Änderungen von Lokalnamen in einzelnen NW Gemeinden: Unterschied zwischen den Versionen
(→Änderungen von Orts- und Lokalnamen in der Gemeinde Wolfenschiessen) |
|||
(32 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | + | {{Header geografische Namen| }} | |
[[Bild:Wolfenschiessen LK100000.jpg |283px]][[Bild:Diethälm.jpg|180px]][[Bild:Hametschwand 2.jpg|270px]] | [[Bild:Wolfenschiessen LK100000.jpg |283px]][[Bild:Diethälm.jpg|180px]][[Bild:Hametschwand 2.jpg|270px]] | ||
− | [[ | + | [[Lokalnamen_Kanton_Nidwalden | '''Lokalnamen im Kanton NW''' vgl. hier]] |
− | == Änderungen von | + | == Änderungen von Lokalnamen in der Gemeinde Wolfenschiessen == |
[[Bild:Hechhuis Wolfenschiessen.jpg | 300px]] | [[Bild:Hechhuis Wolfenschiessen.jpg | 300px]] | ||
Zeile 13: | Zeile 13: | ||
− | In der Gemeinde [http://de.wikipedia.org/wiki/Wolfenschiessen Wolfenschiessen] | + | In der Gemeinde [http://de.wikipedia.org/wiki/Wolfenschiessen Wolfenschiessen] war vorgesehenen, die Schreibweise zahlreicher Lokalnamen zu ändern. Diese Änderungen stossen bei der Gemeinde und der Bevölkerung anscheinend auf Widerstand |
* [http://www.lokalnamen.ch/#id_20080306 vgl. Presseartikel '''Neue Ortsnamen ärgern'''] | * [http://www.lokalnamen.ch/#id_20080306 vgl. Presseartikel '''Neue Ortsnamen ärgern'''] | ||
− | * [http://www. | + | * [http://www.lokalnamen.ch/#id_20080326 vgl. Leserbrief '''Unsinnige Nomenklatur'''] |
− | |||
'''Widerstand gegen neue Ortsnamen im Kanton Nidwalden''' | '''Widerstand gegen neue Ortsnamen im Kanton Nidwalden''' | ||
− | + | Marlies Zehnder verkündet am 1.4.2008 im Radio DRS 1: ''Der Kanton Nidwalden will eine ganze Reihe von Orts- und Flurnamen ändern, anders schreiben. Dies gibt Ärger. Als erste Gemeinde hat gestern die Gemeinde Wolfenschiessen ihren Protest offiziell ausgedrückt mit 1147 Unterschriften, welche beim Staatsarchiv deponiert worden sind. Man will nicht, dass Wellenberg mit einem «l» oder Bannalp mit einem «n» geschrieben wird. Dies sei unnötig und verursache hohe Kosten. «Der Widerstand ist überall gross und darum erwartet man eine Reaktion vom Kanton», sagt der Wolfenschiesser Gemeindepräsident Hans Kopp: «Ich gehe davon aus, dass die grosse Zahl von Unterschriften unsere Anliegen bestätigt und der Kanton mit uns darüber nochmals Gespräch führt und gewisse Dinge akzeptiert, weil beim Volk keine Akzeptanz vorhanden ist. Ins erste Auflageverfahren miteinbezogen sind auch Ennetmoos und Stansstad. Von dort gibt es ebenfalls Widerstand.'' | |
=== Keine Änderungen der Schreibweisen gemäss Weisungen 1948 === | === Keine Änderungen der Schreibweisen gemäss Weisungen 1948 === | ||
