Weisungen 2011: Unterschied zwischen den Versionen
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* Bei den Weisungen 2011 handelt es sich um Weisungen betreffend die Erhebung und Schreibweise der geografischen Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung (Lokalnamen, Orts- und Flurnamen) in der deutschsprachigen Schweiz | * Bei den Weisungen 2011 handelt es sich um Weisungen betreffend die Erhebung und Schreibweise der geografischen Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung (Lokalnamen, Orts- und Flurnamen) in der deutschsprachigen Schweiz | ||
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* Die Weisungen 2011 gelten seit 1.8.2011 und ersetzen praktisch unverändert die bis von 1.9.1948 bis 31.7.2011 gültigen [[Weisungen_1948|Weisungen 1948]] (Bestand über 63 Jahre) | * Die Weisungen 2011 gelten seit 1.8.2011 und ersetzen praktisch unverändert die bis von 1.9.1948 bis 31.7.2011 gültigen [[Weisungen_1948|Weisungen 1948]] (Bestand über 63 Jahre) | ||
* Mit der Inkraftsetzung der [http://www.admin.ch/ch/d/sr/c510_625.html Verordnung über geografische Namen (GeoNV SR 510.625)] am 1. Juli 2008 hat das Bundesamt für Landestopografie gestützt auf Artikel 6 Absatz 1 GeoNV den Auftrag erhalten, Regeln für die geografischen Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung zu erlassen. | * Mit der Inkraftsetzung der [http://www.admin.ch/ch/d/sr/c510_625.html Verordnung über geografische Namen (GeoNV SR 510.625)] am 1. Juli 2008 hat das Bundesamt für Landestopografie gestützt auf Artikel 6 Absatz 1 GeoNV den Auftrag erhalten, Regeln für die geografischen Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung zu erlassen. |
Version vom 31. Juli 2011, 17:20 Uhr
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Landeskarte mit typischen Schreibungen der Lokalnamen nach Weisungen 1948 resp. Weisungen 2011
Inhaltsverzeichnis
Weisungen 2011
- Download Weisungen 2011
- Bei den Weisungen 2011 handelt es sich um Weisungen betreffend die Erhebung und Schreibweise der geografischen Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung (Lokalnamen, Orts- und Flurnamen) in der deutschsprachigen Schweiz
- Die Weisungen 2011 gelten seit 1.8.2011 und ersetzen praktisch unverändert die bis von 1.9.1948 bis 31.7.2011 gültigen Weisungen 1948 (Bestand über 63 Jahre)
- Mit der Inkraftsetzung der Verordnung über geografische Namen (GeoNV SR 510.625) am 1. Juli 2008 hat das Bundesamt für Landestopografie gestützt auf Artikel 6 Absatz 1 GeoNV den Auftrag erhalten, Regeln für die geografischen Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung zu erlassen.
Informelle Konsultation Weisungen 2011
- Kreisschreiben vom 30. Juni 2011 mit Orientierung über die Ergebnisse der informellen Konsultation und Inkraftretung der Weisungen 2011
- In der Folge hat sich eine paritätisch zusammengesetzte Arbeitsgruppe betreffend der Umsetzung des gesetzlichen Auftrages zur Aufgabe gemacht, die bestehenden Weisungen 48 zu überarbeiten und den heutigen Gegebenheiten anzupassen.
- Die Schreibregeln haben keine Änderungen erfahren; ferner kann von einer Übersetzung der Weisungen abgesehen werden, da nur der deutschsprachige Teil der Schweiz von den Änderungen betroffen sein wird.
- Frist für Stellungnahme: Ende März 2011
- Details vgl. hier
Stellungnahmen zu den Weisungen 2011
- Stellungnahme Weisungen 2011 der Schweizerische Organisation für Geoinformation
- Stellungnahme Weisungen 2011 des Schweizerischen Gemeindeverbandes
- Stellungnahme Weisungen 2011 des Schweizerischen Städteverbandes
- Stellungnahme Weisungen 2011 der Schweizerische Informatik Konferenz Arbeitsgruppe GIS (SIK-GIS)
Siehe auch
- Weisungen 1948
- Schreibweise geografische Namen
- Eduard Imhof - Weisungen 1948
- Oskar Bandle - Weisungen 1948