Schreibweise Strassennamen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Geoinformation HSR
Wechseln zu: Navigation, Suche
Zeile 50: Zeile 50:
 
Quellen:
 
Quellen:
 
* '''Duden:''' Deutsche Rechtschreibung nach Duden 24. Auflage  Regeln K 161 und K 162
 
* '''Duden:''' Deutsche Rechtschreibung nach Duden 24. Auflage  Regeln K 161 und K 162
* '''swisstopo:''' [http://www.cadastre.ch/pub/down/publications/kva/ve/VE_05_08_Empfehlung_de.pdf Empfehlungen Bundesamt für Landestopografie vom Mai 2005 3. Kapitel]
+
* '''swisstopo:''' [http://www.cadastre.ch/internet/cadastre/de/home/topics/geonames/doku.parsys.73792.downloadList.1395.DownloadFile.tmp/empfehlunggebauedeadressierungde.pdf Empfehlungen Bundesamt für Landestopografie vom Mai 2005 3. Kapitel]
 
* '''Winterthur:''' [[Einheitliche_Schreibweise_f%C3%BCr_Winterthurer_Strassennamen | Empfehlungen der Stadt Winterthur 10.12.2008 Regeln 1-7]]. ''Die Stadt Winterthur hat Schreibregeln mit Beispielen erlassen, welche sich an die Regeln des Dudens und der swisstopo anlehnen und hat mit Regel 6 zur Kleinschreibung der Adjektive eine Verbesserung zur allgemeinen Regelung geschaffen.''
 
* '''Winterthur:''' [[Einheitliche_Schreibweise_f%C3%BCr_Winterthurer_Strassennamen | Empfehlungen der Stadt Winterthur 10.12.2008 Regeln 1-7]]. ''Die Stadt Winterthur hat Schreibregeln mit Beispielen erlassen, welche sich an die Regeln des Dudens und der swisstopo anlehnen und hat mit Regel 6 zur Kleinschreibung der Adjektive eine Verbesserung zur allgemeinen Regelung geschaffen.''
  
Zeile 180: Zeile 180:
 
=== Allgemeines ===
 
=== Allgemeines ===
 
* Diese Grundsätze richten sich an die für die Vergabe von Strassennamen zuständigen Stellen.
 
* Diese Grundsätze richten sich an die für die Vergabe von Strassennamen zuständigen Stellen.
* [http://www.cadastre.ch/pub/down/publications/kva/ve/VE_05_08_Empfehlung_de.pdf#search='gebräuchliche' Details zu neuen Strassennamen vgl. Empfehlung Bundesamt für Landestopografie Kapitel 3.1.6 '''Neue Strassennamen''']
+
* [http://www.cadastre.ch/internet/cadastre/de/home/topics/geonames/doku.parsys.73792.downloadList.1395.DownloadFile.tmp/empfehlunggebauedeadressierungde.pdf#search='gebräuchliche' Details zu neuen Strassennamen vgl. Empfehlung Bundesamt für Landestopografie Kapitel 3.1.6 '''Neue Strassennamen''']
 
* Strassennamen sollen stabil bleiben, da sonst an vielen Stellen Anpassungen gemacht werden müssen, was mit grossen Kosten verbunden ist. Strassennamen sollen wie alle anderen geografische Namen nur aus öffentlichem Interesse geändert werden [http://www.admin.ch/ch/d/sr/510_625/a4.html (Art. 4 Abs. 3 Verordnung über geografische Namen).] Bei Änderungen von Strassennamen ist zu empfehlen, der Bevölkerung den Grund dazu bekannt zu geben.
 
* Strassennamen sollen stabil bleiben, da sonst an vielen Stellen Anpassungen gemacht werden müssen, was mit grossen Kosten verbunden ist. Strassennamen sollen wie alle anderen geografische Namen nur aus öffentlichem Interesse geändert werden [http://www.admin.ch/ch/d/sr/510_625/a4.html (Art. 4 Abs. 3 Verordnung über geografische Namen).] Bei Änderungen von Strassennamen ist zu empfehlen, der Bevölkerung den Grund dazu bekannt zu geben.
 
