Schreibweise geografische Namen: Unterschied zwischen den Versionen
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* ''Mit «Anlehnung an die Standardsprache» wird einerseits die traditionelle, meist an der Standardsprache ausgerichtete Schreibweise verstanden und andererseits, dass die Schreibweisen von Mundartnamen sich möglichst an das Schriftbild der Standardsprache anlehnt. Der Grundsatz, Namen «soweit möglich und sinnvoll an die Standardsprache anzulehnen», bezieht sich auf alle geografischen Namen, also z.B. auch auf Flurnamen. Wegen ihres überregionalen Gebrauchs, ihrer Bedeutung und Funktion (z.B. irrtumsfreie Verständigung oder rasche Auffindbarkeit in Verzeichnissen) lehnt sich die Schreibweise von Gemeinde- und Ortschaftsnamen an die traditionelle, standardsprachlich ausgerichtete Schreibweise an. Diese Forderung richtet sich auch an Ortsnamen und bedeutende Flurnamen, aus denen Gemeinde- und Ortschaftsnamen häufig abgeleitet werden.'' | * ''Mit «Anlehnung an die Standardsprache» wird einerseits die traditionelle, meist an der Standardsprache ausgerichtete Schreibweise verstanden und andererseits, dass die Schreibweisen von Mundartnamen sich möglichst an das Schriftbild der Standardsprache anlehnt. Der Grundsatz, Namen «soweit möglich und sinnvoll an die Standardsprache anzulehnen», bezieht sich auf alle geografischen Namen, also z.B. auch auf Flurnamen. Wegen ihres überregionalen Gebrauchs, ihrer Bedeutung und Funktion (z.B. irrtumsfreie Verständigung oder rasche Auffindbarkeit in Verzeichnissen) lehnt sich die Schreibweise von Gemeinde- und Ortschaftsnamen an die traditionelle, standardsprachlich ausgerichtete Schreibweise an. Diese Forderung richtet sich auch an Ortsnamen und bedeutende Flurnamen, aus denen Gemeinde- und Ortschaftsnamen häufig abgeleitet werden.'' | ||
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+ | * ''Der Bundesrat hat bisher nie eine Mundartschreibung für die Flurnamen gefordert, wie dies im Kanton Thurgau fälschlicherweise angenommen wurde [[R%C3%BCck%C3%A4nderungen_der_Schreibweise_von_Orts-_und_Lokalnamen#Bundesratsbeschluss_vom_22.2.1938|(vgl. hier)]]. | ||
+ | * 1948 wurde für die deutsprachige Schweiz eine Regelung getroffen, dass die Schreibung von Namen mit geringer, lokalen Bedeutung sich an die ortsübliche Aussprache anlehnen solle im Rahmen von Einschränkungen und im Rahmen von Grundsätzen und Regeln im Anhang 7 der Weisungen 1948. Diese Grundsätze und Regeln erlauben nicht eine reine Lautschreibung, sondern eine Schreibung mit Berücksichtigung der traditionellen Schreibung und Anlehnung des Schriftbildes der Schriftsprache (vgl. Art. 4 Abs. 1 und 2 GeoNV). | ||
+ | * Es besteht hier ein Konflikt zwischen den partiellen Interessen der Namenforschung, welche die Namen möglichst lautnah beschreiben will und den praktischen Bedürfnissen der Allgemeinheit für die Orientierung und einfacher Schreib- und Lesbarkeit der Namen. | ||
+ | * Lassen sich diese Konflikte nicht lösen, drängt sich die Führung einer pragmatischen Referenzebene in den amtlichen Karten und Plänen und der Führung einer separaten, an das Namenbuch ausgerichteten Fachebene auf.'' | ||
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Version vom 27. Juni 2010, 18:47 Uhr
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Inhaltsverzeichnis
Amtliche Schreibregeln für geografischen Namen
Orts- und Lokalnamen
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| Regeln für die geografische Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung
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Gemeinde-, Ortschafts- und Stationsnamen
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| Empfehlungen zur Schreibweise von Gemeind- und Ortschaftsnamen, Richtlinien zur Schreibweise von Stationsnamen
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Strassennamen
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| Empfehlungen Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen
Schreibweise in den verschiedenen Sprachgebieten der Schweiz
Allgemeines
Sprachgebiete der Schweiz
- Deutsch
- Französisch
- Italienisch
- Rätoromanisch
Grundsätze zur Schreibung geografischer Namen
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Kommentar zu Art. 4 Abs. 3 Geografische Namen nicht ändern:
- Beharrungsvermögen der Namen und starke Bindung der Bevölkerung an die Namen: vgl. Namenstreit im Thurgau, Ruedi Schwarzenbach, Zeitschrift SchweizerDeutsch 2/09 Seite 11
- Entwicklung der Orts- und Lokalnamen ausserhalb der Karten: vgl. Entwicklung der Orts- und Lokalnamen ausserhalb der Karten, Eduard Imhof, Die Ortsnamen in den amtlichen Plänen und Karten
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Kommentar zu Art. 4 Abs. 1 und 2 GeoNV einfache Schreib- und Lesbarkeit, allgemeine Akzeptanz, Anlehnung an die Standardsprache
Auszug aus Kap. 2.1 Empfehlungen zur Schreibweise von Gemeind- und Ortschaftsnamen, Richtlinien zur Schreibweise von Stationsnamen:
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Praxis in der Schreibung von geografischen Namen in der SchweizIn der Praxis bestehen bei der Schreibung der geografischen Namen ausser z.T. in der deutschsprachigen Schweiz kaum grössere Probleme. In der 2003 entstandenen Dokumentation der Schreibung geografischer Namen steht für die Schreibweise geografischer Namen in der deutschsprachigen Schweiz des Internet Lehrgangs GITTA folgende Aussage:
Deutschsprachige Schweiz
Französischsprachige SchweizSchreibweise von Flurnamen
Italienischsprachige Schweiz
Rätoromanischsprachige SchweizIm Kanton Graubünden existieren folgende drei Landessprachen:
Die rätoromanischen Sprachidiome sind ein einer einheitlichen, künstlichen Sprache zusammengefasst dem Rumantsch Grischun, welche als Amtsprache dient.
Schreibweise von Gemeinde- und Ortschaftsnamen
Siehe auch
Weblinks |