− | * '''Art. 7''' Mundartliche Schreibweisen gemäss Anhang der Weisungen 1948 zu Art. 7 sind nur für '''Namen mit geringer, lokalen Bedeutung''' vorgesehen. '''Diversen Namen von Wolfenschiessen, deren Schreibweise geändert werden soll, muss jedoch eine grosse Bedeutung beigemessen werden; diese Namen sollten deshalb nicht verändert werden.''' Zudem ist die Schreibweise von mundartlichen Namen eine Ermessensfrage. Die Schreibweise '''Höchhuis''' für '''Hechhuis''' wird von der Bevölkerung in Wolfenschiessen nicht akzeptiert. Falls die Schreibweisen generell nicht geändert würden, würden sich diese Fragen der richtigen Schreibweise von Mundart gar nicht stellen. | + | * '''Art. 7''' Mundartliche Schreibweisen gemäss Anhang der [[Weisungen 1948]] resp. [[Weisungen 2011]] zu Art. 7 sind nur für '''Namen mit geringer, lokalen Bedeutung''' vorgesehen. '''Diversen Namen von Wolfenschiessen, deren Schreibweise geändert werden soll, muss jedoch eine grosse Bedeutung beigemessen werden; diese Namen sollten deshalb nicht verändert werden.''' Zudem ist die Schreibweise von mundartlichen Namen eine Ermessensfrage. Die Schreibweise '''Höchhuis''' für '''Hechhuis''' wird von der Bevölkerung in Wolfenschiessen nicht akzeptiert. Falls die Schreibweisen generell nicht geändert würden, würden sich diese Fragen der richtigen Schreibweise von Mundart gar nicht stellen. |
Eine '''sehr grosse Bedeutung''' kommt insbesondere '''Bannalp''' und '''Bannalpsee''' zu: | Eine '''sehr grosse Bedeutung''' kommt insbesondere '''Bannalp''' und '''Bannalpsee''' zu: | ||
− | * '''Art. 4''' ''Für die Schreibung der in Artikel 1, Absatz 2, lit. a und b erwähnten Namen, die auch in der Bundesverwaltung im Gebrauch stehen (bewohnte Orte, Stationen der Eisenbahnen und anderer Transportanstalten, Poststellen, Telephon- und Telegraphenstationen) ist das Ortsverzeichnis des | + | * '''Art. 4''' ''Für die Schreibung der in Artikel 1, Absatz 2, lit. a und b erwähnten Namen, die auch in der Bundesverwaltung im Gebrauch stehen (bewohnte Orte, Stationen der Eisenbahnen und anderer Transportanstalten, Poststellen, Telephon- und Telegraphenstationen) ist das Ortsverzeichnis des '''amtlichen Kursbuches''' (Post- und Eisenbahnausgabe) massgebend.'' |
− | + | '''Amtliches Kursbuch''' mit Angabe der Höhe über Meer, dem Orts- resp. Stationsnamen sowie Nummer der Verkehrsverbindung | |
1587 Bannalpsee 2541 | 1587 Bannalpsee 2541 | ||
− | + | Fahrplan Fellboden (Oberrickenbach) - Bannalpsee | |
[[Bild:Fellboden-Bannalpsee.jpg | 700px]] | [[Bild:Fellboden-Bannalpsee.jpg | 700px]] | ||
− | * [http://www.lokalnamen.ch/# | + | * [http://www.lokalnamen.ch/#id_20080326 Einsprache Bundesamt für Verkehr vgl. hier] |
Bannalp ist auch '''historisch bedeutsam''' [http://www.nw.ch/de/portrait/geschichte/welcome.php?action=showinfo&info_id=195 '''vgl. Bannalpwerk''']. Die Schreibweise sollte auch aus diesem Grund gemäss Weisungen 1948 (vgl. Art. 5) in der herkömmlichen Schreibweise belassen werden: ''Namen, denen infolge ihrer geographischen, historischen oder literarischen Bedeutung ein allgemeines Interesse zukommt, und solche, an welchen mehrere Kantone beteiligt sind (Bergketten, wichtigere Berge, Flüsse, Seen, Gletscher, Täler, Landschaften, Alpenpässe, Bergübergänge), sind zur Vermeidung von Missverständnissen nach Möglichkeit in der herkömmlichen, allgemein üblichen Schreibweise zu belassen.'' | Bannalp ist auch '''historisch bedeutsam''' [http://www.nw.ch/de/portrait/geschichte/welcome.php?action=showinfo&info_id=195 '''vgl. Bannalpwerk''']. Die Schreibweise sollte auch aus diesem Grund gemäss Weisungen 1948 (vgl. Art. 5) in der herkömmlichen Schreibweise belassen werden: ''Namen, denen infolge ihrer geographischen, historischen oder literarischen Bedeutung ein allgemeines Interesse zukommt, und solche, an welchen mehrere Kantone beteiligt sind (Bergketten, wichtigere Berge, Flüsse, Seen, Gletscher, Täler, Landschaften, Alpenpässe, Bergübergänge), sind zur Vermeidung von Missverständnissen nach Möglichkeit in der herkömmlichen, allgemein üblichen Schreibweise zu belassen.'' | ||
− | [http://en.wikipedia.org/wiki/Bannalp '''Bannalp'''] hat sogar internationale Bedeutung und hat im | + | [http://en.wikipedia.org/wiki/Bannalp '''Bannalp'''] hat sogar internationale Bedeutung und hat im Google ca. 40'000 Treffer. |
− | |||
− | |||
=== Beispiele von vorgesehenen Änderungen === | === Beispiele von vorgesehenen Änderungen === | ||
Zeile 111: | Zeile 108: | ||
Anregungen: | Anregungen: | ||
− | * Die Schreibweise bestehender | + | * Die Schreibweise bestehender Lokalnamen nur sehr zurückhaltend oder am Besten gar nicht ändern. |
− | * Eine allgemeine Akzeptanz für die Schreibweise von | + | * Eine allgemeine Akzeptanz für die Schreibweise von Lokalnamen kann nur dann erreicht werden, wenn eng mit den Gemeinden zusammengearbeitet wird (analog Kanton Obwalden) |
* Schreibweisen auf Wegweisern erst '''nach''' und nicht wie in Wolfenschiessen '''vor''' erfolgter [http://amtsblatt.unterwaldner.ch/index.asp?ID=621 öffentlicher Auflage] ändern. | * Schreibweisen auf Wegweisern erst '''nach''' und nicht wie in Wolfenschiessen '''vor''' erfolgter [http://amtsblatt.unterwaldner.ch/index.asp?ID=621 öffentlicher Auflage] ändern. | ||
Zeile 133: | Zeile 130: | ||
Öffentliche Auflage, Termin für Einsprachen '''1. April 2008''' | Öffentliche Auflage, Termin für Einsprachen '''1. April 2008''' | ||
− | == Änderungen von | + | |
+ | |||
+ | == Änderungen von Lokalnamen in der Gemeinde Ennetmoos == | ||
=== Schreibweise der Lokalnamen nicht ändern === | === Schreibweise der Lokalnamen nicht ändern === | ||
− | * [http://www.lokalnamen.ch/# | + | * [http://www.lokalnamen.ch/#id_40 Ennetmoos: Schreibweise der Lokalnamen nicht ändern!] |
'''Beispiele veränderter Namen''' | '''Beispiele veränderter Namen''' | ||
Zeile 159: | Zeile 158: | ||
|- | |- | ||
|} | |} | ||
+ | |||
=== Reform der Flurnamen ist aufgeschoben === | === Reform der Flurnamen ist aufgeschoben === | ||
− | * [[ | + | * [[Lokalnamen_Kanton_Nidwalden#Die_Reform_der_Flurnamen_ist_aufgeschoben|'''Die Reform der Flurnamen ist aufgeschoben''' Doku hier auf dem Wiki]] |
− | * [http://www.lokalnamen.ch/# | + | * [http://www.lokalnamen.ch/#id_20080630 '''Die Reform der Flurnamen ist aufgeschoben''' Doku auf www.lokalnamen.ch] |
+ | |||
Gemäss Medienmitteilung vom 4. September 2008 ist die Reform der Flurnamen nicht nur aufgeschoben sondern gestoppt | Gemäss Medienmitteilung vom 4. September 2008 ist die Reform der Flurnamen nicht nur aufgeschoben sondern gestoppt | ||
