GIS2 2014 GruppeA3: Unterschied zwischen den Versionen
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* Mehrere Arbeitszonen und Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen (KVA, ARA) liegen in der Gefahrenzone 2 oder werden durch diese angeschnitten.</blockquote> | * Mehrere Arbeitszonen und Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen (KVA, ARA) liegen in der Gefahrenzone 2 oder werden durch diese angeschnitten.</blockquote> |
Version vom 24. November 2014, 09:45 Uhr
Inhaltsverzeichnis
- 1 Impressum
- 2 Ausgangslage
- 3 Aufgabe
- 4 Arbeitsschritte
- 4.1 Arbeitsschritt 1 „Geodatenbank vorbereiten und Datenimport“
- 4.2 Arbeitsschritt 2 „Featureklassen anpassen und zusammenführen“
- 4.3 Arbeitsschritt 3 „Datenstruktur analysieren“
- 4.4 Arbeitsschritt 4 „Bauzonen in den Gefahrenzonen 1 bzw. 2 ermitteln“
- 4.5 Arbeitsschritt 5 „Datenverifizierung und -bereinigung“
- 4.6 Arbeitsschritt 6 „Spezifische Analyse Untervaz“
- 5 Ergebnisse
- 5.1 Geeignete Gebiete zur Aufzonung
- 5.2 Geeignete Gebiete zur Auszonung
- 5.3 Geeignete Gebiete zur Einzonung
- 5.4 Gebietsspezifische Massnahmen
- 5.4.1 Gemeinde Malans
- 5.4.2 Gemeinde Landquart; Gebiet „Neu Ganda“
- 5.4.3 Gemeinden Landquart und Zizers; Gebiet entlang Bach „Schlundrüfi“
- 5.4.4 Gemeinde Landquart; Orte Mastrils und Landquart
- 5.4.5 Gemeinde Zizers; Gebiet entlang „Chessirüfi“
- 5.4.6 Gemeinde Trimmis und Zizers; Gebiet „Industrie“
- 5.4.7 Gemeinde Trimmis
- 5.4.8 Gemeinde Untervaz
- 6 Quellen
Impressum
Hochschule für Technik Rapperswil HSR
Studiengang Raumplanung
Planungsinstrumente und Methodik 5
GIS 2, HS 2014/2015
Betreuer: Claudio Büchel
Verfassende: Philipp Baur, Martin Lutz
Ausgangslage
Mit dem neuen Raumplanungsgesetz führt der Bund neue, genauere Regeln für die Raumplanung ein. Insbesondere auf die Dimensionierung der Bauzonen wird besonders geachtet. Damit überhaupt neue Einzonungen möglich sind, müssen die Kantone aufzeigen, dass die bestehende Bauzonenfläche nicht ausreicht und dass das Verdichtungspotenzial ausgenutzt ist. Sind die Bauzonen zu gross dimensioniert, müssen auch Auszonungen umgesetzt werden.
Aufgabe
Allgemeines
Aufgabe im Rahmen des Moduls GIS 2 ist es, für einen funktionalen Raum im Bündner Rheintal ein Entwicklungsleitbild zu erstellen. Anhand detaillierter GIS-Analysen soll aufgezeigt werden, wie sich die Siedlung entwickeln soll:
- Wo wird verdichtet?
- Wo wird neu eingezont?
- Wo wird ausgezont?
Diese Fragestellung bearbeiten wir in vier Arbeitsschritten. In jeder Vorlesung wird es einen Theorie-Input geben, welche Basis bilden für das weitere Arbeiten am GIS-Projekt.
Bearbeitungsperimeter
Für die Bestimmung des Bearbeitungperimeters wurden zuerst Indikatoren für einen funktionalen Raum gesammelt. Mögliche Indikatoren sind z.B. Topografie, ÖV-Erschliessung, Schulkreise, räumliche Nähe der Bebauung, Pendlerströme, Wirtschaftsstrukture).
Daraus definierten wir als funktionalen Raum folgende Region:
- Gemeinde Landquart, mit den Ortschaften Landquart, Mastrils und Igis
- Gemeinde Malans, mit der gleichnamigen Ortschaft
- Gemeinde Trimmis, mit der gleichnamigen Ortschaft
- Gemeinde Untervaz, mit der gleichnamigen Ortschaft
- Gemeinde Zizers, mit der gleichnamigen Ortschaft
Bearbeitungsthema „Gefahren“
Für die Erarbeitung des räumlichen Leitbilds in einem Teilbereich, wählten wir das Bearbeitungsthema „Gefahren“. Dabei haben wir nach geeigneten Daten recherschiert und sind beim Kanton Graubünden in Form von Gefahrenzonen fündig geworden.
