Weisungen 1948: Unterschied zwischen den Versionen
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* [http://www.cadastre.ch/internet/cadastre/de/home/docu/law.parsys.86079.downloadList.81515.DownloadFile.tmp/weisungenerhebungschreibweiselokalnamendeutschchde.pdf '''Weisungen 1948''' ''Gescannte Originalversion der swisstopo''] | * [http://www.cadastre.ch/internet/cadastre/de/home/docu/law.parsys.86079.downloadList.81515.DownloadFile.tmp/weisungenerhebungschreibweiselokalnamendeutschchde.pdf '''Weisungen 1948''' ''Gescannte Originalversion der swisstopo''] | ||
+ | Die Weisungen 1948 bilden einerseits einen Kompromiss zwischen den Anliegen der Benutzer und der Namenforschung [http://www.lokalnamen.ch/bilder/20061103_garovi.pdf Hintergründe zur Entstehung der Weisungen 1948 vgl. hier] | ||
+ | [http://gitta.info/LayoutDesign/en/multimedia/PDF_Letttering_Maps_of_Switzerland.pdf Die Grundsätze zur Schreibung von geografischen Namen (aus Internet Lehrgang GITTA)] sind eine kurze Zusammenfassung der ''Weisungen 1948'' in vereinfachter Form. Bemerkenswert in diesem Dokument ist die Bemerkung «Mit Ausnahme solcher extremer Formulierungen, die von kantonalen Nomenklaturkommissionen gelegentlich vorgeschlagen wurden, hat sich die mundartliche Schreibweise allgemein bewährt und durchgesetzt. Trotzdem führt die Schreibweise immer wieder zu Kontroversen, wie kaum ein anderes Element der topographischen Karte.» | ||
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Die Weisungen 1948 sind heute immer noch gültig und anwendbar. Mit Kreisschreiben vom 6.6.2007 werden die Kantone vom Bundesamt für Landestopografie gebeten, bis zum Vorliegen revidierten Weisungen keine Änderungen an der Nomenklatur vorzunehmen. Bei neu anstehenden Arbeiten sind wie bisher die Weisungen 1948 anzuwenden. [http://www.cadastre.ch/internet/cadastre/de/home/docu/kva/ks.parsys.59473.downloadList.7996.DownloadFile.tmp/ks200702de.pdf Kreisschreiben vom 6.6.2007 vgl. hier] | Die Weisungen 1948 sind heute immer noch gültig und anwendbar. Mit Kreisschreiben vom 6.6.2007 werden die Kantone vom Bundesamt für Landestopografie gebeten, bis zum Vorliegen revidierten Weisungen keine Änderungen an der Nomenklatur vorzunehmen. Bei neu anstehenden Arbeiten sind wie bisher die Weisungen 1948 anzuwenden. [http://www.cadastre.ch/internet/cadastre/de/home/docu/kva/ks.parsys.59473.downloadList.7996.DownloadFile.tmp/ks200702de.pdf Kreisschreiben vom 6.6.2007 vgl. hier] | ||
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+ | === 22.2.1938 Bundesratsbeschluss über die Schreibweise der Lokalnamen bei Grundbuchvermessungen === | ||
+ | EJPD konnte sich nicht entschliessen, Saladins Vorschläge in Kraft treten zu lassen, das sie im Widerspruch mit den Verfügungen des Eidg. Militärdepartementes (für die Landeskarte). Bundesratsbeschluss erkennt Notwendigkeit und Dringlichkeit einheitlicher Richtlinien «Die Kantone erlassen auf Grund vom EJPD festgesetzte Grundsätze die näheren Vorschriften über die Erhebung und Schreibweise der Lokalnamen. Diese Vorschriften bedürfen der Genehmigung des EJPD» | ||
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+ | [http://www.lokalnamen.ch/bilder/19380222.pdf Bundesratsbeschluss 22.2.1938 über die Schreibweise der Lokalnamen bei Grundbuchvermessungen] | ||
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+ | === 1945 Eduard Imhof, «Die Ortsnamen in den amtlichen Plänen und Katen» === | ||
+ | [[Eduard_Imhof |Eduard Imhof:]] Sonderabdruck aus der «Schweizerischen Zeitschrift für Vermessungswesen und Kulturtechnik». Hefte 5, 6, 7, 8 und 9, Jahrgang 1945 | ||
+ | * [http://www.lokalnamen.ch/bilder/imhof_1945_1.pdf Ortsnamen Kap. 1] | ||
+ | * [http://www.lokalnamen.ch/bilder/imhof_1945_2.pdf Ortsnamen Kap. 2] | ||
+ | «Wir suchen in all den bisherigen eidgen. Beschlüssen, Verordnungen und Instruktionen umsonst nach irgendeiner Entscheidung über die Frage, ob die Ortsnamen in den Plänen der Grundbuchvermessung mundartlich oder schriftsprachlich, oder teils so und teils anders, einzutragen seien.» | ||
+ | Die amtlichen Pläne und Karten haben nicht nur dem Sprachforscher, sondern vor allem der Allgemeinheit zu dienen. Utopie der sprachreinen Karte und Notwendigkeit gemischte Nomenklatur, jedoch mit differenzierter Abgrenzung Schriftsprache und Mundart. | ||
