Diskussion:Änderungen Schreibweise Lokalnamen: Unterschied zwischen den Versionen
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** '''Martin Schlatter 9. Dez. 2006 ''' | ** '''Martin Schlatter 9. Dez. 2006 ''' | ||
*** Eine Hochrechnung durchzuführen ist absolut legitim, vor allem wenn Schreibregeln von Lokalnamen in der Schweiz verändert werden und keine Angaben der Auswirkungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Entweder wurden von offizieller Seite nie solche Untersuchen durchgeführt oder dann zeigen sie ein noch krasseres Bild. Zu behaupten, die Hochrechnung sei falsch, kann man nur, wenn exaktere Untersuchungen durchgeführt wurden. Liegen solche vor? Der unbekannte Autor wird gebeten, solche offen zu legen. | *** Eine Hochrechnung durchzuführen ist absolut legitim, vor allem wenn Schreibregeln von Lokalnamen in der Schweiz verändert werden und keine Angaben der Auswirkungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Entweder wurden von offizieller Seite nie solche Untersuchen durchgeführt oder dann zeigen sie ein noch krasseres Bild. Zu behaupten, die Hochrechnung sei falsch, kann man nur, wenn exaktere Untersuchungen durchgeführt wurden. Liegen solche vor? Der unbekannte Autor wird gebeten, solche offen zu legen. | ||
− | *** | + | *** Im Kanton Zürich exisitieren in der Amtlichen Vermessung 2-3 mal weniger als 75'000 Orts- und Flurnamen. |
*** ''Ausser im Kanton Zürich, sind in den meisten Kantonen der deutschen Schweiz die Lokalnamen den Vorschriften von 1948 angepasst und entsprechen weitgehend auch den neuen Richtlinien von 2006.'' Diese Aussage würde ja bedeuten, das die Weisungen 1948 dem Leitfaden Toponymie 2006 weitgehend entsprechen. Auch Alfred Richli, Mitglied der Flurnamenkommission Kanton Schaffhausen, widerspricht dieser Aussage. | *** ''Ausser im Kanton Zürich, sind in den meisten Kantonen der deutschen Schweiz die Lokalnamen den Vorschriften von 1948 angepasst und entsprechen weitgehend auch den neuen Richtlinien von 2006.'' Diese Aussage würde ja bedeuten, das die Weisungen 1948 dem Leitfaden Toponymie 2006 weitgehend entsprechen. Auch Alfred Richli, Mitglied der Flurnamenkommission Kanton Schaffhausen, widerspricht dieser Aussage. | ||
*** ''1) Die Karte Wil zeigt die Differenz des Kantons Zürich zur übrigen Schweiz. 2) Denn auch der Kanton St. Gallen benützt die neuen Richtlinien. 3) In einigen Jahren wird dies auch auf der Karte Wil sichtbar sein.'' Aussagen 1) und 3) widersprechen sich. Aussage 1) sollte lauten "Die Karte Wil zeigt die Differenz des Kantons '''Thurgau''' zur übrigen Schweiz". Aussage 3) ist Wunschdenken des unbekannten Autors. | *** ''1) Die Karte Wil zeigt die Differenz des Kantons Zürich zur übrigen Schweiz. 2) Denn auch der Kanton St. Gallen benützt die neuen Richtlinien. 3) In einigen Jahren wird dies auch auf der Karte Wil sichtbar sein.'' Aussagen 1) und 3) widersprechen sich. Aussage 1) sollte lauten "Die Karte Wil zeigt die Differenz des Kantons '''Thurgau''' zur übrigen Schweiz". Aussage 3) ist Wunschdenken des unbekannten Autors. |
Aktuelle Version vom 13. Dezember 2006, 16:25 Uhr
Beispiele von veränderten Lokalnamen im Kanton Thurgau
- Lieber anonymer Autor: Ich habe Ihre Beiträge aus dem Artikel-Text genommen, da sie den Charakter einer Diskussion haben. Hier auf der Diskussionsseite können und sollen Differenzen zum Inhalt einer Seite ausgetragen werden. Bitte melden Sie sich zudem mit einem richtigen Namen an. --WikiSysop 22:08, 16. Nov 2006 (CET)
- Replik zum ersten Abschnitt:
- Unbekannter Autor 85.2.6.29, 9. Nov 2006 08:12:13 Diese Hochrechung ist falsch. Ausser im Kanton Zürich, sind in den meisten Kantonen der deutschen Schweiz die Lokalnamen den Vorschriften von 1948 angepasst und entsprechen weitgehend auch den neuen Richtlinien von 2006. Geändert werden müssten nur wenige Flurnamen im Kanton Zürich. Der Kanton Zürich hat etws 75'000 Orts- und Flurnamen. Davon müssten nicht einmal 10% angepasst werden. Die Karte Wil zeigt die Differenz des Kantons Zürich zur übrigen Schweiz. Denn auch der Kanton St. Gallen benützt die neuen Richtlinien. In einigen Jahren wird dies auch auf der Karte Wil sichtbar sein.
