Weisungen 2011: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 29. August 2011, 21:17 Uhr
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Landeskarte mit typischen Schreibungen der Lokalnamen nach Weisungen 2011 (resp. Weisungen 1948)
Weisungen betreffend die Erhebung und Schreibweise der geografischen Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung (Orts- und Flurnamen) in der deutschsprachigen Schweiz:
1948 - 2011 | Weisungen 1948 |
Ab 2011 | Weisungen 2011 (identische Schreibregeln wie Weisungen 1948) |
Inhaltsverzeichnis
Weisungen 2011
- Download Weisungen 2011
- Bei den Weisungen 2011 handelt es sich um Weisungen betreffend die Erhebung und Schreibweise der geografischen Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung (Orts- und Flurnamen, in den Weisungen 1948 resp. 2011 Lokalnamen genannt) in der deutschsprachigen Schweiz. Sie gelten seit 1. August 2011 und ersetzen praktisch unverändert die Weisungen 1948.
- Mit der Inkraftsetzung der Verordnung über geografische Namen (GeoNV SR 510.625) am 1. Juli 2008 hat das Bundesamt für Landestopografie gestützt auf Artikel 6 Absatz 1 GeoNV den Auftrag erhalten, Regeln für die geografischen Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung zu erlassen. Weisungen 2011 sind das Resultat dieses Auftrages.
- Auch heute noch bilden die Schreibweisen nach Weisungen 1948 resp. Weisungen 2011 einen sinnvollen Kompromiss zwischen den Anliegen der Benutzer von Karten und Plänen und der Namenforschung vgl. hier.
Die Benutzer von Orts- und Lokalnamen als Geoinformation konnten bewirken, dass die Regeln für die Schreibweise von Lokalnamen Weisungen 1948 nicht in Regeln für lautnahe Mundartschreibung verändert wurden, sondern als Weisungen 2011 erhalten geblieben sind. |
Grundsätze zur Schreibung geografischer Namen
Wichtige Grundsätze aus der Verordnung über geografische Namen (GeoNV):
Erläuterungen zu Art. 4 Abs. 2 aus Empfehlungen zur Schreibweise von Gemeinde- und Ortschaftsnamen, Richtlinien zur Schreibweise von Stationsnamen Kap. 2.1:
Mit «Anlehnung an die Standardsprache» wird einerseits die traditionelle, meist an der Standardsprache ausgerichtete Schreibweise verstanden und andererseits, dass die Schreibweisen von Mundartnamen sich möglichst an das Schriftbild der Standardsprache anlehnt. Der Grundsatz, Namen «soweit möglich und sinnvoll an die Standardsprache anzulehnen», bezieht sich auf alle geografischen Namen, also z.B. auch auf Flurnamen. Wegen ihres überregionalen Gebrauchs, ihrer Bedeutung und Funktion (z.B. irrtumsfreie Verständigung oder rasche Auffindbarkeit in Verzeichnissen) lehnt sich die Schreibweise von Gemeinde- und Ortschaftsnamen an die traditionelle, standardsprachlich ausgerichtete Schreibweise an. Diese Forderung richtet sich auch an Ortsnamen und bedeutende Flurnamen, aus denen Gemeinde- und Ortschaftsnamen häufig abgeleitet werden.
Weiteres zu den Grundsätzen zur Schreibung von geografischen Namen vgl. hier
Grundsätze der Weisungen 2011
- Die Weisungen 2011 gelten nur für Schreibweise der Lokalnamen in der deutschsprachigen Schweiz. Schreibregeln für Lokalnamen in anderen Sprachgebieten vgl. hier.
- Da die Weisungen 2011 als Nachfolgeregelung praktisch identisch mit Weisungen 1948 sind, wird hier auf die Charakterisierung der Weisungen 1948 in diesem Wikipedia verwiesen.