− | [[ | + | [[Lokalnamen_Kanton_Nidwalden#Antwort_der_Regierung_auf_die_Interpellation_im_Landrat |vgl. hier.]] |
«In Ennetmoos müsste fast die Hälfte der Bewohner die Änderung von Strassennamen hinnehmen», sagt Gemeindeschreiber Klaus Hess. An die 40 Flurnamen sollen neu geschrieben werden. Zum Beispiel | «In Ennetmoos müsste fast die Hälfte der Bewohner die Änderung von Strassennamen hinnehmen», sagt Gemeindeschreiber Klaus Hess. An die 40 Flurnamen sollen neu geschrieben werden. Zum Beispiel | ||
− | {| | + | {|class="wikitable" |
!bisherige Schreibweise||neue veränderte Schreibweise | !bisherige Schreibweise||neue veränderte Schreibweise | ||
|- | |- | ||
Zeile 182: | Zeile 183: | ||
− | == Änderungen von | + | |
+ | == Änderungen von Lokalnamen in der Gemeinde Ennetbürgen == | ||
=== Hammetschwand oder Hametschwand ? === | === Hammetschwand oder Hametschwand ? === | ||
Zeile 193: | Zeile 195: | ||
− | {| | + | {|class="wikitable" |
|width="50%"|'''Hammetschwand''' mit 2 -m||width="50%"|'''Hametschwand''' mit einem -m | |width="50%"|'''Hammetschwand''' mit 2 -m||width="50%"|'''Hametschwand''' mit einem -m | ||
|- | |- | ||
| | | | ||
* Behördenverbindliche Schreibweise. | * Behördenverbindliche Schreibweise. | ||
− | * '''Hammetschwand''' müsste als historisch bedeutsamer Name [http://de.wikipedia.org/wiki/Hammetschwand-Lift vgl. Hammetschwand Lift]gemäss | + | * '''Hammetschwand''' müsste als historisch bedeutsamer Name [http://de.wikipedia.org/wiki/Hammetschwand-Lift vgl. Hammetschwand Lift]gemäss [[Weisungen 1948]] resp. [[Weisungen 2011]] sowie gemäss der neuen Verordnung über geografische Namen (Namen nur im öffentlichen Interesse ändern) belassen werden, da kaum ein öffentliches Interesse für die Änderung der Schreibweise geltend gemacht werden kann. |
| | | | ||
* Von der Nomenklaturkommission vorgesehene neue Schreibweise gemäss Namenbuch | * Von der Nomenklaturkommission vorgesehene neue Schreibweise gemäss Namenbuch | ||
* Die Namen wurden bereits auf den Wanderwegtafeln geändert, obwohl die neue Schreibweise noch nicht behördenverbindlich ist. | * Die Namen wurden bereits auf den Wanderwegtafeln geändert, obwohl die neue Schreibweise noch nicht behördenverbindlich ist. | ||
− | * Mit dem Stopp der NW Regierung der laufenden | + | * Mit dem Stopp der NW Regierung der laufenden Inkraftsetzungsverfahren der Nomenklatur, ist es möglich, dass '''Hametschwand''' auf den Wegweisern wieder durch die bisherige Schreibweise ersetzt werden muss. [[Lokalnamen_Kanton_Nidwalden#Antwort_der_Regierung_auf_die_Interpellation_im_Landrat | vgl. hier]]. |
|- | |- | ||
| | | | ||
Zeile 218: | Zeile 220: | ||
* Namenbuch Kanton NW | * Namenbuch Kanton NW | ||
* Wanderwegtafeln | * Wanderwegtafeln | ||
− | * | + | * Wanderwegorganisation |
|- | |- | ||
|} | |} | ||
Zeile 224: | Zeile 226: | ||
