Gebäudeadresse: Unterschied zwischen den Versionen
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|Entstehung||Nachhaltiges, durchdachtes System einer optimierten Zuteilung von Gebäudeadressen gemäss Empfehlung Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassnamen. Eine Ordnungssystematik (strassenweise Hausnummerierung) erlaubt, dass ortsfremde Personen die Gebäude schnell und unkompliziert auffinden können||Behelfsmässige Gebäudeadressen bestehen auch verschiedenen, unsystematische Angaben wie Strassennamen, Flurbezeichnungen, Gebäudenamen und Versicherungsnummern. Adressangaben sind zwar vorhanden, aber meist nicht in Hinblick auf eine systematische, offizielle Gebäudeadressierung entstanden | |Entstehung||Nachhaltiges, durchdachtes System einer optimierten Zuteilung von Gebäudeadressen gemäss Empfehlung Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassnamen. Eine Ordnungssystematik (strassenweise Hausnummerierung) erlaubt, dass ortsfremde Personen die Gebäude schnell und unkompliziert auffinden können||Behelfsmässige Gebäudeadressen bestehen auch verschiedenen, unsystematische Angaben wie Strassennamen, Flurbezeichnungen, Gebäudenamen und Versicherungsnummern. Adressangaben sind zwar vorhanden, aber meist nicht in Hinblick auf eine systematische, offizielle Gebäudeadressierung entstanden | ||
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− | |Verbreitung||Häufig im Baugebiet etabliert||Im ländlichen Gebieten bestehen je nach Kanton | + | |Verbreitung||Häufig im Baugebiet etabliert||Im ländlichen Gebieten bestehen je nach Kanton gewisse Lücken, welche in der Schweiz sukzessive geschlossen werden |
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|Aufwand||Initialaufwand bei der Einführung, grosse Arbeitsersparnis für alle Beteiligten, wenn sie eingeführt ist||Dauerndes kompliziertes und aufwändiges Verfahren für alle Beteiligten | |Aufwand||Initialaufwand bei der Einführung, grosse Arbeitsersparnis für alle Beteiligten, wenn sie eingeführt ist||Dauerndes kompliziertes und aufwändiges Verfahren für alle Beteiligten | ||
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|Einheitlichkeit||Alle Benutzer, Register usw. verwenden die gleichen Adressen||Nicht alle Stellen verwenden die gleichen Adressen | |Einheitlichkeit||Alle Benutzer, Register usw. verwenden die gleichen Adressen||Nicht alle Stellen verwenden die gleichen Adressen | ||
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− | |Beschilderung||Beschilderung (eine vollständige Beschilderung ist nicht für alle Fälle erforderlich)|| | + | |Beschilderung||Beschilderung (eine vollständige Beschilderung ist nicht für alle Fälle erforderlich)||Vielfach fehlt eine Beschilderung |
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|Sicherheit||Grosse Sicherheit, schnelles Auffinden der Gebäude möglich||Unsicherheiten seitens der Gemeinde und der Benutzer, das Auffinden kann längere Zeit in Anspruch nehmen | |Sicherheit||Grosse Sicherheit, schnelles Auffinden der Gebäude möglich||Unsicherheiten seitens der Gemeinde und der Benutzer, das Auffinden kann längere Zeit in Anspruch nehmen |
Version vom 11. Oktober 2007, 00:48 Uhr
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Inhaltsverzeichnis
Zweck der Gebäudeadressierung
Eine eindeutige, offizielle Gebäudeadressierung stellt sicher, dass jedes Gebäude, in welchem sich Personen zum Wohnen beziehungsweise Arbeiten aufhalten, eine eigene unverwechselbare Bezeichnung trägt, die es auch ortsunkundigen Personen erlaubt, das Gebäude ausfindig zu machen. Das Ziel einer solchen Gebäudeadressierung kann am besten mit einer strassenweisen Hausnummerierung erreicht werden. Die Gebäudeadressierung spielt heute in der öffentlichen Verwaltung wie auch im privaten Bereich des Bürgers eine ganz zentrale Rolle. Beispiele:
- rasches Finden eines gesuchten Gebäudes durch:
- Rettungsdienste
- Feuerwehr
- Polizei
- Postzustellung
- Fahrzeugnavigation
- ortsunkundige Personen (Taxi)
- ...
- Gebäudeadressen werden beispielsweise in folgenden Einrichtungen benötigt:
- Übersichts- und Ortspläne
- Navigationsdienste
- kommunale, kantonale und eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister,
- Amtliche Vermessung
- kommunale Landinformationssysteme
- Geografische Informationssysteme(GIS)
- Versorgungs- und Entsorgungswerke
- elektronische Telefonverzeichnisse
- ..
