Namenproblematik im Kanton TG: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Schreibweise von Orts- und Lokalnamen ist Sache der Kantone, wobei die Grundsätze der Geoinformationsgesetzgebung (GeoNV) einzuhalten sind. Ausschlaggebend dürften jedoch die kantonsinternen Bedürfnisse sein. Auf der einen Seite sind dies die kantonalen Namenbücher, auf der anderen Seite der Verwaltung, welche auf verlässliche und akzeptable und breit verwendbare Orts- und Lokalnamen angewiesen ist.  
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Die Schreibweise von Orts- und Lokalnamen ist grundsätzlich Sache der Kantone, wobei die Grundsätze der Geoinformationsgesetzgebung (GeoNV) einzuhalten sind. Ausschlaggebend dürften jedoch die kantonsinternen Bedürfnisse sein. Auf der einen Seite sind dies die kantonalen Namenbücher, auf der anderen Seite der Verwaltung, welche auf verlässliche und akzeptable und breit verwendbare Orts- und Lokalnamen angewiesen ist.
  
  
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* Schreibweise Namenbuch entspricht Schreibweise amtliche Vermessung und Landeskarte (im Fall TG)
 
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* Für die Adressierung, Haltstellennamen, Namen für Planungen, Siedlungsverzeichnisse usw. werden die bisherigen Schreibweisen verwendet da die neuen ungeeignet sind, allenfalls wie im [[Zusammenspiel_Orts-_und_Lokalnamen#Siedlungsdaten_im_Kanton_Thurgau | Siedlungsverzeichnis Kt. TG]] beide Schreibweisen kombiniert wie '''Dingetswil (Tingetschwiil)'''
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* Für die Adressierung, Haltstellennamen, Namen für Planungen, Siedlungsverzeichnisse usw. werden die bisherigen Schreibweisen verwendet, da die neuen ungeeignet sind, allenfalls wie im [[Zusammenspiel_Orts-_und_Lokalnamen#Siedlungsdaten_im_Kanton_Thurgau | Siedlungsverzeichnis Kt. TG]] beide Schreibweisen kombiniert wie '''Dingetswil (Tingetschwiil)'''
* Unsicherheiten, Imageprobleme
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* Zwei unterschiedliche Schreibweisen, Unsicherheiten, Imageprobleme
 
* Doppelte Schreibweisen auch in Maps Google usw. ?  
 
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Version vom 14. Juni 2008, 18:31 Uhr

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Buewil LK.jpg Gemeinde Fischingen Kt. TG auf der Landeskarte
Buewil Namenbuch.jpg Ebene Namenbuch im Thurgis


Ausgangslage


Die Schreibweise von Orts- und Lokalnamen ist grundsätzlich Sache der Kantone, wobei die Grundsätze der Geoinformationsgesetzgebung (GeoNV) einzuhalten sind. Ausschlaggebend dürften jedoch die kantonsinternen Bedürfnisse sein. Auf der einen Seite sind dies die kantonalen Namenbücher, auf der anderen Seite der Verwaltung, welche auf verlässliche und akzeptable und breit verwendbare Orts- und Lokalnamen angewiesen ist.


Lösungsvarianten

Variante Massnahme Vorteile Nachteile
1 Ist Situation belassen
  • Veränderte Namen in der amtlichen Vermessung und Landeskarte (im Fall TG) belassen
  • Schreibweise Namenbuch entspricht Schreibweise amtliche Vermessung und Landeskarte (im Fall TG)
  • Für die Adressierung, Haltstellennamen, Namen für Planungen, Siedlungsverzeichnisse usw. werden die bisherigen Schreibweisen verwendet, da die neuen ungeeignet sind, allenfalls wie im Siedlungsverzeichnis Kt. TG beide Schreibweisen kombiniert wie Dingetswil (Tingetschwiil)
  • Zwei unterschiedliche Schreibweisen, Unsicherheiten, Imageprobleme
  • Doppelte Schreibweisen auch in Maps Google usw. ?
2 Vollständige oder teilweise Rückmutationen (zumindest alle Ortsnamen und wichtigste Lokalnamen)
  • Wieder einheitliche, allgemeine akzeptierte nachhaltige Schreibweisen im öffentlichen Interesse
  • einmaliger Aufwand in der amtlichen Vermessung
  • Unterschiedliche Schreibweisen amtliche Karten und Pläne und Namenbuch
3 Führung von zwei Ebenen:
  • amtliche Schreibweisen
  • Schreibweisen Namenbuch
  • sowohl Bedürfnisse der Verwaltung wie auch des Namenbuchs und Namenforschung können abgedeckt werden
  • nachhaltige Kostenersparnisse durch Vermeidung von Unsicherheiten und klare Regelung
  • Kosten für die Führung von zwei Ebenen


Falls eine Änderung ins Auge gefasst wird, sollte dies raschmöglichst erfolgen.


Weblinks