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Im Kanton Thurgau ist man in Bezug auf '''«die Schreibung in Anlehnung an die ortsübliche Aussprache»''' vom '''Lautprinzip''' ausgegangen und man hat sich dabei an die Schreibweise von Dieth angelehnt, da wie im Thurgauer Namenbuch dargelegt, Weisungen 1948 als nicht mehr zeitgemässe Mundartschreibung betrachtet wurden; es wurde nicht erkannt, dass es dabei um zwei unterschiedliche Prinzipien geht. Im Namenbuch des Kantons Thurgaus stimmen deshalb meist die Schreibweise '''Mundart (Lautprinzip)''' mit der Schreibweise '''Name/Lemma''' überein, da für die Schreibweise '''Name/Lemma''' nicht das in Weisungen 1948 vorgegebene Schriftprinzip verwendet wurde, sondern mit der Dietschreibweise das '''Lautprinzip''' realisiert wurde (vgl. dazu auch Beispiele in der Datenbank von www.ortsnamen.ch) | Im Kanton Thurgau ist man in Bezug auf '''«die Schreibung in Anlehnung an die ortsübliche Aussprache»''' vom '''Lautprinzip''' ausgegangen und man hat sich dabei an die Schreibweise von Dieth angelehnt, da wie im Thurgauer Namenbuch dargelegt, Weisungen 1948 als nicht mehr zeitgemässe Mundartschreibung betrachtet wurden; es wurde nicht erkannt, dass es dabei um zwei unterschiedliche Prinzipien geht. Im Namenbuch des Kantons Thurgaus stimmen deshalb meist die Schreibweise '''Mundart (Lautprinzip)''' mit der Schreibweise '''Name/Lemma''' überein, da für die Schreibweise '''Name/Lemma''' nicht das in Weisungen 1948 vorgegebene Schriftprinzip verwendet wurde, sondern mit der Dietschreibweise das '''Lautprinzip''' realisiert wurde (vgl. dazu auch Beispiele in der Datenbank von www.ortsnamen.ch) | ||
− | Im Bundesratsbeschluss vom 2.2.1938 werden jedoch keine Aussagen über eine Mundartschreibweise gemacht, erst mit den 1948 Ausführungsbestimmungen, den Weisungen 1948. Dabei handelt es sich nicht um irgendeine Schreibweise (Schrift oder Lautprinzip | + | Im Bundesratsbeschluss vom 2.2.1938 werden jedoch keine Aussagen über eine Mundartschreibweise gemacht, erst mit den 1948 Ausführungsbestimmungen, den Weisungen 1948. Dabei handelt es sich nicht um irgendeine Schreibweise (Schrift oder Lautprinzip/«konsequente Mundartschreibweise») in Anlehnung die ortsüblichen Aussprache, sondern um eine Schreibweise als Schriftprinzip gemäss Anhang der Weisungen 1948 [[R%C3%BCck%C3%A4nderungen_der_Schreibweise_von_Orts-_und_Lokalnamen#Wie_soll_mundartlich_geschrieben_werden.3F| vgl. dazu Weisungen 1948: wie soll mundartlich geschrieben werden?]] |
Version vom 20. Juni 2010, 20:35 Uhr
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Zeitschrift SchweizerDeutsch
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Inhaltsverzeichnis
Betrachtungen zur Schreibweise von Orts- Lokalnamen (Flurnamen)
SchweizerDeutsch Ausgabe 1/09
Die Nummern 1/09 ist vergriffen, kann aber als PDF heruntergeladen werden.
