Stellungnahmen Schreibweise Lokalnamen: Unterschied zwischen den Versionen

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Verordnung über geografische Namen (noch prov.):
 
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* Art. 1 Geografische Namen sollen im amtlichen Verkehr sowie in allen amtlichen Informationsträgern einheitlich verwendet werden.
 
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* Art. 4 Grundsätze
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** Abs. 1 Geografische Namen sind einfach schreib- und lesbar weisen eine allgemeine Akzeptanz auf
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** Abs. 2 Sie werden, soweit möglich und sinnvoll, in Anlehnung an die Standardsprache (Schriftsprache) der Sprachregion formuliert.
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** Abs. 3 Geografische Namen und ihre Schreibweise dürfen nur aus öffentlichem Interesse geändert werden.
  
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Vgl. man die Forderungen der Benutzer (z.B. Stellungnahe der SIK-GIS zun den Toponymischen Richtlinien von 2005) mit obigem Verordnungstext, darf man erkennen, dass die Benuter sehr viel erreicht haben.
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Forderungen z.B. der AG SIK-GIS, SOGI und KKGEO:
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* Lokalnamen sollten in der Amtlichen Vermessung, auf Übersichtsplänen, in Landeskarten sowie auf Ortsplänen und touristischen Karten einheitlich geschrieben werden (-> GeoNV Art. 1)
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* Lokalnamen sollen möglichst leicht gelesen und geschrieben werden können (-> GeoNV Art. 4 Abs 1)
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* Für Lokalnamen wird nicht eine Schreibweise erwartet, welche nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten korrekt ist, sondern eine gängige, möglichst allgemeinverständliche und vertraute Schreibweise nach "gesundem Menschenverstand" (-> GeoNV Art 4 Abs. 2)
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* Lokalnamen sollen stabil bleiben und möglichst nicht geändert werden, da sich aus ihnen andere Namen gebildet haben und Missverständnisse und Unsicherheiten während der Umstellungsphase entstehen (-> GeoNV Art. 4 Abs. 3)
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* Dabei ist aber anzustreben, dass Lokalnamen nicht nur auf Karten, Plänen, im Zusammenhang mit Geodaten und anderen offiziellen Dokumenten einheitlich geschrieben werden, sondern dass diese Schreibweise auch im privaten und geschäftlichen Bereich als optimaler Kompromiss und auf grösstmögliche Akzeptanz aufgebaute Lösung anerkannt und somit verwendet wird. Für Benutzer ist jede Schreibweise unverständlich, welche nicht auch in der realen Welt, auf Wegweisern, Prospekten, in Adressverzeichnissen, Fahrplänen (Haltestellen) und dergleichen Verbreitung findet. (-> GeoNV Art 4 Abs. 3)
  
  
 
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[[Kategorie:Geografische Namen]]
 
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Version vom 17. Mai 2008, 09:00 Uhr

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Standpunkte und Stellungnahmen zur Schreibweise von Orts- und Lokalnamen

Standpunkte und Stellungnahmen zur Schreibweise von Orts- und Lokalnamen von

  • Benutzern
  • Sprachwissenschafter
  • Politiker
1948
2005
2006
2007
2008

Verordnung über geografische Namen (noch prov.):

  • Art. 1 Geografische Namen sollen im amtlichen Verkehr sowie in allen amtlichen Informationsträgern einheitlich verwendet werden.
  • Art. 4 Grundsätze
    • Abs. 1 Geografische Namen sind einfach schreib- und lesbar weisen eine allgemeine Akzeptanz auf
    • Abs. 2 Sie werden, soweit möglich und sinnvoll, in Anlehnung an die Standardsprache (Schriftsprache) der Sprachregion formuliert.
    • Abs. 3 Geografische Namen und ihre Schreibweise dürfen nur aus öffentlichem Interesse geändert werden.


Vgl. man die Forderungen der Benutzer (z.B. Stellungnahe der SIK-GIS zun den Toponymischen Richtlinien von 2005) mit obigem Verordnungstext, darf man erkennen, dass die Benuter sehr viel erreicht haben.

Forderungen z.B. der AG SIK-GIS, SOGI und KKGEO:

  • Lokalnamen sollten in der Amtlichen Vermessung, auf Übersichtsplänen, in Landeskarten sowie auf Ortsplänen und touristischen Karten einheitlich geschrieben werden (-> GeoNV Art. 1)
  • Lokalnamen sollen möglichst leicht gelesen und geschrieben werden können (-> GeoNV Art. 4 Abs 1)
  • Für Lokalnamen wird nicht eine Schreibweise erwartet, welche nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten korrekt ist, sondern eine gängige, möglichst allgemeinverständliche und vertraute Schreibweise nach "gesundem Menschenverstand" (-> GeoNV Art 4 Abs. 2)
  • Lokalnamen sollen stabil bleiben und möglichst nicht geändert werden, da sich aus ihnen andere Namen gebildet haben und Missverständnisse und Unsicherheiten während der Umstellungsphase entstehen (-> GeoNV Art. 4 Abs. 3)
  • Dabei ist aber anzustreben, dass Lokalnamen nicht nur auf Karten, Plänen, im Zusammenhang mit Geodaten und anderen offiziellen Dokumenten einheitlich geschrieben werden, sondern dass diese Schreibweise auch im privaten und geschäftlichen Bereich als optimaler Kompromiss und auf grösstmögliche Akzeptanz aufgebaute Lösung anerkannt und somit verwendet wird. Für Benutzer ist jede Schreibweise unverständlich, welche nicht auch in der realen Welt, auf Wegweisern, Prospekten, in Adressverzeichnissen, Fahrplänen (Haltestellen) und dergleichen Verbreitung findet. (-> GeoNV Art 4 Abs. 3)