'''Hametschwand''' entspricht der Sprechweise und war die Schreibweise auf der Dufourkarte (ca. 1850). Seit der Siegfriedkarte (ca. 1900) bis heute war die Schreibweise '''Hammetschwand.''' Anscheinend konnte man mit dieser "falschen" Schreibweise über 100 Jahre leben. Mit der Einführung einer neuen, Schreibweise '''Hametschwand''' müsste während Jahrzehnten ein Schreibchaos in Kauf genommen werden. Ein Chaos wird leider aber auch jetzt mit den veränderten, nicht behördenverbindlichen Schreibweisen auf den Wanderwegtafeln verursacht (vgl. Google). | '''Hametschwand''' entspricht der Sprechweise und war die Schreibweise auf der Dufourkarte (ca. 1850). Seit der Siegfriedkarte (ca. 1900) bis heute war die Schreibweise '''Hammetschwand.''' Anscheinend konnte man mit dieser "falschen" Schreibweise über 100 Jahre leben. Mit der Einführung einer neuen, Schreibweise '''Hametschwand''' müsste während Jahrzehnten ein Schreibchaos in Kauf genommen werden. Ein Chaos wird leider aber auch jetzt mit den veränderten, nicht behördenverbindlichen Schreibweisen auf den Wanderwegtafeln verursacht (vgl. Google). | ||
+ | |||
+ | |||
+ | |||
+ | == Bereinigung von Lokalnamen in der Gemeinde Beckenried == | ||
+ | ''Beispiel eines vorbildliches Vorgehen in der Gemeinde Beckenried bei der Bereinigung von Lokalnamen'' | ||
+ | |||
+ | |||
+ | * Quelle: Informationsschreiben Nomenklatur Beckenried | ||
+ | ** [http://www.nw.ch/dl.php/de/54630d29d1012/MM_Nomenklatur.pdf PDF Webseite NW] | ||
+ | ** [http://giswiki.hsr.ch/images/6/6b/Nomenklatur_Beckenried.pdf PDF] | ||
+ | |||
+ | |||
+ | * '''Grundlagen''' | ||
+ | ** Kantonales Geoinformationsgesetz (kGeoIG; NG 214.2) ''seit 1. Mai 2012 in Kraft'' | ||
+ | ** Kantonale Geoinformationsverordnung (kGeoIV; NG 214.21) ''seit 1. Dezember 2012 in Kraft‘‘ | ||
+ | * '''Grundsätze''' | ||
+ | ** Die Nomenklaturkommission erlässt Empfehlungen, die Baudirektion legt Schreibweise der Lokalnamen fest, öffentliche Auflage der bereinigten Lokalnamen (allgemeine Akzeptanz, öffentliches Interesse, Art. 4 Abs. 1 und 3 [[GeoNV]]) | ||
+ | ** Die Nomenklaturkommission war bestrebt, bestehende Schreibweisen von Flurnamen möglichst zu belassen, insbesondere dort, wo diese Bestandteil von gültigen Adressen sind (Änderungen der Schreibweise von Lokalnamen nur im öffentlichen Interesse, Art. 4 Abs. 3 [[GeoNV]]) | ||
+ | ** Nur wo nötig sollen verschiedene Schreibweisen des gleichen Namens "horizontal" in verschiedenen Gemeinden harmonisiert werden (beispielsweise Buoholzbach – Bueholzbach). | ||
+ | ** Die Schreibweise von Flurnamen soll dafür "vertikal" in den verschiedenen Registern harmonisiert werden. Das gleiche Gebiet soll in allen amtlichen Registern gleich geschrieben werden (einheitlicher Gebrauch von Flurnamen, Art. 1 [[GeoNV]]) | ||
+ | ** Die Nomenklaturkommission konnte die Namen in den verschiedenen Registern harmonisieren. Die Schreibweise der Ortsnamen, Flurnamen und Geländenamen wurden möglichst unverändert belassen. Differenzen konnten in allen Fällen in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Beckenried bereinigt werden. | ||
+ | ** Gültige Adressen sind von der Bereinigung nicht betroffen | ||
+ | |||
+ | |||
+ | == Kantonales Geoinformationsgesetz == | ||
+ | * [http://www.nidwaldnerzeitung.ch/zentralschweiz/kantone/nidwalden/art94,140896 Flurnamen: Landrat glättet die Wogen] [http://giswiki.hsr.ch/images/0/0e/Nidwalden-Flurnamen-20111214.pdf PDF] | ||
