Schreibweise Strassennamen: Unterschied zwischen den Versionen

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* Alle Strassen in bewohnten Siedlungen müssen in der Schweiz benannt werden. In den meisten Kantonen liegt die Zuständigkeit für die Vergabe von Strassennamen und die korrekte Schreibweise bei den Gemeinden.
 
* Alle Strassen in bewohnten Siedlungen müssen in der Schweiz benannt werden. In den meisten Kantonen liegt die Zuständigkeit für die Vergabe von Strassennamen und die korrekte Schreibweise bei den Gemeinden.
 
* Strassennamen sollen wie alle übrigen geografischen Namen im amtlichen Verkehr sowie in allen amtlichen Informationsträgern einheitlich verwendet werden [http://www.admin.ch/ch/d/sr/510_625/a1.html (vgl. Art. 1 Verordnung über geografische Namen).]
 
* Strassennamen sollen wie alle übrigen geografischen Namen im amtlichen Verkehr sowie in allen amtlichen Informationsträgern einheitlich verwendet werden [http://www.admin.ch/ch/d/sr/510_625/a1.html (vgl. Art. 1 Verordnung über geografische Namen).]
* Für Behörden sind die amtlichen Schreibweisen der '''amtlichen Vermessung''' massgebend [http://www.admin.ch/ch/d/sr/510_625/a25.html (vgl. Art. 25 der Verordnung über geografische Namen).]Auch für Bürger, Medien usw. wird empfohlen, die amtliche Schreibweise zu verwenden. Es besteht ein Druck auf die zuständigen Stellen, allgemein gültige Schreibregeln für die amtliche Schreibweise von Strassennamen anzuwenden. So hat die Stadt Winterthur am 10.12.2008 die Schreibweisen der Strassennamen im Bezug auf Zusammen- und Getrenntschreibung / Gross- und Kleinschreibung / Schreibung mit Bindestrichen vereinheitlicht [[Einheitliche_Schreibweise_f%C3%BCr_Winterthurer_Strassennamen | (Details vgl. hier).]]
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* Für Behörden sind die amtlichen Schreibweisen der '''amtlichen Vermessung''' massgebend [http://www.admin.ch/ch/d/sr/510_625/a25.html (vgl. Art. 25 der Verordnung über geografische Namen).]Auch für Bürger, Medien usw. wird empfohlen, die amtliche Schreibweise zu verwenden. Es besteht ein Druck auf die zuständigen Stellen, allgemein gültige Schreibregeln für die amtliche Schreibweise von Strassennamen anzuwenden. So hat die Stadt Winterthur im Dezember 2008 die Schreibweisen der Strassennamen im Bezug auf Zusammen- und Getrenntschreibung / Gross- und Kleinschreibung / Schreibung mit Bindestrichen vereinheitlicht [[Einheitliche_Schreibweise_f%C3%BCr_Winterthurer_Strassennamen | (Details vgl. hier).]]
 
* Die Schreibweise von Strassennamen soll nur geändert werden, wenn ein öffentliches Interesse nachgewiesen werden kann [http://www.admin.ch/ch/d/sr/510_625/a24.html (vgl. Art. 4 Abs. 3 Verordnung über geografische Namen).]Bei der Vereinheitlichung der Schreibweise in Bezug auf Zusammen- und Getrenntschreibung / Gross- und Kleinschreibung / Schreibung mit Bindestrichen darf grundsätzlich aus oben genannten Gründen von einem öffentlichen Interesse ausgegangen werden. Bei Änderung der amtlichen Rechtschreibung ändert die Strassenbezeichnung nicht automatisch. Die «Stengelstrasse» wird nicht automatisch zur «Stängelstrasse» mit Einführung des neuen Dudens.
 
* Die Schreibweise von Strassennamen soll nur geändert werden, wenn ein öffentliches Interesse nachgewiesen werden kann [http://www.admin.ch/ch/d/sr/510_625/a24.html (vgl. Art. 4 Abs. 3 Verordnung über geografische Namen).]Bei der Vereinheitlichung der Schreibweise in Bezug auf Zusammen- und Getrenntschreibung / Gross- und Kleinschreibung / Schreibung mit Bindestrichen darf grundsätzlich aus oben genannten Gründen von einem öffentlichen Interesse ausgegangen werden. Bei Änderung der amtlichen Rechtschreibung ändert die Strassenbezeichnung nicht automatisch. Die «Stengelstrasse» wird nicht automatisch zur «Stängelstrasse» mit Einführung des neuen Dudens.
  

