Lokalnamen Kanton Nidwalden: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 15. März 2008, 17:36 Uhr
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Inhaltsverzeichnis
Veränderung der Schreibweisen von Orts- und Lokalnamen
Der Kanton Nidwalden verfügt über ein wertvolles Namenbuch. Nidwaldner Namenbuch vgl. hier
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Das nachfolgende Beispiel in Wofenschiessen zeigt jedoch, dass Änderungen von Orts-und Lokalnamen generell ein Problem für Gemeinden bedeuten, selbst wenn keine lautgetreue Mundart mehr propagiert wird.
- Bestehende Namen sind längst eingebürgert und zur Schreibtradition geworden und in sehr vielen Registern, Erlassen und Aufschriften usw. verankert. Eine Änderung der Schreibweisen stösst daher nicht auf Akzeptanz.
- Alle nicht lokalen sowie alle bedeutenden Namen sollen gemäss Weisungen 1948 in der herkömmlichen Schreibweise belassen werden (Art. 7). Die Schreibung nach ortsüblicher Sprechweise gilt nur für lokale Namen mit geringer Bedeutung und selbst bei solchen Namen muss sehr behutsam vorgegangen werden.
Veränderungen von Lokalnamen in der Gemeinde Wolfenschiessen
Hechhuis, Wahrzeichen der Gemeinde Wolfenschiessen
In der Gemeinde Wolfenschiessen ist vorgesehenen, die Schreibweise einiger Lokalnamen zu ändern. Diese Änderungen stossen bei der Gemeinde und der Bevölkerung anscheinend auf Widerstand vgl. Presseartikel Neue Ortsnamen ärgern. Zurzeit läuft eine öffentliche Auflage.
Diverse vorgesehenen Änderungen der Schreibweisen sollten als folgenden Gründen nicht durchgeführt werden:
- Geografische Namen sollen nur im öffentlichen Interesse geändert werden (Geoinformationsgesetzgebung, Entwurf GeoNV Art. 4).Ein öffentliches Interesse ist bei den vorgeschlagenen Änderungen nicht ersichtlich (vgl. auch Aussagen von Bundesrat Samuel Schmid).
- Die Schreibweise von geografischen Namen sollte gemäss obiger Verordnung auf allgemeine Akzeptanz stossen (gemäss Geoinformationsgesetzgebung, GeoNV Art. 4).Dies scheint jedoch in Wolfenschiessen sowohl bei den Gemeindebehörden als auch bei der Bevölkerung nicht der Fall zu sein. Es zeigt sich, dass man grundsätzlich nicht gewillt ist, bestehende, eingebürgerte Schreibweisen zu ändern. Aus dem kulturhistorischen Hintergrund wird allgemein geschätzt, dass die Herkunft der Namen (z.B. Bannalp kommt von Bann) weiterhin ersichtlich bleibt.
- Die neue Schreibweise entspricht zwar grundsätzlich der mundartlichen Schreibweise gemäss Anhang der Weisungen 1948 zu Art. 7, welche jedoch nur für lokalen Namen mit geringer Bedeutung vorgesehen sind (vgl. Art. 7). Diverse zur Veränderung vorgesehen Namen haben jedoch eine grosse Bedeutung und sollten deshalb nicht verändert werden.
Bannalp nicht in Banalp ändern
Heutige Landeskarte 1:25'000
- Bannalp nicht ändern in Banalp
- Bannalpsee nicht ändern in Banalpsee
- Stn. Bannalpsee nicht ändern in Stn. Banalpsee
- Bannalpbach nciht ändern in Banalpbach
- Bannalper Schonegg nicht ändern in Banalper Schonegg
Wellenberg nicht ändern in Welenberg
Wellenberg nicht ändern in Welenberg
Altzellen nicht ändern in Alzelen
Altzellen nicht ändern in Alzelen
Hechhuis nicht ändern in Höchhuis
Hechhuis, Wahrzeichen der Gemeinde Wolfenschiessen soll nicht in Höchhuis geändert werden.
Ausblick
Die Beschilderung der vorgeschlagenen Namen erfolgte laut Presseartikel im Sommer 2007, also vor der öffentlichen Auflage. Auf dem Schild ist zu sehen:
- Banalp Chrüzthütte (abgeändert von Bannalp Chrützhütte)
- Banalpsee (abgeändert von Bannalpsee)
- Banalper Schonegg (abgeänert von Bannalper Schonegg)
- Chäiserstuel (abgeändert von Chaiserstuel)
- Eggiligrat (abgeändert von Eggeligrat)
- Walleg (abgeändert von Walegg)
- Welenberg (abgeändert von Wellenberg)
- Weiterhin Weisungen 1948 anwenden, wobei Orts- und Lokalnamen nur im öffentlichen Interesse verändert werden sollen
- Eine allgemeine Akzeptanz für Orts- und Lokalnamen kann nur dann erreicht werden, wenn eng mit den Gemeinden zusammengearbeitet wird (analog Kanton Obwalden)
- Schreibweisen auf Wegweisern erst nach und nich wie in Wolfenschiessen vor erfolgter öffentlicher Auflage ändern
Öffentliche Auflage, Termin für Einsprachen 1. April 2008
Siehe auch