZ 214.11 Verordnung über die Amtliche Vermessung im Kanton Schwyz
Orts- und Flurnamen
Orts- Flur- und Geländenamen
- Kanton AR 213.321.1 Verordnung zum Gesetz über die amtliche Vermessung
- Kanton ZG 215.31 Verordnung über die amtliche Vermessung
- Kanton NW Rechenschaftsbericht 2005
Flurnamen
- Kanton GR 217.250 Verordnung über die amtliche Vermessung im Kanton Graubünden
- Kanton OW 213.11 Vollziehungsverordnung über die amtliche Vermessung
- Kanton WS 211.6 Gesetz über die amtliche Vermessung und die Geoinformation
Kandidaten für künftigen Begriff
Allenfalls könnte der bereits 1938 gemäss Bundesratsbeschluss vom 22.2.1938 verwendete Begriff "Orts- und Lokalnamen" die beste Bezeichnung für die Namen der topografischen Objekte sein. Den neuen Entwurf der Verordnung über geografische Namen, wo noch die Ortschafts- und Strassennamen hinzukommen, konnte man nicht Verordnung über "Orts- und Lokal-, Gemeinde-, Stations-, Ortschafs- und Strassennamen" nennen. "Verordnung über geografische Namen (GeoNV)" scheint zweckmässig und unbestritten zu sein. Geografische Namen ist ein geeigneter Oberbegriff über alle Namen.
Aus heutiger Sicht wäre der ursprüngliche Begriff von 1938 "Orts- und Lokalnamen" (franz. "noms de lieux et locaux") durchaus wieder möglich zu sein. Ob nun aber der Begriff "Namen von topografischen Objekten", "geografische Namen der amtlichen Vermessung und des Landeskartenwerkes" geeigneter als der ursprüngliche Namen "Orts- und Lokalnamen" ist, wird sich in der Vernehmlassung zur GeoNV zeigen.
Orts- und Lokalnamen
- Vorteile
- Etablierter, bekannter und populärer Begriff auch in der Öffentlichkeit
- Bezug zu verschiedenen kantonalen Erlassen. Der Begriff "Orts- und Lokalnamen" ist nahe allen heutigen verwendeten Begriffen (vgl. Beispiele oben)
- Nachteile
- Kein einfacher Begriff ("Lokalname" oder "Ortsname" wäre einfacher)
Namen der topografischen Objekte
- Vorteile
- Wissenschaftlich richtiger Name
- Nachteile
- Kein einfacher Begriff, kein geläufiger Begriff
- In der Öffentlichkeit kann man sich unter Namen von topografischen Objekten kaum etwas vorstellen, da man nicht weiss, was man unter topografischen Objekten versteht. Allenfalls müsste man von "topografische Namen" oder "Toponymen" sprechen.
Geografische Namen der amtlichen Vermessung und des Landeskartenwerkes
- Vorteile
- ?
- Nachteile
- Viel zu langer, unpopulärer und nicht geläufiger Begriff
- Namen von topografischen Objekten haben nichts direkt mit der amtlichen Vermessung und des Landeskartenwerkes zu tun
- Da in der amtlichen Vermessung auch geografische Namen wir Ortschafts- und Strassennamen enthalten sind, besteht die Gefahr, dass mit "geografischen Namen der amtlichen Vermessung" nicht nur die "Orts- und Lokalnamen", sondern alle geografischen Namen verstanden werden, welche in der amtlichen Vermessung enthalten sind.
Verwendung des Begriffes «Lokalnamen»
- Als Oberbegriff für die topografischen Objekte gemäss Weisungen 1948 resp. bisherige "Verordnung über Orts-, Gemeinde- und Stationsnamen"
- Entwurf "Toponymische Richtlinien"
«Unter Lokalnamen wird jene Teilmenge der Toponyme verstanden, die mundartnah geschrieben wird.» Zu dieser Menge gehören auch Namen von Weilern und Höfen.
- Entwurf "Leitfaden Toponymie 2006"
«Der Leitfaden bezieht sich einzig auf die Flur-, Gelände- und Gewässernamen (nachfolgend Lokalnamen genannt)».