+ | |||
== Siehe auch == | == Siehe auch == | ||
− | * [[ | + | * [[Lokalnamen_Kanton_Nidwalden | Lokalnamen Kanton Nidwalden]] |
* [[Lokalnamen_in_Chur | Die Stadt Chur spricht sich gegen die Änderung der Schreibweise ihrer Flurnamen aus]] | * [[Lokalnamen_in_Chur | Die Stadt Chur spricht sich gegen die Änderung der Schreibweise ihrer Flurnamen aus]] | ||
− | * [[ | + | * [[Allgemeine_Akzeptanz_Schreibweise_Lokalnamen#Gemeinden_im_Kt._St._Gallen_haben_kein_Geh.C3.B6r_f.C3.BCr_neue_Namen|Gemeinden im Kt. St.Gallen haben kein Gehör für neue Namen]] |
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
+ | {{Trailer geografische Namen}} | ||
<!-- Kategorien und ev. Koordinaten --> | <!-- Kategorien und ev. Koordinaten --> | ||
[[Kategorie:Geografische Namen]] | [[Kategorie:Geografische Namen]] |
Aktuelle Version vom 21. Juli 2016, 19:51 Uhr
Geografische Namen | Lokalnamen | Gebäudeadressen | Inhaltsverzeichnis+Übersicht | Aktuell |
---|
Lokalnamen im Kanton NW vgl. hier
Inhaltsverzeichnis
Änderungen von Lokalnamen in der Gemeinde Wolfenschiessen
Hechhuis, Wahrzeichen der Gemeinde Wolfenschiessen
In der Gemeinde Wolfenschiessen war vorgesehenen, die Schreibweise zahlreicher Lokalnamen zu ändern. Diese Änderungen stossen bei der Gemeinde und der Bevölkerung anscheinend auf Widerstand
Widerstand gegen neue Ortsnamen im Kanton Nidwalden
Marlies Zehnder verkündet am 1.4.2008 im Radio DRS 1: Der Kanton Nidwalden will eine ganze Reihe von Orts- und Flurnamen ändern, anders schreiben. Dies gibt Ärger. Als erste Gemeinde hat gestern die Gemeinde Wolfenschiessen ihren Protest offiziell ausgedrückt mit 1147 Unterschriften, welche beim Staatsarchiv deponiert worden sind. Man will nicht, dass Wellenberg mit einem «l» oder Bannalp mit einem «n» geschrieben wird. Dies sei unnötig und verursache hohe Kosten. «Der Widerstand ist überall gross und darum erwartet man eine Reaktion vom Kanton», sagt der Wolfenschiesser Gemeindepräsident Hans Kopp: «Ich gehe davon aus, dass die grosse Zahl von Unterschriften unsere Anliegen bestätigt und der Kanton mit uns darüber nochmals Gespräch führt und gewisse Dinge akzeptiert, weil beim Volk keine Akzeptanz vorhanden ist. Ins erste Auflageverfahren miteinbezogen sind auch Ennetmoos und Stansstad. Von dort gibt es ebenfalls Widerstand.
Keine Änderungen der Schreibweisen gemäss Weisungen 1948
- Art. 7 Mundartliche Schreibweisen gemäss Anhang der Weisungen 1948 resp. Weisungen 2011 zu Art. 7 sind nur für Namen mit geringer, lokalen Bedeutung vorgesehen. Diversen Namen von Wolfenschiessen, deren Schreibweise geändert werden soll, muss jedoch eine grosse Bedeutung beigemessen werden; diese Namen sollten deshalb nicht verändert werden. Zudem ist die Schreibweise von mundartlichen Namen eine Ermessensfrage. Die Schreibweise Höchhuis für Hechhuis wird von der Bevölkerung in Wolfenschiessen nicht akzeptiert. Falls die Schreibweisen generell nicht geändert würden, würden sich diese Fragen der richtigen Schreibweise von Mundart gar nicht stellen.