* Geografische Namen müssen einfach schreib- und lesbar sein und allgemein akzeptiert werden [http://www.admin.ch/ch/d/sr/510_625/a4.html (Art. 4 und Abs. 1 Verordnung über geografische Namen).] Es empfiehlt sich, für neue gebräuchliche Namen zu wählen. Idealerweise soll der Name nicht mehr als 24 Zeichen umfassen, damit nicht ein zusätzlicher Kurzname geführt werden muss.  
 
* Geografische Namen müssen einfach schreib- und lesbar sein und allgemein akzeptiert werden [http://www.admin.ch/ch/d/sr/510_625/a4.html (Art. 4 und Abs. 1 Verordnung über geografische Namen).] Es empfiehlt sich, für neue gebräuchliche Namen zu wählen. Idealerweise soll der Name nicht mehr als 24 Zeichen umfassen, damit nicht ein zusätzlicher Kurzname geführt werden muss.  

Version vom 14. November 2009, 11:32 Uhr

Zurück zu den Weblinks Orts- und Lokalnamen

Gebäudeadressen.jpg


Allgemeines

Die Eidgenössische Vermessungsdirektion hat folgende Empfehlung für die Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen herausgegeben, welche auf der Empfehlung des Kantons Zürich basieren:


Strassennamen sind wichtige geografische Orientierungshilfen, welche als geografische Namen seit 1.7.2008 mit der eidgenössischen Verordnung über geografische Namengeregelt sind. Sie werden zur Bildung von Gebäudeadressen verwendet, sind auf Karten und in unzähligen EDV-Anwendungen abgelegt (Telefonbuch, Navigationssysteme, Internet-Stadtpläne, Einsatzleitsysteme, Einwohnerinnen- und Einwohnerregister, Grundeigentümerregister, etc.). Passen die Schreibweisen nicht zusammen, führt dies zu Problemen. Die Benutzerin eines Navigationssystems hat Schwierigkeiten, eine Strasse zu finden, wenn das System die auf der Landkarte oder im Telefonbuch aufgeführte Schreibweise nicht kennt. Auch im Hinblick auf das Funktionieren der registerbasierten Volkszählung 2010 sind die Strassennamen zwischen Einwohnerregister sowie Gebäude- und Wohnungsregister abzugleichen.


Grundsätze zur Schreibweise von Strassennamen

  • Alle Strassen in bewohnten Siedlungen müssen in der Schweiz benannt werden. In den meisten Kantonen liegt die Zuständigkeit für die Vergabe von Strassennamen und die korrekte Schreibweise bei den Gemeinden.
  • Strassennamen sollen wie alle übrigen geografischen Namen im amtlichen Verkehr sowie in allen amtlichen Informationsträgern einheitlich verwendet werden (vgl. Art. 1 Verordnung über geografische Namen).
  • Für Behörden sind die amtlichen Schreibweisen der amtlichen Vermessung massgebend (vgl. Art. 25 der Verordnung über geografische Namen).Auch für Bürger, Medien usw. wird empfohlen, die amtliche Schreibweise zu verwenden. Es besteht ein Druck auf die zuständigen Stellen, allgemein gültige Schreibregeln für die amtliche Schreibweise von Strassennamen anzuwenden. So hat die Stadt Winterthur im Dezember 2008 die Schreibweisen der Strassennamen im Bezug auf Zusammen- und Getrenntschreibung / Gross- und Kleinschreibung / Schreibung mit Bindestrichen vereinheitlicht (Details vgl. hier).
  • Die Schreibweise von Strassennamen soll nur geändert werden, wenn ein öffentliches Interesse nachgewiesen werden kann (vgl. Art. 4 Abs. 3 Verordnung über geografische Namen).Bei der Vereinheitlichung der Schreibweise in Bezug auf Zusammen- und Getrenntschreibung / Gross- und Kleinschreibung / Schreibung mit Bindestrichen darf grundsätzlich aus oben genannten Gründen von einem öffentlichen Interesse ausgegangen werden. Bei Änderung der amtlichen Rechtschreibung ändert die Strassenbezeichnung nicht automatisch. Die «Stengelstrasse» wird nicht automatisch zur «Stängelstrasse» mit Einführung des neuen Dudens.