Version vom 14. Dezember 2008, 14:36 Uhr

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Gebäudeadressen.jpg


Allgemeines


Strassennamen sind wichtige geografische Orientierungshilfen, welche als geografische Namen seit 1.7.2008 mit der eidgenössischen Verordnung über geografische Namengeregelt sind. Sie werden zur Bildung von Gebäudeadressen verwendet, sind auf Karten und in unzähligen EDV-Anwendungen abgelegt (Telefonbuch, Navigationssysteme, Internet-Stadtpläne, Einsatzleitsysteme, Einwohnerinnen- und Einwohnerregister, Grundeigentümerregister, etc.). Passen die Schreibweisen nicht zusammen, führt dies zu Problemen. Die Benutzerin eines Navigationssystems hat Schwierigkeiten, eine Strasse zu finden, wenn das System die auf der Landkarte oder im Telefonbuch aufgeführte Schreibweise nicht kennt. Auch im Hinblick auf das Funktionieren der registerbasierten Volkszählung 2010 sind die Strassennamen zwischen Einwohnerregister sowie Gebäude- und Wohnungsregister abzugleichen.


Grundsätze zur Schreibweise von Strassennamen

  • Alle Strassen in bewohnten Siedlungen müssen in der Schweiz benannt werden. In den meisten Kantonen liegt die Zuständigkeit für die Vergabe von Strassennamen und die korrekte Schreibweise bei den Gemeinden.
  • Strassennamen sollen wie alle übrigen geografischen Namen im amtlichen Verkehr sowie in allen amtlichen Informationsträgern einheitlich verwendet werden (vgl. Art. 1 Verordnung über geografische Namen).
  • Für Behörden sind die amtlichen Schreibweisen der amtlichen Vermessung massgebend (vgl. Art. 25 der Verordnung über geografische Namen).Auch für Bürger, Medien usw. wird empfohlen, die amtliche Schreibweise zu verwenden. Es besteht ein Druck auf die zuständigen Stellen, allgemein gültige Schreibregeln für die amtliche Schreibweise von Strassennamen anzuwenden. So hat die Stadt Winterthur im Dezember 2008 die Schreibweisen der Strassennamen im Bezug auf Zusammen- und Getrenntschreibung / Gross- und Kleinschreibung / Schreibung mit Bindestrichen vereinheitlicht (Details vgl. hier).
  • Die Schreibweise von Strassennamen soll nur geändert werden, wenn ein öffentliches Interesse nachgewiesen werden kann (vgl. Art. 4 Abs. 3 Verordnung über geografische Namen).Bei der Vereinheitlichung der Schreibweise in Bezug auf Zusammen- und Getrenntschreibung / Gross- und Kleinschreibung / Schreibung mit Bindestrichen darf grundsätzlich aus oben genannten Gründen von einem öffentlichen Interesse ausgegangen werden. Bei Änderung der amtlichen Rechtschreibung ändert die Strassenbezeichnung nicht automatisch. Die «Stengelstrasse» wird nicht automatisch zur «Stängelstrasse» mit Einführung des neuen Dudens.


Schreibregeln für Strassennamen

Allgemeines

Schreibregeln richten sich an die für die zuständige Stelle für die Vergabe und Festlegung der Schreibweise von Strassennamen (Gemeinde).