Eine sehr grosse Bedeutung kommt insbesondere Bannalp und Bannalpsee zu:
- Art. 4 Für die Schreibung der in Artikel 1, Absatz 2, lit. a und b erwähnten Namen, die auch in der Bundesverwaltung im Gebrauch stehen (bewohnte Orte, Stationen der Eisenbahnen und anderer Transportanstalten, Poststellen, Telephon- und Telegraphenstationen) ist das Ortsverzeichnis des amtlichen Kursbuches (Post- und Eisenbahnausgabe) massgebend.
Amtliches Kursbuch mit Angabe der Höhe über Meer, dem Orts- resp. Stationsnamen sowie Nummer der Verkehrsverbindung
1587 Bannalpsee 2541
Fahrplan Fellboden (Oberrickenbach) - Bannalpsee
Bannalp ist auch historisch bedeutsam vgl. Bannalpwerk. Die Schreibweise sollte auch aus diesem Grund gemäss Weisungen 1948 (vgl. Art. 5) in der herkömmlichen Schreibweise belassen werden: Namen, denen infolge ihrer geographischen, historischen oder literarischen Bedeutung ein allgemeines Interesse zukommt, und solche, an welchen mehrere Kantone beteiligt sind (Bergketten, wichtigere Berge, Flüsse, Seen, Gletscher, Täler, Landschaften, Alpenpässe, Bergübergänge), sind zur Vermeidung von Missverständnissen nach Möglichkeit in der herkömmlichen, allgemein üblichen Schreibweise zu belassen.
Bannalp hat sogar internationale Bedeutung und hat im Google ca. 40'000 Treffer.
Beispiele von vorgesehenen Änderungen
Bannalp nicht in Banalp ändern
Siegfriedkarte ca. 1900
Heutige Landeskarte 1:200'000
Heutige Landeskarte 1:25'000
- Bannalp nicht ändern in Banalp
- Bannalpsee nicht ändern in Banalpsee
- Stn. Bannalpsee nicht ändern in Stn. Banalpsee
- Bannalpbach nicht ändern in Banalpbach
- Bannalper Schonegg nicht ändern in Banalper Schonegg
Wellenberg nicht ändern in Welenberg
Landeskarte 1:100'000
Altzellen nicht ändern in Alzelen
Landeskarte 1:100'000
Hechhuis nicht ändern in Höchhuis
Hechhuis, Wahrzeichen der Gemeinde Wolfenschiessen soll nicht in Höchhuis geändert werden.
Signalisation
Die Beschilderung der vorgeschlagenen Namen erfolgte vor der öffentlichen Auflage. Auf dem Schild ist zu lesen:
- Banalp Chrützhütte (abgeändert von Bannalp Chrützhütte)
- Banalpsee (abgeändert von Bannalpsee)
- Banalper Schonegg (abgeändert von Bannalper Schonegg)
- Chäiserstuel (abgeändert von Chaiserstuel)
- Eggiligrat (abgeändert von Eggeligrat)
- Walleg (abgeändert von Walegg)
- Welenberg (abgeändert von Wellenberg)
Anregungen:
- Die Schreibweise bestehender Lokalnamen nur sehr zurückhaltend oder am Besten gar nicht ändern.
- Eine allgemeine Akzeptanz für die Schreibweise von Lokalnamen kann nur dann erreicht werden, wenn eng mit den Gemeinden zusammengearbeitet wird (analog Kanton Obwalden)
- Schreibweisen auf Wegweisern erst nach und nicht wie in Wolfenschiessen vor erfolgter öffentlicher Auflage ändern.
Falsche und unsinnige Schreibweise Banalp auch auf der Übersichtstafel.
Korrekte vertraute Schreibweise Bannalp auf der Wanderkarte unterhalb der Übersichtstafel.
Öffentliche Auflage
Öffentliche Auflage, Termin für Einsprachen 1. April 2008
Änderungen von Lokalnamen in der Gemeinde Ennetmoos
Schreibweise der Lokalnamen nicht ändern
Beispiele veränderter Namen
Reform der Flurnamen ist aufgeschoben
- Die Reform der Flurnamen ist aufgeschoben Doku hier auf dem Wiki
- Die Reform der Flurnamen ist aufgeschoben Doku auf www.lokalnamen.ch
Gemäss Medienmitteilung vom 4. September 2008 ist die Reform der Flurnamen nicht nur aufgeschoben sondern gestoppt
vgl. hier.