Nach dem Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Graubünden sind Gefahrenzonen wie folgt definiert:
„Die Gefahrenzone 1 (rot) kommt einem Bauverbot gleich, in der Gefahrenzone 2 (blau) ist Bauen mit Auflagen möglich. Bei einem Bauvorhaben in der Gefahrenzone 2 (blau) eruieren die Gefahrenkommissionen die prozessspezifische Gefährdung auf dem vorgesehenen Standort. Die Prüfingenieure der Gebäudeversicherung legen sodann die baulichen Auflagen für das geplante Bauvorhaben fest. Die Gefahrenzonen werden in den Zonenplänen der Nutzungsplanung dargestellt und sind für alle Personen einsehbar.“
Die Zonenpläne der jeweiligen Gemeinden behinhalten dies Gefahrenzonen. Aus diesem Grund wurden die Zonenpläne bzw. Daten über das Geoportal Graubünden http://www.geo.gr.ch bezogen. Die Gefahrenzonen standen uns nun als Vektordatensätze zur Verfügung.
Arbeitsschritte
Arbeitsschritt 1 „Geodatenbank vorbereiten und Datenimport“
- In unserer Datenbank
Daten_Gruppe03.mdb
wurde ein neues Feature-DatasetGFZ
erstellt. Dieses Feature-Dataset benötigen wir lediglich um die einzelnen Gefahrenzonen-Featureklassen zu gruppieren. - Die Gefahrenzonen-Featureklassen
ZP_GEFAHRENZONEN
aus den Zonenplänen der Gemeinden Malans, Landquart, Zizers, Untervaz und Trimmis wurden in die DatenbankDaten_Gruppe03.mdb
unter dem Feature-DatasetGFZ
importiert und mit dem GemeindenamenZP_GEFAHRENZONEN_<Gemeindename>
ergänzt.
Arbeitsschritt 2 „Featureklassen anpassen und zusammenführen“
- In den einzelnen Featureklassen
ZP_GEFAHRENZONEN_<Gemeindename>
wurde mittels der Tabellenoption „Feld hinzufügen...“ das Feld „Gemeinde“ mit dem Datentyp „Text“ hinzugefügt. - Das neue Feld „Gemeinde“ wurde anschliessend mit dem entsprechenden Gemeindenamen abgefüllt (Editiersession). Somit ist nachträglich ersichtlich, zu welcher Gemeinde die Gefahrenzone gehört.
Dies wäre auch mit einem Table-Join möglich gewesen, aber bei einer kleine Anzahl von Featureklassen ist der Zeitaufwand gleich hoch. - Mit der Geoverarbeitung „Zusammenführen (Merge)“ wurden die einzelnen Featureklassen
ZP_GEFAHRENZONEN_<Gemeindename>
zu einer FeatureklasseGFZ_alleGde
zusammengeführt und in die DatenbankDaten_Gruppe03.mdb
unter dem Feature-DatasetGFZ
abgespeichert.
Folgende Parameter wurden eingestellt:
Eingabe-Datasets: alle einzelnen FeatureklassenZP_GEFAHRENZONEN_<Gemeindename>
Ausgabe-Dataset:<Pfad>\Daten_Gruppe03.mdb\GFZ\GFZ_alleGde
Arbeitsschritt 3 „Datenstruktur analysieren“
- Die Datenstruktur der Featureklasse
GFZ_alleGde
wurde anhand der Datenbeschreibung auf der Homepage und in ArcCatalog analysiert.
Erkenntnisse:
- GZonenCode 87610 ist Gefahrenzone 1 (rote Zone)
- GZonenCode 87620 ist Gefahrenzone 2 (blaue Zone)
Arbeitsschritt 4 „Bauzonen in den Gefahrenzonen 1 bzw. 2 ermitteln“
- Mit der Auswahlmethode „Nach Attributen auswählen...“ wurden die einzelnen Gefahrenzonen 1 bzw. 2 selektiert.
Folgende Parameter wurden eingestellt:
Layer:GFZ_alleGde
SQL Abfrage:[GZONENCODE] = 87610
bzw.[GZONENCODE] = 87620
- Danach wurde mit der Auswahlmethode „Lagebezogen auswählen...“ alle Bauzonen eruiert, welche die Gefahrenzone 1 bzw. 2 schneiden.