«Laien»-Verschriftlichung von Dialekten
Zeitschrift SchweizerDeutsch Ausgabe 1/09 Seite 15
Autorin: Christiane Stieger
Auszug:
Im Gegensatz zur Standardsprache fehlt es den schweizerdeutschen Dialekten an einer öffentlich normierten Schrift; dies hat zur Konsequenz, dass sich die SchreiberInnen einerseits zwar alle an der Orthographie der Standardsprache orientieren, anderseits resultiert daraus aber auch eine grosse Schreibvarianz. Denn auch wenn unterschiedliche Schriftbilder in erster Linie auf die unterschiedliche Lautung der Dialekte selbst zurückzuführen sind, rühren sie auch daher, dass die DialektschreiberInnen trotz der stets zugrunde liegenden Standardorthographie die Wahl zwischen zwei Prinzipien haben, an die sie sich bei der Verschriftlichung ihres Dialekts halten können:
Im Gegensatz dazu erlaubt die lautnahe Schreibung zwar, die Lautung eines Dialekts originalgetreuer wiederzugeben (widr statt wieder), ist jedoch für den Schreiber und Leser mit einem Mehraufwand an Interpretationsleistung verbunden. |
Bärndütschi Schrybwys
Kurze Anleitung zum Aufschreiben in schweizerdeutscher, besonders bernischer Mundart
Zeitschrift SchweizerDeutsch Ausgabe 1/09 Seite 17
Autor: Werner Marti
Auszug:
Die folgende Anleitung versucht zur besseren Lesbarkeit das gewohnte Schriftbild der Standardsprache mit einer lautlich gemässen Wiedergabe der Mundart zu verbinden, wobei die Hinweise ebenfalls Elemente der Dieth’schen Dialäktschrift (1938) einbauen. So können auch die Leser, die nur gelegentlich mundartlichen Texten begegnen, und besonders solche französischer Zunge oder Mundartfreunde aus andern Mundart-Regionen die Texte flüssig lesen und deshalb besser verstehen. Wenn die hochdeutsche Schreibung mit der mundartlichen Lautung übereinstimmt, dient sie als Grundlage, andernfalls versucht unsere Bärndütschi Schrybwys mit den Buchstaben, die als Zeichen für deutsche Laute stehen, eine eigene Lösung zu finden. |
Analyser der beiden obigen beiden Texten:
Die Differenzierung des Schriftprinzipes (standardnahe Schreibung) und Lautprinzipes (lautnahe Schreibung) ist in obigen beiden Kapiteln sehr gut dargelegt. Wenn schon in der Mundartschreibweise von reinen Mundarttexten das Schriftprinzip gegenüber dem Lautprinzip z.T. bevorzugt wird, so sollte dies eigentlich erst recht auch für die Mundartschreibung von Orts- und Lokalnamen gelten, wo die einfache Schreib- und Lesbarkeit eine besondere Rolle spielt, vgl. dazu die Anleitung zur Mundarschreibung von Werner Marti. Diese hat eine gewisse Analogie zu den Weisungen 1948, wobei die Weisungen 1948 jedoch nicht nur die Forderung der einfache Schreib- und Lesbarkeit berücksichtigen, sondern auch dem Umstand Rechnung tragen, dass schriftsprachliche und mundartliche Schreibweisen in geeigneter Form koexistieren müssen.
In einem Namenbuch existieren beide Prinzipien:
Namenbuch | Prinzip |
Phonetik | Lautprinzip (inkl. diakritsche Zeichen) |
Mundart | Lautprinzip (ohne diakritische Zeichen) |
Name (Lemma) | Schriftprinzip |
SchweizerDeutsch Ausgabe 2/09
Die Nummern 2/09 ist vergriffen, kann aber als PDF heruntergeladen werden.
Zuger Ortsnamen
Beat Dittli
Zeitschrift SchweizerDeutsch Ausgabe 2/09 Seite 7
Autor: Ruedi Schwarzenbach
Ruedi Schwarzenbach dokumentiert die Zuger Ortsnamen als Lexikon der Siedlungs-, Flur- und Gewässernamen von Beat Dittli.
Bemerkungen zu den Zuger Ortsnamen:
Mundartliche Namen werden im Kanton Zug gemässigt in Befolgung der Schreibregeln Weisungen 1948 geschrieben vgl. map.geo.admin.ch
Namenstreit im Thurgau
Zeitschrift SchweizerDeutsch Ausgabe 2/09 Seite 11
Autor: Ruedi Schwarzenbach
Die Dokumentation «Geschichte Schreibweise Orts- und Lokalnamen» der Hochschule Rapperswil sieht Konflikte zwischen drei Ansprüchen an die geographischen Namen. Schwarzenbach zitiert diesen Text und fährt anschliessend so weiter:
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Ergänzungen zum Text:
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat entschieden, dass die Siedlungsnamen sowie die Flurnamen mit grosser Bedeutung überprüft und z.T. zurückgeändert werden vgl. Rückänderungen von Orts- und Lokalnamen. Wie im Kapitel Bundesratsbeschluss vom 22.2.1038 dargelegt, wurde im Kanton Thurgau davon ausgegangen, dass der Bundesrat vom 22.2.1938 angeblich eine mundartnahe Schreibweise verlangt habe.