«In Ennetmoos müsste fast die Hälfte der Bewohner die Änderung von Strassennamen hinnehmen», sagt Gemeindeschreiber Klaus Hess. An die 40 Flurnamen sollen neu geschrieben werden. Zum Beispiel
bisherige Schreibweise | neue veränderte Schreibweise |
---|---|
Rohrmatte | Rormatte |
Bruderhausstrasse | Bruederhuisstrasse |
Gruobstrasse | Gruebstrasse |
Änderungen von Lokalnamen in der Gemeinde Ennetbürgen
Hammetschwand oder Hametschwand ?
Hammetschwand mit 2 -m | Hametschwand mit einem -m |
|
|
|
|
|
|
Hametschwand entspricht der Sprechweise und war die Schreibweise auf der Dufourkarte (ca. 1850). Seit der Siegfriedkarte (ca. 1900) bis heute war die Schreibweise Hammetschwand. Anscheinend konnte man mit dieser "falschen" Schreibweise über 100 Jahre leben. Mit der Einführung einer neuen, Schreibweise Hametschwand müsste während Jahrzehnten ein Schreibchaos in Kauf genommen werden. Ein Chaos wird leider aber auch jetzt mit den veränderten, nicht behördenverbindlichen Schreibweisen auf den Wanderwegtafeln verursacht (vgl. Google).
Bereinigung von Lokalnamen in der Gemeinde Beckenried
Beispiel eines vorbildliches Vorgehen in der Gemeinde Beckenried bei der Bereinigung von Lokalnamen
- Quelle: Informationsschreiben Nomenklatur Beckenried
- Grundlagen
- Kantonales Geoinformationsgesetz (kGeoIG; NG 214.2) seit 1. Mai 2012 in Kraft
- Kantonale Geoinformationsverordnung (kGeoIV; NG 214.21) seit 1. Dezember 2012 in Kraft‘‘
- Grundsätze
- Die Nomenklaturkommission erlässt Empfehlungen, die Baudirektion legt Schreibweise der Lokalnamen fest, öffentliche Auflage der bereinigten Lokalnamen (allgemeine Akzeptanz, öffentliches Interesse, Art. 4 Abs. 1 und 3 GeoNV)
- Die Nomenklaturkommission war bestrebt, bestehende Schreibweisen von Flurnamen möglichst zu belassen, insbesondere dort, wo diese Bestandteil von gültigen Adressen sind (Änderungen der Schreibweise von Lokalnamen nur im öffentlichen Interesse, Art. 4 Abs. 3 GeoNV)
- Nur wo nötig sollen verschiedene Schreibweisen des gleichen Namens "horizontal" in verschiedenen Gemeinden harmonisiert werden (beispielsweise Buoholzbach – Bueholzbach).
- Die Schreibweise von Flurnamen soll dafür "vertikal" in den verschiedenen Registern harmonisiert werden. Das gleiche Gebiet soll in allen amtlichen Registern gleich geschrieben werden (einheitlicher Gebrauch von Flurnamen, Art. 1 GeoNV)
- Die Nomenklaturkommission konnte die Namen in den verschiedenen Registern harmonisieren. Die Schreibweise der Ortsnamen, Flurnamen und Geländenamen wurden möglichst unverändert belassen. Differenzen konnten in allen Fällen in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Beckenried bereinigt werden.
- Gültige Adressen sind von der Bereinigung nicht betroffen
Kantonales Geoinformationsgesetz
Siehe auch
- Lokalnamen Kanton Nidwalden
- Die Stadt Chur spricht sich gegen die Änderung der Schreibweise ihrer Flurnamen aus
- Gemeinden im Kt. St.Gallen haben kein Gehör für neue Namen
Geografische Namen | Lokalnamen | Gebäudeadressen | Inhaltsverzeichnis+Übersicht | Aktuell |
---|