Bewertung der Freizeit und Erholung: Unterschied zwischen den Versionen
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− | + | ==== Strassenabstände ==== | |
− | === | + | Die Nähe zu Erschliessungstrassen soll im Idealfall nicht mehr als 10m betragen (100%), eine Entfernung von bis zu 30m wird mit 25% bewertet. Weitere Abstände sind nicht zulässig. Die Entfernung von Strassen wird mit dem Faktor 5 gewichtet. |
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+ | Die Hangneigung ist von grösster Bedeutung, dieser Aspekt wird mit dem Faktor 10 gewichtet. Nur Hangneigungen von mehr als 25 Grad werden bewertet. Je steiler je besser. 100% erhalten nur Hänge mit einer Steilheit ab 35 Grad. | ||
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+ | Sind gefährlich für den Flugbetrieb und kommen als Gebiete nicht in Frage. Die Entfernung zu diesen Übertragungsleitungen soll möglichst gross sein. Erst ab einer Entfernung von 25m wird bewertet. Gewichtung: 5 Punkte. | ||
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+ | Für die Evaluation der potenziellen Golfplatzstandorte wurden folgende Kriterien bewertet und gewichtet. Die Gesamtsumme der Gewichtungen beträgt 6. Die Bewertungen erfolgen in Prozenten von 0 (schlecht) bis 100 (optimal). | ||
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==== Geländeneigung ==== | ==== Geländeneigung ==== | ||
− | + | Da ein Golfplatz in steilem Gelände nicht möglich sind muss die Hangneigung als wichtiges Kriterium eine Rolle spielen. Gelände mit maximal 8° werden mit 100% bewertet. Neigungen zwischen 8°-15° erhalten 30%. | |
==== Exposition ==== | ==== Exposition ==== | ||
− | Das Gelände darf | + | Das Gelände darf nicht an einem Nordhang sein. Nordhänge erhalten die Bewertung von 0%. Alle anderen Expositionen (Ost, Süd, West) sowie die ebenen Gebiete werden mit 100% bewertet. |
==== Zonen ==== | ==== Zonen ==== | ||
− | Das Gelände muss auf einer | + | Das Gelände muss auf einer Landwirtschaft-, Freihalte- oder Erholungszone zu stehen kommen und darf kein Wald sein. Diese drei Zonen erhalten 100%. |
==== Hochspannungsltg. ==== | ==== Hochspannungsltg. ==== | ||
− | Das Gelände | + | Das Gelände weist einen genügenden Abstand von Hochspannungsleitungen auf, denn die Leitungen wurden den Golfplatzes stören, sei es betrieblich oder ästhetischer Weise. Abstände von mindesten 100m werden mit 100% bewertet. Zwischen 50-100m erhalten 25%. |
==== Schutzzonen ==== | ==== Schutzzonen ==== | ||
− | Das Gelände darf nicht in einer Schutzzone befinden. | + | Das Gelände darf sich nicht in einer Schutzzone befinden, da die Erholungzone der Nutzung ensricht sind diese Flächen zugelassen. Schutzzonen werden mit 0% bewertet. Die restlichen Flächen erhalten 100%. |
== Zusammenwirkung dieser Faktoren == | == Zusammenwirkung dieser Faktoren == | ||
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− | + | Beide Evaluationskarten werden mit einer Gewichtung von 50% überschnitten. Die einzelnen Modelle enthalten individuelle Gewichtungen für die spezifischen Faktoren (siehe Kriterien). | |
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Aktuelle Version vom 14. November 2007, 16:02 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Bewertungsinhalt
Brainstorming zum Thema Freizeit und Erholung:
Brainstorm Oberland Team Freizeit und Erholung
Berücksichtigte Bewertungsfaktoren
Gleitschirmabsprungplätze
Für die Evaluation der Absprungplätze wurden Folgende Kriterien bewertet und gewichtet. Die Gesamtsumme der Gewichtungen beträgt 25. Die Bewertungen erfolgen in Prozenten von 0 (schlecht) bis 100 (optimal).
Strassenabstände
Die Nähe zu Erschliessungstrassen soll im Idealfall nicht mehr als 10m betragen (100%), eine Entfernung von bis zu 30m wird mit 25% bewertet. Weitere Abstände sind nicht zulässig. Die Entfernung von Strassen wird mit dem Faktor 5 gewichtet.
Hangneigung
Die Hangneigung ist von grösster Bedeutung, dieser Aspekt wird mit dem Faktor 10 gewichtet. Nur Hangneigungen von mehr als 25 Grad werden bewertet. Je steiler je besser. 100% erhalten nur Hänge mit einer Steilheit ab 35 Grad.
Flächen
Als Absprungflächen kommen einzig Landwirtschafs- und Freiflächen in Frage. Killerfaktor.
Höhenlage
Bestimmt im Wesentlichen die Flugweite. Höhen ab 600m werden bewertet. 100% der möglichen Punkte erhalten nur Flächen über 900 m.ü.M. Gewichtung: 15 Punkte.
Hochspannungsleitungen
Sind gefährlich für den Flugbetrieb und kommen als Gebiete nicht in Frage. Die Entfernung zu diesen Übertragungsleitungen soll möglichst gross sein. Erst ab einer Entfernung von 25m wird bewertet. Gewichtung: 5 Punkte.
Golfplatzstandorte
Für die Evaluation der potenziellen Golfplatzstandorte wurden folgende Kriterien bewertet und gewichtet. Die Gesamtsumme der Gewichtungen beträgt 6. Die Bewertungen erfolgen in Prozenten von 0 (schlecht) bis 100 (optimal).
single output map algebra formel:
((HSL + Exposition * 2 + Neigung *2) / 6) * (Schutzzonen* Zonen)
Geländeneigung
Da ein Golfplatz in steilem Gelände nicht möglich sind muss die Hangneigung als wichtiges Kriterium eine Rolle spielen. Gelände mit maximal 8° werden mit 100% bewertet. Neigungen zwischen 8°-15° erhalten 30%.
Exposition
Das Gelände darf nicht an einem Nordhang sein. Nordhänge erhalten die Bewertung von 0%. Alle anderen Expositionen (Ost, Süd, West) sowie die ebenen Gebiete werden mit 100% bewertet.
Zonen
Das Gelände muss auf einer Landwirtschaft-, Freihalte- oder Erholungszone zu stehen kommen und darf kein Wald sein. Diese drei Zonen erhalten 100%.
Hochspannungsltg.
Das Gelände weist einen genügenden Abstand von Hochspannungsleitungen auf, denn die Leitungen wurden den Golfplatzes stören, sei es betrieblich oder ästhetischer Weise. Abstände von mindesten 100m werden mit 100% bewertet. Zwischen 50-100m erhalten 25%.
Schutzzonen
Das Gelände darf sich nicht in einer Schutzzone befinden, da die Erholungzone der Nutzung ensricht sind diese Flächen zugelassen. Schutzzonen werden mit 0% bewertet. Die restlichen Flächen erhalten 100%.
Zusammenwirkung dieser Faktoren
Wir haben zwei Modelle erstellt. Ein Modell versucht die Potentiale für Gleitschirmabsprünge zu ermitteln. Das andere Modell sucht potentielle Flächen für einen Golfplatz. Beide Modelle wurden zum Schluss durch einen Overlay zusammen gefügt.
Gewichtung der einzelnen Bewertungsfaktoren
Beide Evaluationskarten werden mit einer Gewichtung von 50% überschnitten. Die einzelnen Modelle enthalten individuelle Gewichtungen für die spezifischen Faktoren (siehe Kriterien).