Folgende Parameter wurden eingestellt:
Ziel-Layer:alleBZ_im_Perimeter
Quell-Layer:GFZ_alleGde
Ausgewählte Features verwendenaktivieren
Räumliche Auswahl für Ziel-Layer-Feature(s):schneiden das Feature des Quell-Layers
- Die einzelnen Selektionen der Bauzonen wurden jeweils als Featureklassen
alleBZ_in_GFZ1
bzw.alleBZ_in_GFZ2
in die DatenbankDaten_Gruppe03.mdb
exportiert.
Arbeitsschritt 5 „Datenverifizierung und -bereinigung“
- Bei der visuellen Überprüfung der erstellten Featureklassen
alleBZ_in_GFZ1
bzw.alleBZ_in_GFZ2
wurde festgestellt, dass auch nur berührte Bauzonen in die Selektion aufgenommen wurden. - Diese Bauzonen, welche die Gefahrenzonen nur berühren, sind für die Weiterverarbeitung nicht erforderlich. Aus diesem Grund wurden die beiden Featureklassen
alleBZ_in_GFZ1
bzw.alleBZ_in_GFZ2
manuell bereinigt (Editiersession > löschen der nicht relevanten Bauzonen).
Erkenntnisse:
- Features, die mit der Kante exakt auf einer anderen Kante liegen, werden im GIS als Überschneidung erkannt. Dies ist kein Fehler, sonder topologisch korrekt.
- Eine andere Auswahlmethode (vgl. AS 4, Räumliche Auswahl für Ziel-Layer-Feature(s):) hätte kein anderes Resultat erzeugt.
- Für den überschaubaren funktionalen Raum ist der Arbeitsaufwand für die manuelle Bereinigung der Daten vertretbar. Müssten grössere Datenmengen bereinigt werden, so wäre ein automatisierter Prozess in Form eines „Models“ zu erarbeiten, in dem die entsprechende Überschneidung berechnet wird und sobald diese unter einem Mindestwert liegt automatisch gelöscht wird.
- Resulat nach der Datenbereinigung
- 0 Bauzonen in der Gefahrenzone 1 (rote Zone)
- 92 Bauzonen in der Gefahrenzone 2 (blaue Zone)
Arbeitsschritt 6 „Spezifische Analyse Untervaz“
- In der Gemeinde Untervaz befinden sich viele Bauzonen in der Gefahrenzone 2. Aus diesem Grund wollten wir herausfinden, wie viel dies in der Quantität ist und wie viel dies im Verhältnis ist.
- Alle Bauzonen bzw. alle Bauzonen in der Gefahrenzone 2 der Gemeinde Untervaz wurden selektiert und in der Attributtabelle eine Statistik auf dem Attribut
Shape_Area
durchgeführt.
Erkenntnisse:
- Bauzonenfläche in Gefahrenzone 2: 335‘815m2
- Gesamtbauzonenfläche: 462‘450m2
- 73% der Gesamtbauzonenfläche von Untervaz liegt resp. schneidet die Gefahrenzone 2
Ergebnisse
Geeignete Gebiete zur Aufzonung
Gebiete, welche sich zur Aufzonung eignen, werden unter dem Kapitel „Gebietsspezifische Massnahmen“ beschrieben.
Geeignete Gebiete zur Auszonung
Da keine Bauzonen in der Gefahrenzone 1 liegen, müssen keine Gebiete ausgezont werden.
Geeignete Gebiete zur Einzonung
Gebiete, welche sich zur Einzonung eignen, werden unter dem Kapitel „Gebietsspezifische Massnahmen“ beschrieben.
Gebietsspezifische Massnahmen
Gemeinde Malans
Erkenntnisse:
- Es liegen keine Bauzonen in den Gefahrenzonen 1 und 2.
Fazit:
- Die Gemeinde kann ohne Einschränkungen durch Gefahrenzonen in den bestehenden Bauzonen weiterentwickelt werden.
- Bei Einzonungen sind die Gefahrenzonen zu berücksichtigen.
Gemeinde Landquart; Gebiet „Neu Ganda“
Erkenntnisse:
- Eine Arbeitszone wird minimal durch die Gefahrenzone 2 (Felssturz) angeschnitten.
Fazit:
- Keine weiteren Massnahmen zum Schutz notwendig.
Gemeinden Landquart und Zizers; Gebiet entlang Bach „Schlundrüfi“
Erkenntnisse:
- Mehrere Wohn- und Mischzonen liegen in der Gefahrenzone 2 oder werden durch diese angeschnitten.
Fazit:
- Keine weitere Entwicklung in diesen Zonen.
- Entwicklung auf die beiden Ortskerne Igis und Zizers beschränken.
