Planungskatalog Vision ZH-Oberland: Unterschied zwischen den Versionen
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* Erweiterung des ÖV-Angebotes in Bezug auf noch nicht / ungenügend abgedeckte Gebiete (Unterscheidung nach bereits bebauten Gebieten und neu einzuzonenden Gebiete) | * Erweiterung des ÖV-Angebotes in Bezug auf noch nicht / ungenügend abgedeckte Gebiete (Unterscheidung nach bereits bebauten Gebieten und neu einzuzonenden Gebiete) | ||
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Version vom 7. November 2007, 19:07 Uhr
Im Rahmen des Entwurfs für eine Vision Zürcher Oberland sind die folgenden Massnahmen und Festlegungen im Planungskatalog aufzunehmen:
- Fördergebiet für ökologischen Ausgleich (eine extensive, naturnahe Bewirtschaftung dieser Gebiete mit dem Ziel möglichst hoher Artenvielfalt gefährdeter Arten soll speziell entschädigt werden).
- Ausdolung und/oder Bachrevitalisierung (Schaffung neuer naturnaher Fliessgewässerlebensräume).
- Waldreservate (Reservat & Wildnisgebiet: Einstellung jeder Bewirtschaftung).
- Naturschutzgebiet (grundeigentümerverbindliche Auflagen zur Bewirtschaftung, absolutes Bauverbot, keine Erholungsnutzung abseits von Wegen).
- Verhinderung von Bauten ausserhalb der Bauzonen (Bauverbot).
- Allenfalls notwendige Einzonungen nur in Gebieten, die landschaftlich und ökologisch unbedenklich sind.
- Neueinzonungen nur in nächster Nähe zu Gebieten, die bereits überbaut sind oder weitgehend überbaut sind.
- Siedlungsentwicklung gegen innen (Anpassung der BZO [Umzonungen, Aufzonungen, Erhöhung des Nutzungsmasses], Füllen von Baulücken).
- "Verlagerung" des Siedlungsdruckes innerhalb des Baugebietes: durch Verbesserung der MIV-/ÖV-Erschliessung und Eliminierung von Lärmquellen.
- Siedlungsreserven nutzen (Baulücken)
- besonders geeignete Standorte (aufgrund Bewertung) fördern
- Bauzonen am Siedlungsrand gegebenenfalls auszonen
- Bauzonen innerhalb Sieldungsgebiet verdichten
- Neue Standorte für publikumsintensive Nutzungen (für unterschiedliche Anbieter / Bedürfnisse unterscheiden).
- Neu-Einzonungen in Bezug auf die vorhande ÖV-Abdeckung (nach Nutzung / Zone unterschieden).
- Erweiterung des ÖV-Angebotes in Bezug auf noch nicht / ungenügend abgedeckte Gebiete (Unterscheidung nach bereits bebauten Gebieten und neu einzuzonenden Gebiete)
- Projekte an guten Wohnlagen lancieren