Zusammenspiel Lokalnamen: Unterschied zwischen den Versionen
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− | * Zum Aspekt Zusammenspiel verschiedener Lokalnamen untereinander vgl. [http://www.lokalnamen.ch/bilder/imhof_1948.pdf "Mein Standpunkt" von Eduard Imhof] | + | * Zum Aspekt Zusammenspiel verschiedener Orts- und Lokalnamen untereinander vgl. [http://www.lokalnamen.ch/bilder/imhof_1948.pdf "Mein Standpunkt" von Eduard Imhof] |
− | * | + | * Orts- und Lokalnamen, Strassen- und Stationsnamen sind unterschiedliche geografische Namen und können grundsätzlich unterschiedlich geschrieben werden. In vielen Fällen wird von der Bevölkerung und von den Gemeinden jedoch eine einheitliche Schreibweise von Orts- und Lokalnamen, Strassen- und Stationsnamen erwartet. Hier eignet sich die Schreibweise gemäss Standard ''Weisungen 1948'' mit mundartlicher Schreibweise wesentlich besser als Standard ''Leitfaden Toponymie 2006'' mit ausgeprägten Mundartschreibweise. Da Strassennamen (inkl. benannte Gebiete) und Stationsnamen eine grosse Bedeutung haben, werden sie im amtlichen, schriftlichen Verkehr allgemein in Schriftsprache geschrieben. Orts- und Lokalnamen können für Strassennamen (inkl. benannte Gebiete) und Stationsnamen nur übernommen werden, wenn diese nicht zu mundartlich geschrieben werden. |
* Im Interesse der Öffentlichkeit (Bevölkerung, Gemeinden, Post, Werke, Notfalldienste usw.) soll die Gebäudeadressierung über die ganze Schweiz möglichst bald abgeschlossen werden. Grosse Lücken bestehen vor allem im dünn besiedelten Gebiet, wo die Gebäudeadressierung auch recht komplex ist [http://www.cadastre.ch/pub/down/publications/kva/ve/VE_05_08_Empfehlung_de.pdf vgl. Anhang 2 Empfehlung Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen.] In dünn besiedelten Gebieten spielen Flurnamen für die Gebäudeadressierung eine sehr grosse Rolle für die Namensgebung von benannten Gebieten und Strassen. Während auch mit ''Weisungen 1948 '' die Gebäudeadressierung in dünn besiedelten Gebiet eine grosse Herausforderung darstellt, würde sich die Problematik mit Einführung des ''Leitfadens Toponymie 2006'' mit mehr Mundart wesentlich verstärken. | * Im Interesse der Öffentlichkeit (Bevölkerung, Gemeinden, Post, Werke, Notfalldienste usw.) soll die Gebäudeadressierung über die ganze Schweiz möglichst bald abgeschlossen werden. Grosse Lücken bestehen vor allem im dünn besiedelten Gebiet, wo die Gebäudeadressierung auch recht komplex ist [http://www.cadastre.ch/pub/down/publications/kva/ve/VE_05_08_Empfehlung_de.pdf vgl. Anhang 2 Empfehlung Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen.] In dünn besiedelten Gebieten spielen Flurnamen für die Gebäudeadressierung eine sehr grosse Rolle für die Namensgebung von benannten Gebieten und Strassen. Während auch mit ''Weisungen 1948 '' die Gebäudeadressierung in dünn besiedelten Gebiet eine grosse Herausforderung darstellt, würde sich die Problematik mit Einführung des ''Leitfadens Toponymie 2006'' mit mehr Mundart wesentlich verstärken. | ||