Schreibregeln für Strassennamen

Allgemeines

Schreibregeln richten sich an die für die Vergabe und Festlegung der Schreibweise von Strassennamen zuständigen Stellen.


Für die Zusammen- und Getrenntschreibung, Gross- und Kleinschreibung, Schreibung mit Bindestrichen empfiehlt der Bund, die Regeln nach jeweils aktuellster Ausgabe des Dudens zu befolgen und die schweizerischen Eigenheiten beizubehalten. Solche Eigenheiten können im Duden berücksichtigt werden:


Die Eidgenössische Vermessungsdirektion hat folgende Empfehlung für die Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen herausgegeben, welche auf der Empfehlung des Kantons Zürich basieren:


Zusammenstellung von Schreibregeln für Strassennamen

Untenstehende Zusammenstellung enthält alle aktuellen Dudenregeln (24. Auflage) sowie weitergehende Regeln für die Schreibweise von Strassennamen.

Quellen:


Regel Beispiele Quellen
Grossschreibung
Das erste Wort eines Strassennamens wird gross geschrieben.
  • Alte Neuburgstrasse
  • Am Eulachpark
  • Im Sporrer
  • In der Katzensteig
  • Obere Kirchgasse
  • Zum Park
  • Duden Allgemein
  • swisstopo 3.3.1
  • Winterthur
Kleinschreibung
Besteht der Strassenname aus mehreren Wörtern, so werden das erste Wort und die Substantive gross, die andern Wörter gewöhnlich klein geschrieben.

Diese Regel lehnt sich an die amtliche Schreibung der schweizerischen Bundeskanzlei an (Regel 4.32) als eine der wenigen Abweichungen der amtlichen Regelung der deutschen Rechtschreibung. Die Grossschreibung der Adjektie hat in der Schweiz eine geringe Verbreitung.

  • Im oberen Boden
  • Im oberen Gern
  • Haus im roten Gatter
  • Im unteren Baumgarten
  • Im alten Ried
  • Zur frohen Aussicht (auch «Zur Frohen Aussicht»)
  • Ausnahme: stehende Begriffe wie «Im Eisernen Zeit»
  • Duden CH (angemeldet)
  • Bundeskanzlei
  • swisstopo 3.3.2 (muss angepasst werden)
  • Winterthur 6
Zusammenschreibung
Zusammengesetzte Strassennamen schreibt man zusammen.
  • Moserstrasse
  • Oberdorfstrasse (aber Obere Dorfstrasse)
  • Ursulaweg
  • Annagasse
  • Graussteig
  • Utoquai
  • Sulzerallee
  • Bahnhofplatz
  • Duden Allgemein
  • swisstopo 3.2.1
  • Winterthur 1
Strassennamen, die die Ableitung eines geografischen Namens auf «-er» enthalten, werden zusammen geschrieben.
  • Winterthurerstrasse (nicht Winterthurer Strasse)
  • Engadinerweg (nicht Engadiner Weg)
  • Hottingerplatz (nicht Hottinger Platz)
  • St. Gallerstrasse (aber St.-Gallen-Strasse)'
  • Duden CH
  • swisstopo 3.2.1
  • Winterthur 5
Getrenntschreibung
Getrennt schreiben bei gebeugtem Adjektiv.
  • Äusserer Rettenbachweg
  • Innerer Rettenbachweg
  • Obere Dorfstrasse (aber Oberdorfstrasse)
  • Unterer Graben
  • swisstopo 3.2.2
  • Winterthur 2
Bindestriche
Strassennamen, die mit mehrteiligem Namen zusammengesetzt sind, schreibt man mit Bindestrichen.
  • Heinrich-Bosshard-Strasse
  • J.-C.-Heer-Strasse
  • Hedy-Hahnloser-Strasse
  • St.-Georgen-Platz
  • St.-Georgen-Strasse
  • Alexander-Moser-Strasse (aber Moserstrasse)
  • Duden Allgemein
  • swisstopo 3.2.3
  • Winterthur 4
Umlaute von A, O, U am Anfang von Strassennamen
Umlaute von A, O, U am Anfang von Strassennamen werden in den meisten Gemeinden als Ae, Oe, Ue geschrieben.