Für die Zusammen- und Getrenntschreibung, Gross- und Kleinschreibung, Schreibung mit Bindestrichen wird empfohlen, die Regeln nach jeweils aktuellster Ausgabe des Dudens zu befolgen und allgemein verbreitete Schreibgebräuche in der Schweiz zu berücksichtigen. Diese Schweizerischen Besonderheiten werden im Duden berücksichtigt wie z.B. die Regelung dass Strassennamen, die die Ableitungen eines geografischen Namens auf «-er» enthalten, in der Regel zusammengeschrieben (seit 23. Auflage). Die Dudenredaktion ist inzwischen gebeten worden, auch eine Sonderregelung bei mehrteiligen Strassenamen, wo vielfach nur das erste Wort und die Substantive gross geschrieben werden, aufnehmen. Dies in Anlehnung an den Leitfaden zur deutschen Rechtschreibung der schweizerischen Bundeskanzlei Regel 4.32 Besteht der Eigenname hingegen aus mehreren Wörtern, so schreiben wir das erste Wort und die Substantive gross, die andern Wörter klein (in Abweichung vom amtlichen Regelwerk, das die Grossschreibung sämtlicher Wörter ausser der Funktionswörter vorsieht) vgl. hier.


Die Eidgenössische Vermessungsdirektion hat folgende Empfehlung für die Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen herausgegeben, welche auf der Empfehlung des Kantons Zürich basieren:


Zusammenstellung von Schreibregeln für Strassennamen

Untenstehende Zusammenstellung enthält alle aktuellen Dudenregeln (24. Auflage) sowie weitergehende Regeln für die Schreibweise von Strassennamen.

Quellen:


Regel Beispiele Quellen
Zusammenschreibung
Zusammengesetzte Strassennamen schreibt man zusammen.
  • Moserstrasse
  • Ursulaweg
  • Annagasse
  • Graussteig
  • Utoquai
  • Sulzerallee
  • Bahnhofplatz
  • Duden Allgemein
  • swisstopo 3.2.1
  • Winterthur 1
Strassennamen, die die Ableitung eines geografischen Namens auf «-er» enthalten, werden zusammen geschrieben.
  • Winterthurerstrasse (nicht Winterthurer Strasse)
  • Engadinerweg (nicht Engadiner Weg)
  • Hottingerplatz (nicht Hottinger Platz)
  • St. Gallerstrasse (aber St.-Gallen-Strasse)'
  • Duden CH
  • swisstopo 3.2.1
  • Winterthur 5
Getrenntschreibung
Getrennt schreiben bei gebeugtem Adjektiv.
  • Äusserer Rettenbachweg
  • Innerer Rettenbachweg
  • Obere Schleifestrasse
  • Unterer Graben
  • swisstopo 3.2.2
  • Winterthur 2
Bindestriche
Strassennamen, die mit mehrteiligen Namen zusammengesetzt sind, schreibt man mit Bindestrichen.
  • Heinrich-Bosshard-Strasse
  • J.-C.-Heer-Strasse
  • Hedy-Hahnloser-Strasse
  • St.-Georgen-Platz
  • St.-Georgen-Strasse
  • Duden Allgemein
  • swisstopo 3.2.3
  • Winterthur 4
Grossschreibung
Das erste Wort eines Strassennamens wird gross geschrieben.
  • Alte Neuburgstrasse
  • Am Eulachpark
  • Im Sporrer
  • In der Katzensteig
  • Obere Kirchgasse
  • Zum Park
  • Duden Allgemein
  • swisstopo 3.3.1
  • Winterthur
Adjektive in stehenden Begriffen werden gross geschrieben.
  • Im Eisernen Zeit
  • Im Grossen Grien
  • Im Alten Kurhaus
  • Duden Allgemein
  • swisstopo 3.3.2
Kleinschreibung
Besteht der Strassenname aus mehreren Wörtern, so werden das erste Wort und die Substantive gross, die andern Wörter mit Ausnahme von Adjektiven in stehenden Begriffen gewöhnlich klein geschrieben.
  • Im oberen Boden
  • Im oberen Gern
  • Haus im roten Gatter
  • Im unteren Baumgarten
  • Im alten Ried


  • Zur frohen Aussicht (etwas weniger verbreitet auch «Zur Frohen Aussicht»)
  • Duden CH (angemeldet)
  • Bundeskanzlei
  • swisstopo 3.3.2 (muss angepasst werden)
  • Winterthur 6
Umlaute von A, O, U am Anfang von Strassennamen
Umlaute von A, O, U am Anfang von Strassennamen werden in den meisten Gemeinden als Ae, Oe, Ue geschrieben.

