Lokalname: Unterschied zwischen den Versionen
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− | ''Der Begriff | + | ''Der Begriff 'lokal' ist relativ. 'Lokal' hat eine ähnliche Bedeutung wie 'Ort' (vgl. lokalisieren, örtlich, eine Örtlichkeit bestimmen). Lokal wird vielfach auf eine Gemeinde (oder allenfalls ein paar Gemeinden) bezogen z.B. Lokalpolitiker, -historiker usw. Lokalnamen haben grundsätzlich nicht speziell etwas mit 'Fluren', 'Gelände' und 'Gewässer' zu tun, sondern allgemein mit lokalen, geografischen Namen im kommunalen Bereich zu denen ebenso Namen von Siedlungen (Orte) gehören. Definition für Objekte, sollen sich nicht danach richten, ob ein Name eher mundartlich oder schriftsprachlich geschrieben oder ob eine lokale Bedeutung vorliegt oder nicht da beide Merkmale relativ sind. Die Schreibweise wie auch die Bedeutung ist eine Eigenschaft eines Objektes. |
− | In der heutigen rechtsgültigen Definition gemäss | + | In der heutigen rechtsgültigen Definition gemäss 'Verordnung über die Orts-, Gemeinde- und Stationsnamen' wird der Begriff ''''Ortsname (Lokalname)'''' verwendet, welcher jedoch im populären Sinn eher mit den bewohnten Orten (Siedlungen) in Verbindung gebracht wird. Darum ist es durchaus sinnvoll, anstelle 'Ortsnamen' das Synonym 'Lokalnamen' analog Weisungen 1948 (jedoch ohne Stationsnamen) zu verwenden. Für 'Lokalnamen' wird heute auch von 'Orts- und Flurnamen' gesprochen, wobei dann 'Fluren' nicht im engen Sinn von 'Fluren', sondern weitgefasst für Topografische Objekte verstanden werden.'' |
'''Definition Lokalnamen:''' | '''Definition Lokalnamen:''' |
Version vom 8. August 2006, 06:49 Uhr
In der Zeit bis 1948 wurden folgende Begriffe als Synonyme verwendet (vgl. auch Eduard Imhof)
- Ortsnamen
- Orts- und Lokalnamen
- Lokalnamen
Inhaltsverzeichnis
Weisungen 1948
Lokalnamen:
- bewohnte Orte (im Sinne von Stadt, Dorf, Weiler, Hof)
- nicht bewohnte Orte (im Sinne von Topografischen Objekten vgl. unten)
- Stationsnamen
Verordnung über die Orts-, Gemeinde- und Stationsnamen vom 30.12.1970 SR 510.625
Ortsnamen (als Synonym für Lokalnamen):
- bewohnte Orte
- nicht bewohnte Orte (im Sinne von Topografischen Objekten vgl. unten)
Toponymische Richtlinien Entwurf Mai 2005
"Unter Lokalnamen wird jene Teilmenge der Toponyme verstanden, die mundartnah geschrieben wird. Zu dieser Menge gehören auch Weiler und Höfe."
Leitfaden Toponymie Entwurf Mai 2006
"Der Leitfaden bezieht sich einzig auf die Flur-, Gelände- und Gewässernamen (nachfolgend Lokalnamen genannt)".
Vorschlag Definition Lokalnamen
Der Begriff 'lokal' ist relativ. 'Lokal' hat eine ähnliche Bedeutung wie 'Ort' (vgl. lokalisieren, örtlich, eine Örtlichkeit bestimmen). Lokal wird vielfach auf eine Gemeinde (oder allenfalls ein paar Gemeinden) bezogen z.B. Lokalpolitiker, -historiker usw. Lokalnamen haben grundsätzlich nicht speziell etwas mit 'Fluren', 'Gelände' und 'Gewässer' zu tun, sondern allgemein mit lokalen, geografischen Namen im kommunalen Bereich zu denen ebenso Namen von Siedlungen (Orte) gehören. Definition für Objekte, sollen sich nicht danach richten, ob ein Name eher mundartlich oder schriftsprachlich geschrieben oder ob eine lokale Bedeutung vorliegt oder nicht da beide Merkmale relativ sind. Die Schreibweise wie auch die Bedeutung ist eine Eigenschaft eines Objektes. In der heutigen rechtsgültigen Definition gemäss 'Verordnung über die Orts-, Gemeinde- und Stationsnamen' wird der Begriff 'Ortsname (Lokalname)' verwendet, welcher jedoch im populären Sinn eher mit den bewohnten Orten (Siedlungen) in Verbindung gebracht wird. Darum ist es durchaus sinnvoll, anstelle 'Ortsnamen' das Synonym 'Lokalnamen' analog Weisungen 1948 (jedoch ohne Stationsnamen) zu verwenden. Für 'Lokalnamen' wird heute auch von 'Orts- und Flurnamen' gesprochen, wobei dann 'Fluren' nicht im engen Sinn von 'Fluren', sondern weitgefasst für Topografische Objekte verstanden werden.
Definition Lokalnamen:
- Topografische Objekte
- Orte