Pro Gemeinde einheitlich, innerhalb immer ä, ö, ü.

  • Aegertenstrasse (anstelle von «Ärgertenstrasse»)
  • Uetlibergstrasse (anstelle von «Üetlibergstrasse» oder «Ueetlibergstrasse»)
  • swisstopo 3.4
Abkürzungen
Strassennamen werden grundsätzlich voll ausgeschrieben

Falls sich ausnahmsweise infolge Platzmangels Abkürzungen nicht vermeiden lassen, so richten sich diese nach den Regeln des Dudens und nicht nach den Abkürzungen in veralteter Schreibweise auf den Strassentafeln

  • C.-F.-Meyer-Strasse (für «Conrad-Ferdinand-Meyer-Strasse»)
  • Otto-C.-Bänninger-Weg (für «Otto-Charles-Bänninger-Weg»)


  • Alte Neuburgstr. (nicht «Alte Neuburg-Str.»)
  • swisstopo 3.1.4
  • Winterthur 7


Grundsätze für die Schreibung von neuen Strassennamen

Allgemeines


Namengebung

  • Bei der Vergabe von neuen Strassennamen kann neben anderen Möglichkeiten (z.B. Personennamen in städtischen Gebieten) auf das Namengut der Orts- und Lokalnamen zurückgegriffen werden.
  • Es ist nahe liegend, für die aus Lokalnamen abgeleiteten Strassennamen die Originalschreibweise zu übernehmen (z.B. «Hüsligs»). Gesamtschweizerisch gesehen wirkt jedoch Mundart-Schreibweise von Strassennamen zum Teil störend, wenn ansonsten die Schreibweise in Schriftsprache verbreitet ist. Wichtig ist, dass Post, übergeordnete Verwaltungsstufen usw. die offizielle Schreibweise der Strassennamen übernehmen.
  • Präpositionen «Auf», «Im», «Am» usw. können beim Suchen in Strassenverzeichnissen Probleme verursachen; es empfiehlt sich, diese allenfalls wegzulassen, insbesondere, wenn diese nicht in entsprechenden Orts- und Lokalamen enthalten sind.


Schreibweise in Standardsprache

  • Mundart soll vermieden werden, falls Schriftsprache klar und gebräuchlich ist und wo im mündlichen Sprachgebrauch eine offensichtliche Verwechslung mit der Schriftsprache besteht (z.B. «Schneckenberg» anstelle «Schnäggäberg»).
  • Mundartnamen können in die schriftsprachliche Form gebracht werden, wenn ihre Orthografie für die Strasse als ungeeignet erachtet wird und die einzelnen Bestandteile des Flurnamens erkennbar sind (z.B. «Mühlefluhstrasse» anstelle «Miliflüö»). Eine Diskrepanz mit der lokalen Schreibweise des Flurnamens wird bewusst in Kauf genommen (gilt auch für benannte Gebiete). In Zweifelsfällen soll Schriftsprache verwendet werden.
  • Auf keinen Fall sollen aber die Namen verhochdeutscht werden (z.B. «Im Hölzli» zu «Im Hölzchen»).


Schreibweise in Mundart

  • Mundartproblematik bei Strassennamen vgl. Zusammenspiel Schreibweise von Strassennamen und Orts- und Lokalnamen
  • Strassennamen in Mundart-Schreibweise sind allgemein schlecht verständlich, besonders auch für Personen aus anderen Landesteilen und für Fremdsprachige; Mundartschreibweise ist deshalb grundsätzlich nicht zu empfehlen.
  • Einzelne, Alteingebürgerte Mundartformen können ohne weiteres beibehalten werden, sie tragen zur Vielfalt der Strassennamen bei (z.B. «Büel», «Zytglogge»)
  • Bei zusammengesetzten Strassennamen sollen keine Mischformen aus Schriftsprache und Mundart verwendet werden (z.B. «Chilebüel» oder «Kirchbühl» jedoch nicht «Chilebühl»).
  • Auch bei Mundartschreibung soll immer -strasse resp. -weg geschrieben werden oder nach Möglichkeit auf die Grundwörter wie Strasse, Weg, Gasse usw. verzichtet werden.


Schreibweisen in Ausland


Weblinks