Definitionen, Normen und Empfehlungen
Grundlagen bildet die Schweizernorm SN 6120240, welche auch von der amtlichen Vermessung übernommen wurde
Begriff | Definition |
---|---|
Gebäudeadresse | Korrekte postalische Anschrift eines Gebäudeeingangs
Strassenbezeichnung Hausnummer Postleitzahl Ortschaft |
Gebäudeeingang | Stelle des Gebäudes, an der man das Gebäude mit der Vorstellung einer bestimmten Adresse betritt |
Ortschaft | Eine für die Gebäudeadressierung administrativ begrenztes Siedlungsgebiet (Stadt, Dorf, grössere Weiler) mit einer Postleitzahl |
Strassennamen (Lokalisation) |
|
Die eidgenössische Vermessungsdirektion hat Empfehlung für die Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen herausgegeben
Offizielle Gebäudeadressierung versus behelfsmässige Gebäudeadressen
Aspekt | Offizielle Gebäudeadressierung | Behelfsmässige Gebäudeadressen |
---|---|---|
Entstehung | Nachhaltiges, durchdachtes System einer optimierten Zuteilung von Gebäudeadressen gemäss Empfehlung Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassnamen. Eine Ordnungssystematik (strassenweise Hausnummerierung) erlaubt, dass ortsfremde Personen die Gebäude schnell und unkompliziert auffinden können | Behelfsmässige Gebäudeadressen bestehen auch verschiedenen, unsystematische Angaben wie Strassennamen, Flurbezeichnungen, Gebäudenamen und Versicherungsnummern. Adressangaben sind zwar vorhanden, aber meist nicht in Hinblick auf eine systematische, offizielle Gebäudeadressierung entstanden |
Verbreitung | Häufig im Baugebiet etabliert | Im ländlichen Gebieten bestehen je nach Kanton gewisse Lücken, welche in der Schweiz sukzessive geschlossen werden |
Aufwand | Initialaufwand bei der Einführung, grosse Arbeitsersparnis für alle Beteiligten, wenn sie eingeführt ist | Dauerndes kompliziertes und aufwändiges Verfahren für alle Beteiligten |
Amtliche Vermessung | Adressen einer offiziellen Gebäudeadressierung werden in der amtlichen Vermessung geführt und nachgeführt | Meist nicht in der amtlichen Vermessung geführt |
Publikation | Die offiziellen Gebäudeadressen sind öffentlich publiziert (z.B. Online-Ortspläne) | Behelfsmässige Gebäudeadressen sind häufig nicht öffentlich publiziert |
Änderungen | Eventuel einmalige Änderung bei der Einführung, nachher nur seltene Änderungen | Änderungen jederzeit möglich |
Einheitlichkeit | Alle Benutzer, Register usw. verwenden die gleichen Adressen | Nicht alle Stellen verwenden die gleichen Adressen |
Beschilderung | Beschilderung (eine vollständige Beschilderung ist nicht für alle Fälle erforderlich) | Vielfach fehlt eine Beschilderung |
Sicherheit | Grosse Sicherheit, schnelles Auffinden der Gebäude möglich | Unsicherheiten seitens der Gemeinde und der Benutzer, das Auffinden kann längere Zeit in Anspruch nehmen |
Umfang der Gebäudeadressierung
Die Kantone regeln Umfang der Gebäudeadressierung unterschiedlich.
Beispiel Umfang der Gebäudeadressierung im Kanton Zürich
Stufe | Beschreibung (Beispiele) | Adressierung | Beschilderung |
---|---|---|---|
A | Wohngebäude und Arbeitsstätten (1)
Wohnhäuser, Bürogebäude, Schulgebäude, Spitäler, Industriebauten usw. |
Erforderlich | Erforderlich |
B | Wohngebäude und Arbeitsstätten (1) und Bauten mit grossem öffentlichen Interesse sowie wichtige Ver- und Entsorgungseinrichtungen
Zusätzlich zu A: Sportgebäude, kulturelle und kirchliche Gebäude, Zivilschutzanlagen, Hallenbäder, WC-Gebäude, Waldhütten, Reservoir, ARA, Transformerstationen usw. |
Erforderlich (2) | Zweckmässig (3) |
C | Alle Gebäude mit einer Gebäudenummer (Gebäudeversicherungs-Nr.)
Zusätzlich zu A und B: Nebengebäude und Kleinbauten wie Garagen, Ökonomiegebäude, Scheunen, Unterstände usw. mit eigener GVZ-Nr. |
Zweckmässig (2) | Nur bei Bedarf (3) |
D | Alle in der amtlichen Vermessung aufgenommenen Gebäude
Zusätzlich zu A, B, und C: Nebengebäude und Kleinbauten wie Garagen, Ökonomiegebäude, Scheunen, Unterstände usw. ohne eigene GVZ-Nr |
Nur bei Bedarf | Nur bei Bedarf (3) |
Erläuterungen und Begründungen
(1) Arbeitsstätten im Sinne der eidgenössischen Betriebszählung (abgegrenzte örtliche Einheit, in der während insgesamt mindestens zwanzig Stunden pro Woche Güter erzeugt, repariert, gehandelt oder Dienste irgendwelcher Art erbracht werden).
(2) Die Gebäudeversicherung GVZ sowie auch die Werke haben ein grosses Interesse, dass möglichst viele Gebäudeobjekte über offizielle Adressen verfügen. Fehlen solche, sind sie genötigt, inoffizielle Adressen zu erfinden (z.B. hinter Gemeindehaus, vis-à-vis Auweg 2b, Dorfstrasse bei 7). Dies ist durch die frühzeitige, offizielle Vergabe (resp. durch Nachadressierung) zu vermeiden. Bei einer Ersterfassung soll die Gebäudeadressierung bis Stufe C erfolgen.
(3) Die Orientierung im Gelände ist heute möglich, auch ohne dass die Gebäude beschildert sind: mit Auto-Navigationssystemen oder via ausgedruckte Pläne (z.B. GIS-Browser, Internet-Ortspläne, TwixRoute-Pläne, etc).
Presseartikel
Links zur Geschichte der Hausnummern
- Schweiz
- Bundesrepublik Deutschland
- Österreich