− | * Lokalnamen treten vielfach gleichzeitig als Hof- und Flurnamen auf. [http://www.gis.zh.ch/gb4/bluevari/gb.asp?YKoord=699859&XKoord=241379&Massstab=3500 vgl. '''Benklen auf dem Übersichtsplan''']. In diesem Beispiel ist «Benklen» zugleich ein Hofname wie auch Flurname für das nördliche und südliche Gewann. Der Flurname wird dabei in der Nähe des Hofes angeschrieben und gilt dann zugleich als Hof- und Flurname. Immer mehr werden in Übersichts- oder Ortsplänen Strassennamen und benannte Gebiete kartiert. «Benklen» wird im obigen Beispiel daher zusätzlich in der Schriftart der Strassennamen angeschrieben. Sehr störend ist jedoch, dass in diesem Beispiel in der Landeskarte «Bänklen» unterschiedlich geschrieben wird.[http://www.gis.zh.ch/gb4/bluevari/gb.asp?YKoord=699859&XKoord=241379&Massstab=10000 vgl. '''Bänklen mit ä auf der Landeskarte''']. | + | * Orts- und Lokalnamen treten vielfach gleichzeitig als Hof- und Flurnamen auf. [http://www.gis.zh.ch/gb4/bluevari/gb.asp?YKoord=699859&XKoord=241379&Massstab=3500 vgl. '''Benklen auf dem Übersichtsplan''']. In diesem Beispiel ist «Benklen» zugleich ein Hofname wie auch Flurname für das nördliche und südliche Gewann. Der Flurname wird dabei in der Nähe des Hofes angeschrieben und gilt dann zugleich als Hof- und Flurname. Immer mehr werden in Übersichts- oder Ortsplänen Strassennamen und benannte Gebiete kartiert. «Benklen» wird im obigen Beispiel daher zusätzlich in der Schriftart der Strassennamen angeschrieben. Sehr störend ist jedoch, dass in diesem Beispiel in der Landeskarte «Bänklen» unterschiedlich geschrieben wird.[http://www.gis.zh.ch/gb4/bluevari/gb.asp?YKoord=699859&XKoord=241379&Massstab=10000 vgl. '''Bänklen mit ä auf der Landeskarte''']. |
* Da ein Strassenname den Zusatz ''-strasse'', ''-weg'' usw. beinhaltet, ist eine unterschiedliche Schreibweise von Strassen- und Lokalname ein geringeres Problem als im Falle von benannten Gebieten mit identischen Namen. Bei einer unterschiedlichen Schreibweise von Lokalname und benanntem Gebiet erscheinen auf einem Übersichtsplan zwei fast identisch geschriebene Namen nebeneinander und man wird sich fragen, ob hier ein Schreibfehler vorliegt. [http://www.gis.zh.ch/gb4/bluevari/gb.asp?YKoord=698137&XKoord=241115&Massstab=3000 vgl. '''Hinderrüti''' resp. '''Hinterrüti.'''] Es handelt sich hier bei diesem Negativbeispiel um einen Einzelfall aus dem Kanton Zürich. | * Da ein Strassenname den Zusatz ''-strasse'', ''-weg'' usw. beinhaltet, ist eine unterschiedliche Schreibweise von Strassen- und Lokalname ein geringeres Problem als im Falle von benannten Gebieten mit identischen Namen. Bei einer unterschiedlichen Schreibweise von Lokalname und benanntem Gebiet erscheinen auf einem Übersichtsplan zwei fast identisch geschriebene Namen nebeneinander und man wird sich fragen, ob hier ein Schreibfehler vorliegt. [http://www.gis.zh.ch/gb4/bluevari/gb.asp?YKoord=698137&XKoord=241115&Massstab=3000 vgl. '''Hinderrüti''' resp. '''Hinterrüti.'''] Es handelt sich hier bei diesem Negativbeispiel um einen Einzelfall aus dem Kanton Zürich. | ||
* Mit Einführung ''Leitfaden Toponymie 2006'' muss befürchtet werden, dass Strassen- und Stationsnamen mit der Zeit ebenfalls gemäss Schreibweise Standard ''Leitfaden Toponymie 2006'' geändert werden. Dabei stellen sowohl die Änderungen an und für sich wie auch die für Strassen- und Stationsnamen ungeeignete Schreibweise gemäss ''Leitfaden Toponymie 2006'' grosse Probleme dar. | * Mit Einführung ''Leitfaden Toponymie 2006'' muss befürchtet werden, dass Strassen- und Stationsnamen mit der Zeit ebenfalls gemäss Schreibweise Standard ''Leitfaden Toponymie 2006'' geändert werden. Dabei stellen sowohl die Änderungen an und für sich wie auch die für Strassen- und Stationsnamen ungeeignete Schreibweise gemäss ''Leitfaden Toponymie 2006'' grosse Probleme dar. |