Pro Gemeinde einheitlich, innerhalb immer ä, ö, ü.

  • Aegertenstrasse (anstelle von «Ärgertenstrasse»)
  • Uetlibergstrasse (anstelle von «Üetlibergstrasse» oder «Ueetlibergstrasse»)
  • swisstopo 3.4
Abkürzungen
Strassennamen werden grundsätzlich voll ausgeschrieben

Falls sich ausnahmsweise infolge Platzmangels Abkürzungen nicht vermeiden lassen, so richten sich diese nach den Regeln des Dudens und nicht nach den Abkürzungen in veralteter Schreibweise auf den Strassentafeln

  • C.-F.-Meyer-Strasse (für «Conrad-Ferdinand-Meyer-Strasse»)
  • Otto-C.-Bänninger-Weg (für «Otto-Charles-Bänninger-Weg»)


  • Alte Neuburgstr. (nicht «Alte Neuburg-Str.»)
  • swisstopo 3.1.4
  • Winterthur 7


Grundsätze für die Schreibung von neuen Strassennamen

Allgemeines


Namengebung

  • Bei der Vergabe von neuen Strassennamen kann neben anderen Möglichkeiten (z.B. Personennamen in städtischen Gebieten) auf das Namengut der Orts- und Lokalnamen zurückgegriffen werden.
  • Es ist nahe liegend, für die aus Lokalnamen abgeleiteten Strassennamen die Originalschreibweise zu übernehmen (z.B. «Hüsligs»). Gesamtschweizerisch gesehen wirkt jedoch Mundart-Schreibweise von Strassennamen zum Teil störend, wenn ansonsten die Schreibweise in Schriftsprache verbreitet ist. Wichtig ist, dass Post, übergeordnete Verwaltungsstufen usw. die offizielle Schreibweise der Strassennamen übernehmen.
  • Präpositionen «Auf», «Im», «Am» usw. können beim Suchen in Strassenverzeichnissen Probleme verursachen; es empfiehlt sich, diese allenfalls wegzulassen, insbesondere, wenn diese nicht in entsprechenden Orts- und Lokalamen enthalten sind.


Schreibweise in Standardsprache

  • Mundart soll vermieden werden, falls Schriftsprache klar und gebräuchlich ist und wo im mündlichen Sprachgebrauch eine offensichtliche Verwechslung mit der Schriftsprache besteht (z.B. «Schneckenberg» anstelle «Schnäggäberg»).
  • Mundartnamen können in die schriftsprachliche Form gebracht werden, wenn ihre Orthografie für die Strasse als ungeeignet erachtet wird und die einzelnen Bestandteile des Flurnamens erkennbar sind (z.B. «Mühlefluhstrasse» anstelle «Miliflüö»). Eine Diskrepanz mit der lokalen Schreibweise des Flurnamens wird bewusst in Kauf genommen (gilt auch für benannte Gebiete). In Zweifelsfällen soll Schriftsprache verwendet werden.
  • Auf keinen Fall sollen aber die Namen verhochdeutscht werden (z.B. «Im Hölzli» zu «Im Hölzchen»).


Schreibweise in Mundart

  • Mundartproblematik bei Strassennamen vgl. Zusammenspiel Schreibweise von Strassennamen und Orts- und Lokalnamen
  • Strassennamen in Mundart-Schreibweise sind allgemein schlecht verständlich, besonders auch für Personen aus anderen Landesteilen und für Fremdsprachige; Mundartschreibweise ist deshalb grundsätzlich nicht zu empfehlen.
  • Einzelne, Alteingebürgerte Mundartformen können ohne weiteres beibehalten werden, sie tragen zur Vielfalt der Strassennamen bei (z.B. «Büel», «Zytglogge»)
  • Bei zusammengesetzten Strassennamen sollen keine Mischformen aus Schriftsprache und Mundart verwendet werden (z.B. «Chilebüel» oder «Kirchbühl» jedoch nicht «Chilebühl»).
  • Auch bei Mundartschreibung soll immer -strasse resp. -weg geschrieben werden oder nach Möglichkeit auf die Grundwörter wie Strasse, Weg, Gasse usw. verzichtet werden.


Weblinks