Geografische Namen Test: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 10. Oktober 2007, 21:36 Uhr
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Inhaltsverzeichnis
Gebäudeadressierung in der Schweiz
Zweck der Gebäudeadressierung
Eine eindeutige, offizielle Gebäudeadressierung stellt sicher, dass jedes Gebäude, in welchem sich Personen zum Wohnen beziehungsweise Arbeiten aufhalten, eine eigene unverwechselbare Bezeichnung trägt, die es auch ortsunkundigen Personen erlaubt, das Gebäude ausfindig zu machen. Das Ziel einer solchen Gebäudeadressierung kann am besten mit einer strassenweisen Hausnummerierung erreicht werden. Die Gebäudeadressierung spielt heute in der öffentlichen Verwaltung wie auch im privaten Bereich des Bürgers eine ganz zentrale Rolle. Beispiele
- raschen Finden eines gesuchten Gebäudes durch
- Rettungsdienste
- Feuerwehr
- Polizei
- Postzustellung
- Fahrzeugnavigation
- ortsunkundige Personen (Taxi)
- ...
- Gebäudeadressen werden beispielsweise in folgenden Einrichtungen benötigt:
- Übersichts- und Ortspläne
- kommunale, kantonale und eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister,
- Amtliche Vermessung
- kommunale Landinformationssysteme
- Geografische Informationssysteme(GIS)
- Versorgungs- und Entsorgungswerke
- elektronische Telefonverzeichnisse
- ..
Normen und Defintion
Für die Schweiz gilt Grundlagen bildet die Schweizernorm SN 6120240, welche auch von der amtlichen Vermessung übernommen wurde
Begriff | Definition |
---|---|
Gebäudeadresse | Korrekte postalische Anschrift eines Gebäudeeingangs
Strassenbezeichnung Hausnummer Postleitzahl Ortschaft |
Gebäudeeingang | Stelle des Gebäudes, an der man das Gebäude mit der Vorstellung einer bestimmten Adresse betritt |
Ortschaft | Eine für die Gebäudeadressierung administrativ begrenzestes Siedlungsgebiet (Stadt, Dorf, grössere Weiler) mit einer Postleitzahl |
Strassennamen (Lokalisation) |
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Qualität der Gebäudeadressierung
Aspekt | Offizielle, nachhaltige Gebäudeadressierung | Behelfsmässige unsystematsiche Gebäubeadressen |
---|---|---|
Enststehung | nachhaltiges, durchdachtes System einer optimierten Zuteilung von Gebäudeadressen gemäss Empfehlung Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassnamen. Es genügt nicht nur formellen Aspekten, sondern dank einer Systematik (strassenweise Hausnummerierung), dass ortsfremde Personen die Gebäude auch Vorort schnell und unkompliziert auffinden können | Behelfsmässige Gebäudeadressen bestehen auch verschiedenen, unsystematische Angaben wie Strassennamen, Flurbezeichnungen, Hofnamen und Versicherungsnummern und erfüllen zum Teil auch punktuell formelle Anforderungen. Die Angaben sind zwar vorhanden, aber meist aber nicht in Hinblick auf eine systematische, klassische Gebäudeadressierung entstanden |
Aufwand | Initialaufwand bei der Einführung, grosse Arbeitsersparniss für alle Beteiligten wenn sie eingeführt ist | dauerndes kompliziertes und aufwändiges Verfahren für alle Beteiligten |
Amtliche Vermessung | Adressen einer offiziellen Gebäudeadressierung werden in der amtlichen Vermessung geführt und nachgeführt | meist nicht in der amtlichen Vermessung geführt |
Publikation | Die Gebäudeadressierung ist öffentlich publiziert (z.B. Online-Ortspläne) | Gebäudeadressierung häufig nicht öffentlich publiziert |
Änderungen | Eventuel einmalig Änderung bei der Einführung, nachher nur seltene Änderungen | Änderungen jederzeit möglich |
Einheitlichkeit | Alle Benutzer, Register usw. verwenden die gleichen Adressen | Nicht alle Stellen verwenden die gleichen Adressen |
Beschilderung | Beschilderung (eine vollständige Beschilderung ist nicht für alle Fälle zwingend) | vielfach fehlt eine Beschilerung |
Sicherheit | Grosse Sicherheit, schnelles Auffinden der Gebäude möglich | Unsicherheiten seitens der Gemeinde und der Benutzer |
Umfang der Gebäudeadressierung
Die Kantone regeln Umfang der Gebäudeadressierung unterschiedlich.
Beispiel Umfang der Gebäudeadressierung im Kanton Zürich
Empfehlungen
Die eidgenössische Vermessungsdirektion hat Empfehlung für die Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen herausgegeben
Presseartikel
Links zur Geschichte der Hausnummern
- Schweiz
- Bundesrepublik Deutschland
- Österreich