+ | [[Eduard_Imhof |Details]] | ||
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+ | === 1947 Johannes Hubschmid, «Zur Schreibung der Ortsnamen in der deutschsprachigen Schweiz» === | ||
+ | Geographica Helvetica, II 1947 Heft 4. | ||
+ | J. Hubschmid ist linguistischer Berater der Eidgenössischen Landestopographie und vertritt eine sehr mundartliche Schreibweise | ||
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+ | === 11.8.1947 Vernehmlassung Weisungen 1948 durch EJPD === | ||
+ | Der Vermessungsdirektor sendet den Vermessungsaufsichtsbeamten der deutschsprachigen Kantone den Entwurf der Weisungen zu Schreibweise der Lokalnamen bei Grundbuchvermessungen. Stellungnahme bis 20. September 1947. Ausserordentliche Sitzung der Konferenz der eidg. und kantonalen Vermessungsaufsichtsbeamten am 1. September 1947. (1947 wurden die Kantonsgeometer zur Begutachtung des Entwurfes begrüsst im Gegensatz zu 2006, wo der Entwurf zum Leitfaden Toponymie 2006 den Kantonsgeometern nur z.H. der Nomenklaturkommission zur Stellungnahme zugestellt wurde). | ||
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+ | Anschliessend entbrannte in der Schweiz ein Streit zwischen Bund, Kantonen und Kartografen wie [http://www.lokalnamen.ch/bilder/20061103_garovi.pdf Angelo Garovi in seinem Referat «Die Weisungen von 1948:linguistisch-pragmatische Bemerkungen»] vom 3.11.2006 anlässlich der Herbsttagung der Schweizerischen Gesellschaft für Kartografie SGK in Schaffhausen erläuterte. | ||
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+ | === 1948 Eduard Imhof, Mein Standpunkt in der Ortsnamenfrage === | ||
+ | [[Eduard_Imhof |Eduard Imhof]] : [http://www.lokalnamen.ch/bilder/imhof_1948.pdf «Mein Standpunkt in der Ortsnamenfrage»] Geographica Helvetica, Jg 3, 1948 | ||
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+ | === Nachfolge Schreibweisen === | ||
− | == Stellungnahmen zu den Weisungen 1948 == | + | === Stellungnahmen zu den Weisungen 1948 === |
* [http://www.lokalnamen.ch/#id_16 vgl. Stellungnahmen über die toponymischen Richtlinien] | * [http://www.lokalnamen.ch/#id_16 vgl. Stellungnahmen über die toponymischen Richtlinien] | ||
* Vgl. Stellungnahmen zur Verordnung über die Schreibweise von Orts- und Lokalnamen | * Vgl. Stellungnahmen zur Verordnung über die Schreibweise von Orts- und Lokalnamen | ||
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+ | === Weisungen 2011 === | ||
+ | Es ist vorgesehen, dass Weisungen 1948 durch [[Weisungen 2011|Weisungen 2011]] ersetzt werden sollen. | ||
Version vom 28. Mai 2011, 20:44 Uhr
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Inhaltsverzeichnis
- 1 Weisungen 1948
- 2 Vorgeschichte der Weisungen 1948
- 2.1 22.2.1938 Bundesratsbeschluss über die Schreibweise der Lokalnamen bei Grundbuchvermessungen
- 2.2 1945 Eduard Imhof, «Die Ortsnamen in den amtlichen Plänen und Katen»
- 2.3 1947 Johannes Hubschmid, «Zur Schreibung der Ortsnamen in der deutschsprachigen Schweiz»
- 2.4 11.8.1947 Vernehmlassung Weisungen 1948 durch EJPD
- 2.5 1948 Eduard Imhof, Mein Standpunkt in der Ortsnamenfrage
- 3 Zukunft der Weisungen 1948
- 4 Siehe auch
- 5 Weblinks
Weisungen 1948
Allgemeines
Bei den Weisungen 1948 handelt es sich um die vom Bund am 27.10.1948 Weisungen für die Erhebung und Schreibweise der Lokalnamen bei Grundbuchvermessungen in der deutschsprachigen Schweiz
Nach vielen Diskussionen und Briefwechseln konnten sich alle Beteiligten auf den Konsens Weisungen 1948 einigen.
Die Weisungen 1948 bilden einerseits einen Kompromiss zwischen den Anliegen der Benutzer und der Namenforschung Hintergründe zur Entstehung der Weisungen 1948 vgl. hier
Die Grundsätze zur Schreibung von geografischen Namen (aus Internet Lehrgang GITTA) sind eine kurze Zusammenfassung der Weisungen 1948 in vereinfachter Form. Bemerkenswert in diesem Dokument ist die Bemerkung «Mit Ausnahme solcher extremer Formulierungen, die von kantonalen Nomenklaturkommissionen gelegentlich vorgeschlagen wurden, hat sich die mundartliche Schreibweise allgemein bewährt und durchgesetzt. Trotzdem führt die Schreibweise immer wieder zu Kontroversen, wie kaum ein anderes Element der topographischen Karte.»