Version vom 17. Dezember 2006, 21:33 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Grundsätze zum Zusammenspiel von Orts- und Lokalnamen, Strassen- und Stationsnamen
- Zum Aspekt Zusammenspiel verschiedener Orts- und Lokalnamen untereinander vgl. "Mein Standpunkt" von Eduard Imhof
- Orts- und Lokalnamen, Strassen- und Stationsnamen sind unterschiedliche geografische Namen und können grundsätzlich unterschiedlich geschrieben werden. In vielen Fällen wird von der Bevölkerung und von den Gemeinden jedoch eine einheitliche Schreibweise von Orts- und Lokalnamen, Strassen- und Stationsnamen erwartet. Hier eignet sich die Schreibweise gemäss Standard Weisungen 1948 mit mundartlicher Schreibweise wesentlich besser als Standard Leitfaden Toponymie 2006 mit ausgeprägten Mundartschreibweise. Da Strassennamen (inkl. benannte Gebiete) und Stationsnamen eine grosse Bedeutung haben, werden sie im amtlichen, schriftlichen Verkehr allgemein in Schriftsprache geschrieben. Orts- und Lokalnamen können für Strassennamen (inkl. benannte Gebiete) und Stationsnamen nur übernommen werden, wenn diese nicht zu mundartlich geschrieben werden.
- Im Interesse der Öffentlichkeit (Bevölkerung, Gemeinden, Post, Werke, Notfalldienste usw.) soll die Gebäudeadressierung über die ganze Schweiz möglichst bald abgeschlossen werden. Grosse Lücken bestehen vor allem im dünn besiedelten Gebiet, wo die Gebäudeadressierung auch recht komplex ist vgl. Anhang 2 Empfehlung Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen. In dünn besiedelten Gebieten spielen Flurnamen für die Gebäudeadressierung eine sehr grosse Rolle für die Namensgebung von benannten Gebieten und Strassen. Während auch mit Weisungen 1948 die Gebäudeadressierung in dünn besiedelten Gebiet eine grosse Herausforderung darstellt, würde sich die Problematik mit Einführung des Leitfadens Toponymie 2006 mit mehr Mundart wesentlich verstärken.
- Orts- und Lokalnamen treten vielfach gleichzeitig als Hof- und Flurnamen auf. vgl. Benklen auf dem Übersichtsplan. In diesem Beispiel ist «Benklen» zugleich ein Hofname wie auch Flurname für das nördliche und südliche Gewann. Der Flurname wird dabei in der Nähe des Hofes angeschrieben und gilt dann zugleich als Hof- und Flurname. Immer mehr werden in Übersichts- oder Ortsplänen Strassennamen und benannte Gebiete kartiert. «Benklen» wird im obigen Beispiel daher zusätzlich in der Schriftart der Strassennamen angeschrieben. Sehr störend ist jedoch, dass in diesem Beispiel in der Landeskarte «Bänklen» unterschiedlich geschrieben wird.vgl. Bänklen mit ä auf der Landeskarte.
- Da ein Strassenname den Zusatz -strasse, -weg usw. beinhaltet, ist eine unterschiedliche Schreibweise von Strassen- und Lokalname ein geringeres Problem als im Falle von benannten Gebieten mit identischen Namen. Bei einer unterschiedlichen Schreibweise von Lokalname und benanntem Gebiet erscheinen auf einem Übersichtsplan zwei fast identisch geschriebene Namen nebeneinander und man wird sich fragen, ob hier ein Schreibfehler vorliegt. vgl. Hinderrüti resp. Hinterrüti. Es handelt sich hier bei diesem Negativbeispiel um einen Einzelfall aus dem Kanton Zürich.