Gemeinde Landquart; Orte Mastrils und Landquart
Erkenntnisse:
- Es liegen keine Bauzonen in den Gefahrenzonen 1 und 2.
Fazit:
- Die Gemeinde kann ohne Einschränkungen durch Gefahrenzonen in den bestehenden Bauzonen weiterentwickelt werden.
- Gefahrenzonen beziehen sich nur auf die Fliessgewässer.
- Bei Einzonungen sind die Gefahrenzonen zu berücksichtigen.
Gemeinde Zizers; Gebiet entlang „Chessirüfi“
Erkenntnisse:
- Mehrere Wohn- und Mischzonen liegen in der Gefahrenzone 2 oder werden durch diese angeschnitten.
Fazit:
- Keine weitere Entwicklung in diesen Zonen.
- Entwicklung auf den Ortskern Zizers beschränken.
Gemeinde Trimmis und Zizers; Gebiet „Industrie“
Erkenntnisse:
- Mehrere Arbeitszonen und Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen (KVA, ARA) liegen in der Gefahrenzone 2 oder werden durch diese angeschnitten.
Fazit:
- Neubauten mit Auflagen zum Schutz gegen die Gefahren.
- Keine Betriebe, deren Produkte durch Wasserschäden zerstört werden können (z.B. Serverräume, Holzlager, empfindliche Maschinen, Druckereien), in diesem Gebiet ansiedeln.
- Aspekte der Gewässerverschmutzung durch KVA und ARA bei Eintritt eines Ereignisses beachten.
- Keine Wohnentwicklung in diesem Gebiet.
Gemeinde Trimmis
Erkenntnisse:
- Mehrere Bauzonen (Zentrumszonen, Zonen für öffentliche Bauten, Mischzonen, Arbeitszonen und eingeschränkte Bauzonen (Schrebergärten)) liegen in der Gefahrenzone 2 oder werden durch diese angeschnitten.
Fazit:
- Die Entwicklung soll primär im Ortskern weiterverfolgt werden.
- Neubauten in Arbeitszonen (analog Industriegebiet Trimmis und Zizers) mit Auflagen zum Schutz gegen die Gefahren ermöglichen.
- Die übrigen Zonen haben nur geringe Überschneidungen mit der Gefahrenzone 2.
Gemeinde Untervaz
Erkenntnisse:
- Mehrere Bauzonen (Zentrumszonen, Zonen für öffentliche Bauten, Wohnzonen) liegen in der Gefahrenzone 2 oder werden durch diese angeschnitten.
- Bauzonenfläche in Gefahrenzone 2: 335‘815m2
- Gesamtbauzonenfläche: 462‘450m2
- 73% der Gesamtbauzonenfläche von Untervaz liegt resp. schneidet die Gefahrenzone 2
- Wenn sich die Gemeinde weiterentwickeln soll, dann muss zuerst der Hochwasserschutz verbessert werden.
- Die Hauptgefahr entsteht durch den Bach „Cosenz“.
Fazit:
- Für eine Weiterentwicklung der Gemeinde Untervaz ist es sinnvoll, zuerst die Auswirkungen der Hochwassergefährdung zu minimieren, anstelle Auflagen zum Schutz gegen die Gefahren bei neuen Bauten aufzuerlegen.
- In diesem Gebiet werden aus diesem Grund konkretere Massnahmen für die Gemeinde vorgeschlagen.
Mögliche Massnahmen:
- Aufgrund der Topografie ist eine Umlenkung des Baches nur schwer möglich.
- Entlastungsstollen anfangs Dorf.
- Rückhaltebecken beim Dorfeingang.
- Renaturierung der Bachgeometrie (schwer umsetzbar, da Platzverhältnisse beschränkt).
- Erhöhung der Abflusskapazität des Bachs durch den Ort.
Quellen
- Büchel, Claudio. Bauzonenanalyse Entwicklungskonzept Bünder Rheintal. 09.09.2014.
- Kanton Graubünden. Gefahrenzonen Kanton Graubünden. Amt für Wald und Naturgefahren; http://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/bvfd/awn/dienstleistungen/3_1_naturgefahren/Seiten/3_1_3_3_gefahrenzonen.aspx; zuletzt geprüft am 17.11.2014.
- Kanton Graubünden. Zonenpläne (inkl. Gefahrenzonen-Featureklassen) der einzelnen Gemeinden. Datenbezug Geoportal Graubünden; http://geogr.mapserver.ch/shop/?q=de/prod_rp_zp; zuletz geprüft am 17.11.2014.
- Hochschule für Technik Rapperswil HSR. Grundlagedaten aus HSR-Geodateninfrastruktur.