Gültigkeit der Weisungen 1948
Die Weisungen 1948 sind heute immer noch gültig und anwendbar. Mit Kreisschreiben vom 6.6.2007 werden die Kantone vom Bundesamt für Landestopografie gebeten, bis zum Vorliegen revidierten Weisungen keine Änderungen an der Nomenklatur vorzunehmen. Bei neu anstehenden Arbeiten sind wie bisher die Weisungen 1948 anzuwenden. Kreisschreiben vom 6.6.2007 vgl. hier
Vorgeschichte der Weisungen 1948
22.2.1938 Bundesratsbeschluss über die Schreibweise der Lokalnamen bei Grundbuchvermessungen
EJPD konnte sich nicht entschliessen, Saladins Vorschläge in Kraft treten zu lassen, das sie im Widerspruch mit den Verfügungen des Eidg. Militärdepartementes (für die Landeskarte). Bundesratsbeschluss erkennt Notwendigkeit und Dringlichkeit einheitlicher Richtlinien «Die Kantone erlassen auf Grund vom EJPD festgesetzte Grundsätze die näheren Vorschriften über die Erhebung und Schreibweise der Lokalnamen. Diese Vorschriften bedürfen der Genehmigung des EJPD»
Bundesratsbeschluss 22.2.1938 über die Schreibweise der Lokalnamen bei Grundbuchvermessungen
1945 Eduard Imhof, «Die Ortsnamen in den amtlichen Plänen und Katen»
Eduard Imhof: Sonderabdruck aus der «Schweizerischen Zeitschrift für Vermessungswesen und Kulturtechnik». Hefte 5, 6, 7, 8 und 9, Jahrgang 1945
«Wir suchen in all den bisherigen eidgen. Beschlüssen, Verordnungen und Instruktionen umsonst nach irgendeiner Entscheidung über die Frage, ob die Ortsnamen in den Plänen der Grundbuchvermessung mundartlich oder schriftsprachlich, oder teils so und teils anders, einzutragen seien.» Die amtlichen Pläne und Karten haben nicht nur dem Sprachforscher, sondern vor allem der Allgemeinheit zu dienen. Utopie der sprachreinen Karte und Notwendigkeit gemischte Nomenklatur, jedoch mit differenzierter Abgrenzung Schriftsprache und Mundart. Details
1947 Johannes Hubschmid, «Zur Schreibung der Ortsnamen in der deutschsprachigen Schweiz»
Geographica Helvetica, II 1947 Heft 4. J. Hubschmid ist linguistischer Berater der Eidgenössischen Landestopographie und vertritt eine sehr mundartliche Schreibweise
11.8.1947 Vernehmlassung Weisungen 1948 durch EJPD
Der Vermessungsdirektor sendet den Vermessungsaufsichtsbeamten der deutschsprachigen Kantone den Entwurf der Weisungen zu Schreibweise der Lokalnamen bei Grundbuchvermessungen. Stellungnahme bis 20. September 1947. Ausserordentliche Sitzung der Konferenz der eidg. und kantonalen Vermessungsaufsichtsbeamten am 1. September 1947. (1947 wurden die Kantonsgeometer zur Begutachtung des Entwurfes begrüsst im Gegensatz zu 2006, wo der Entwurf zum Leitfaden Toponymie 2006 den Kantonsgeometern nur z.H. der Nomenklaturkommission zur Stellungnahme zugestellt wurde).
Anschliessend entbrannte in der Schweiz ein Streit zwischen Bund, Kantonen und Kartografen wie Angelo Garovi in seinem Referat «Die Weisungen von 1948:linguistisch-pragmatische Bemerkungen» vom 3.11.2006 anlässlich der Herbsttagung der Schweizerischen Gesellschaft für Kartografie SGK in Schaffhausen erläuterte.
1948 Eduard Imhof, Mein Standpunkt in der Ortsnamenfrage
Eduard Imhof : «Mein Standpunkt in der Ortsnamenfrage» Geographica Helvetica, Jg 3, 1948
Zukunft der Weisungen 1948
Nachfolge Schreibweisen
Stellungnahmen zu den Weisungen 1948
- vgl. Stellungnahmen über die toponymischen Richtlinien
- Vgl. Stellungnahmen zur Verordnung über die Schreibweise von Orts- und Lokalnamen
Weisungen 2011
Es ist vorgesehen, dass Weisungen 1948 durch Weisungen 2011 ersetzt werden sollen.
Siehe auch
- Weisungen 2011
- vgl. auch Übersicht Weisungen 1948 in Lokalnamen.ch
- Schreibweise geografische Namen
- Eduard Imhof - Weisungen 1948
- Oskar Bandle - Weisungen 1948