- Mit Einführung Leitfaden Toponymie 2006 muss befürchtet werden, dass Strassen- und Stationsnamen mit der Zeit ebenfalls gemäss Schreibweise Standard Leitfaden Toponymie 2006 geändert werden. Dabei stellen sowohl die Änderungen an und für sich wie auch die für Strassen- und Stationsnamen ungeeignete Schreibweise gemäss Leitfaden Toponymie 2006 grosse Probleme dar.
- Wo Lokalnamen nicht für die Ableitung von Strassen- und Stationsnamen in Frage kommen, übernehmen Lokalnamen die Funktion von Adressen. Ihnen kommt wie Strassennamen eine hohe Bedeutung zu. Sie dürfen deshalb nicht zu mundartlich geschrieben werden.
- Aus Sicht der Navigationsbedürfnisse drängt sich aus oben genannten Gründen die Beibehaltung der Weisungen 1948 und Verzicht auf Leitfaden Toponymie 2006 auf.
(Anm. des Wiki-Administrators: Dazu gibt es eine Replik auf der Diskussionsseite).
Beispiele
Kanton Schaffhausen
- Gemeinde Schleitheim: durch zahlreiche Änderungen 2002/2003 des Standards 1948 durch lautnahe Schreibung wurden Harmonien von Lokalnamen und Strassennamen zerstört (Strassennamen trotzdem belassen)
- Änderung Lokalname Bol durch Bohl zerstört Harmonie mit Strassennamen Bolstrasse und Bolwegli
- Änderung Lokalname Breite durch Braate zerstört Harmonie mit Strassennamen Breitestrasse
- Änderung Lokalname Espilibuck durch Eespilibuck zerstört Harmonie mit Strassennamen undere Espilibuck (Strassennamen sollten immer mit Grossbuchstaben beginnen)
- Änderung Lokalname Espili durch Eespili zerstört Harmonie mit Strassennamen Espili
- Änderung Lokalname Lendenberg durch Lendebärg zerstört Harmonie mit Strassenname Lendenbergstrasse
- Änderung Lokalname Morgen durch Morge zerstört Harmonie mit Strassenname Im Morgen
- Änderung Lokalname Unterer Salzbrunnen durch undere Saalzbrunne zerstört Harmonie mit Strassennamen Salzbrunnen (Strassennamen sollten immer mit einem Grossbuchstaben beginnen)
- Durch die lautnahe Schreibung werden Harmonien unter Lokalnamen zerstört
Kanton Zürich
- Chalchtaren identische Schreibeweise gemäss Weisungen 1948 für Lokal-, Strassen- und Stationsnamen
- nicht: Lokalname «Chalchtare» gemäss Leitfaden Toponymie 2006 und Strassen- und Stationsname «Chalchtaren»
- Rotenblatt identische Schreibeweise gemäss Weisungen 1948 für Lokal- und Strassennamen
- nicht: Lokalnamen «Roteblatt» gemäss Leitfaden Toponymie 2006 und Strassenname «Rotenblatt»
- Hohenberg identische Schreibeweise gemäss Weisungen 1948 für Lokal- und benanntes Gebiet (Strassenname)
- nicht: Lokalname «Hoheberg», «Hoeberg», «Hoebärg» oder ähnlich gemäss Leitfaden Toponymie 2006 und benanntes Gebiet «Hohenberg». Dieses Beispiel zeigt, wie die Schreibweise gemäss Leitfaden Toponymie 2006 zu Unsicherheiten führt.
- Beispiel Wisental, Wiesental, Wisetal, Weissental oder Weissenthal ? Negativbeispiel, wo Lokalnamen und Namen von Strassen und Bushaltestelle nicht übereinstimmen.
- Entlisberg identische Schreibweise Lokalname im Übersichtsplan/amtliche Vermessung und Strassenname Entlisbergweg.
- Schreibweise Äntlisbergin Landeskarte 1:25'000. Im Google existieren 13'500 Einträge mit Entlisberg und 360 Einträge mit Äntlisberg.
(Anm. des Wiki-Administrators: Dazu gibt es eine Replik auf der Diskussionsseite).
Andere Kantone
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