Zusammenfassend kann charakterisiert werden, dass Weisungen 2011 eine ab 1948 (im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Landeskarte) entstandene Schreibtradition übernehmen, wonach Lokalnamen von lokaler Bedeutung (Bezeichnungen für kleinräumige Flurbezeichnungen) mundartlich gemäss Schreibregeln 1948 geschrieben werden. Es handelt sich dabei um eine pragmatische, gemässigte und für den Gebrauch auf Karten und Plänen optimierte und normalisierte Schreibweise, welche speziell folgende Aspekte berücksichtigt:
- einfache Schreib- und Lesbarkeit
- hohe Anlehnung an das Schriftbild der Schriftsprache (Standardsprache)
- Harmonie mit der bisherigen, vor 1948 herrschenden Schreibtradition mit hoher Anlehnung an die Schriftsprache, welche nach wie vor für alle Namen mit grösseren als nur lokalen Bedeutung gilt (insbesondere Siedlungsnamen, Gebietsbezeichnungen, Täler, grössere Gewässer usw.)
- möglichst keine Änderungen von Schreibweisen von Lokalnamen, welche eingebürgert und verbreitet und/oder in anderen geografischen Namen (z.B. Gebäudeadressen) enthalten sind
- möglichst grosse Übereinstimmung der Lokalnamen mit Schreibweise von geografischen Namen anderer Kategorien (Strassennamen, Namen von benannten Gebieten, Stationsnamen, Gemeinde und Ortschaftsnamen)
Es bestehen seit 1946 Interessenskonflikte zwischen:
- den Anliegen seitens der Benutzer von geografischen Namen als Geoinformation betreffend der Stabilität eingebürgerten Schreibweisen sowie einfacher Schreib- und Lesbarkeit
und
- Namenforschern, welche Lokalnamen möglichst lautgetreu notieren wollen und neue Schreibweisen kreieren, die zwar in einem mundarttextlichen Kontext ohne weiteres vertretbar wären, welche aber in einer Karte isoliert resp. in einem eher schriftsprachlichen Kontext als zu extrem, ungewohnt oder gar lächerlich wirken und dessen Umstellungsaufwand nicht mit dem öffentlichen Interesse vereinbar ist.
Bei den Weisungen 2011 (resp. Weisungen 1948) handelt es sich um einen Kompromiss. Die Mundartschreibweisen lehnen sich z.T. für Benutzer zu wenig , resp. z.T. für Namenforscher zu stark an das Schriftbild der Schriftsprache an.
Mit den Schreibregeln Weisungen 2011 konnte der seit 1948 gefundene Kompromiss zwischen Benutzer der Geoinformation und Namenforschern beibehalten werden und es konnte dem Grundsatz der Verordnung über geografische Namen (GeoNV) Rechnung getragen werden, dass die weit verbreiteten Schreibweisen nach Weisungen 1948 nicht geändert werden müssen.
Informelle Konsultation Weisungen 2011
- Kreisschreiben vom 30. Juni 2011 mit Orientierung über die Ergebnisse der informellen Konsultation und Inkrafttretens der Weisungen 2011
- In der Folge hat sich eine paritätisch zusammengesetzte Arbeitsgruppe betreffend der Umsetzung des gesetzlichen Auftrages zur Aufgabe gemacht, die bestehenden Weisungen 1948 zu überarbeiten und den heutigen Gegebenheiten anzupassen.
- Die Schreibregeln selber haben keine Änderungen erfahren; ferner kann von einer Übersetzung der Weisungen abgesehen werden, da nur der deutschsprachige Teil der Schweiz von den Änderungen betroffen sein wird.
- Details vgl. hier
Stellungnahmen zu den Weisungen 2011:
- Stellungnahme Weisungen 2011 der Schweizerische Organisation für Geoinformation
- Stellungnahme Weisungen 2011 des Schweizerischen Gemeindeverbandes
- Stellungnahme Weisungen 2011 des Schweizerischen Städteverbandes
- Stellungnahme Weisungen 2011 der Schweizerische Informatik Konferenz Arbeitsgruppe GIS (SIK-GIS)
Siehe auch
- Grundsätze für die Schreibung von geografische Namen, Verordnung über geografische Namen (GeoNV)
- Weisungen 1948
- Schreibweise von geografische Namen
- Eduard Imhof - Weisungen 1948
- Oskar Bandle - Weisungen 1948
- Schreibung von Flur- und Strassennamen in Wädenswil
- Herbsttagung der Schweizerischen Gesellschaft für Kartografie in Schaffhausen, 3. November 2006
- Kulturgeschichtliche Bedeutung von Orts- und Lokalnamen
- Standardsprache und Dialekt
- Geschichte Schreibweise Orts- und Lokalnamen
- Geografische Namen in historischen Karten
- Weisungen 2011 im Internet