Dieser Umstand wird im Kapitel Namenstreit im Thurgau in der Ausgabe SchweizerDeutsch 2/09 wie folgt dokumentiert:
Im Rahmen der amtlichen Vermessung hat sich der Thurgau an eine 1938 vom Bundesrat erlassene Vorschrift gehalten, wonach Orts- und Flurnamen von geringer, lokaler Bedeutung in Anlehnung an die ortsübliche Aussprache geschrieben werden sollten. |
Im Kanton Thurgau ist man in Bezug auf «die Schreibung in Anlehnung an die ortsübliche Aussprache» vom Lautprinzip ausgegangen und man hat sich dabei an die Schreibweise von Dieth angelehnt, da wie im Thurgauer Namenbuch dargelegt, Weisungen 1948 als nicht mehr zeitgemässe Mundartschreibung betrachtet wurden; es wurde nicht erkannt, dass es dabei um zwei unterschiedliche Prinzipien geht. Im Namenbuch des Kantons Thurgaus stimmen deshalb meist die Schreibweise Mundart (Lautprinzip) mit der Schreibweise Name/Lemma überein, da für die Schreibweise Name/Lemma nicht das in Weisungen 1948 vorgegebene Schriftprinzip verwendet wurde, sondern mit der Dietschreibweise das Lautprinzip realisiert wurde (vgl. dazu auch Beispiele in der Datenbank von www.ortsnamen.ch)
Im Bundesratsbeschluss vom 2.2.1938 werden jedoch keine Aussagen über eine Mundartschreibweise gemacht, erst mit den 1948 Ausführungsbestimmungen, den Weisungen 1948. Dabei handelt es sich nicht um irgendeine Schreibweise (Schrift oder Lautprinzip/«konsequente Mundartschreibweise») in Anlehnung die ortsüblichen Aussprache, sondern um eine Schreibweise als Schriftprinzip gemäss Anhang der Weisungen 1948 vgl. dazu Weisungen 1948: wie soll mundartlich geschrieben werden?
SchweizerDeutsch Ausgabe 3/09
«Wir sind zweisprachig innerhalb der einen Sprache.»
Hugo Loetscher (1929 - 2009) über seine Spracherfahrungen als Schweizer Schriftsteller und Kosmopolit
SchweizerDeutsch Ausgabe 3/09 Seite 3
Hugo Loetscher hat bezüglich dieses Themas zum Teil ähnliche Aussagen gemacht wie dazumal der ETH Professor Eduard Imhof.
Das Zürichdeutsche Wörterbuch von Heinz Gallmann
SchweizerDeutsch Ausgabe 3/09 Seite 5
Autor: Ruedi Schwarzenbach
Ergänzungen zum Text:
vgl. Dialektsprechweise von Orts- und Lokalnamen
Hochdeutsch in Zürich - vor 100 Jahren
SchweizerDeutsch Ausgabe 3/09 Seite 20
Kann die Befürchtung, dass die Mundart im Kanton Zürich aussterben könnte allenfalls dazu beigetragen haben, dass im Kanton Zürich bereits 1916 Mundartschreibweise für Lokalnamen festgelegt wurde? vgl. hier
SchweizerDeutsch Ausgabe 1/10
Die «Laui» ist keine Schiltistrasse 21
SchweizerDeutsch Ausgabe 1/10 Seite 4
Autor: Erwin Haas
Ergänzungen zum Text: Dieser Text zeigt, dass Orts- und Flurnamen wichtige und von der Bevölkerung geschätzte Elemente der Gebäudeadressierung sind.