- Martin Schlatter 9. Dez. 2006
- Eine Hochrechnung durchzuführen ist absolut legitim, vor allem wenn Schreibregeln von Lokalnamen in der Schweiz verändert werden und keine Angaben der Auswirkungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Entweder wurden von offizieller Seite nie solche Untersuchen durchgeführt oder dann zeigen sie ein noch krasseres Bild. Zu behaupten, die Hochrechnung sei falsch, kann man nur, wenn exaktere Untersuchungen durchgeführt wurden. Liegen solche vor? Der unbekannte Autor wird gebeten, solche offen zu legen.
- Im Kanton Zürich exisitieren in der Amtlichen Vermessung 2-3 mal weniger als 75'000 Orts- und Flurnamen.
- Ausser im Kanton Zürich, sind in den meisten Kantonen der deutschen Schweiz die Lokalnamen den Vorschriften von 1948 angepasst und entsprechen weitgehend auch den neuen Richtlinien von 2006. Diese Aussage würde ja bedeuten, das die Weisungen 1948 dem Leitfaden Toponymie 2006 weitgehend entsprechen. Auch Alfred Richli, Mitglied der Flurnamenkommission Kanton Schaffhausen, widerspricht dieser Aussage.
- 1) Die Karte Wil zeigt die Differenz des Kantons Zürich zur übrigen Schweiz. 2) Denn auch der Kanton St. Gallen benützt die neuen Richtlinien. 3) In einigen Jahren wird dies auch auf der Karte Wil sichtbar sein. Aussagen 1) und 3) widersprechen sich. Aussage 1) sollte lauten "Die Karte Wil zeigt die Differenz des Kantons Thurgau zur übrigen Schweiz". Aussage 3) ist Wunschdenken des unbekannten Autors.
Änderungen auf dem Übersichtsplan 1:5'000 in der Gemeinde Au TG
- Replik zum zitierten Beobachterartikel:
- Unbekannter Autor 85.2.6.29, 9. Nov 2006 08:12:13 Der Beobachterartikel ist wenig sachlich. Das ursprüngliche Manuskript der Autorin, das ausgeglichen alle Beteiligten zum Wort kommen liess, wurde auf Verlangen der Redaktion in einen populistisch einseitigen Artikel geändert, der bei denjenigen Leuten gut ankommt, welche gerne einen Kriminalfall lesen. Die Erneuerung der Nomenklatur im Thurgau ist zu 99% ohne Probleme durchgeführt worden. Dabei hatten alle Liegenschaftenbesitzer ein Einspracherecht.
- Martin Schlatter 9. Dez. 2006 Der Beobachter hat das Recht, zu beobachten und sich eine eigene Meinung zu bilden. Dass die Nomenklatur im Kanton Thurgau zu 99% ohne Probleme durchgeführt worden sind, ist zu bezweifeln, wenn man an Rekursfällen von Gemeinden beim Kanton denkt.