Geografische Namen Test
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Inhaltsverzeichnis
Gebäudeadressierung in der Schweiz
Zweck der Gebäudeadressierung
Eine eindeutige, offizielle Gebäudeadressierung stellt sicher, dass jedes Gebäude, in welchem sich Personen zum Wohnen beziehungsweise Arbeiten aufhalten, eine eigene unverwechselbare Bezeichnung trägt, die es auch ortsunkundigen Personen erlaubt, das Gebäude ausfindig zu machen. Das Ziel einer solchen Gebäudeadressierung kann am besten mit einer strassenweisen Hausnummerierung erreicht werden. Die Gebäudeadressierung spielt heute in der öffentlichen Verwaltung wie auch im privaten Bereich des Bürgers eine ganz zentrale Rolle. Beispiele:
- raschen Finden eines gesuchten Gebäudes durch:
- Rettungsdienste
- Feuerwehr
- Polizei
- Postzustellung
- Fahrzeugnavigation
- ortsunkundige Personen (Taxi)
- ...
- Gebäudeadressen werden beispielsweise in folgenden Einrichtungen benötigt:
- Übersichts- und Ortspläne
- Navigationsdienste
- kommunale, kantonale und eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister,
- Amtliche Vermessung
- kommunale Landinformationssysteme
- Geografische Informationssysteme(GIS)
- Versorgungs- und Entsorgungswerke
- elektronische Telefonverzeichnisse
- ..
Definitionen, Normen und Empfehlungen
Grundlagen bildet die Schweizernorm SN 6120240, welche auch von der amtlichen Vermessung übernommen wurde
Begriff | Definition |
---|---|
Gebäudeadresse | Korrekte postalische Anschrift eines Gebäudeeingangs
Strassenbezeichnung Hausnummer Postleitzahl Ortschaft |
Gebäudeeingang | Stelle des Gebäudes, an der man das Gebäude mit der Vorstellung einer bestimmten Adresse betritt |
Ortschaft | Eine für die Gebäudeadressierung administrativ begrenztes Siedlungsgebiet (Stadt, Dorf, grössere Weiler) mit einer Postleitzahl |
Strassennamen (Lokalisation) |
|
Die eidgenössische Vermessungsdirektion hat Empfehlung für die Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen herausgegeben
Offizielle Gebäudeadressierung versus behelfsmässige Gebäudeadressen
Aspekt | Offizielle Gebäudeadressierung | Behelfsmässige Gebäudeadressen |
---|---|---|
Entstehung | Nachhaltiges, durchdachtes System einer optimierten Zuteilung von Gebäudeadressen gemäss Empfehlung Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassnamen. Eine Ordnungssystematik (strassenweise Hausnummerierung) erlaubt, dass ortsfremde Personen die Gebäude schnell und unkompliziert auffinden können | Behelfsmässige Gebäudeadressen bestehen auch verschiedenen, unsystematische Angaben wie Strassennamen, Flurbezeichnungen, Gebäudenamen und Versicherungsnummern. Adressangaben sind zwar vorhanden, aber meist nicht in Hinblick auf eine systematische, offizielle Gebäudeadressierung entstanden |
Aufwand | Initialaufwand bei der Einführung, grosse Arbeitsersparnis für alle Beteiligten, wenn sie eingeführt ist | Dauerndes kompliziertes und aufwändiges Verfahren für alle Beteiligten |
Amtliche Vermessung | Adressen einer offiziellen Gebäudeadressierung werden in der amtlichen Vermessung geführt und nachgeführt | Meist nicht in der amtlichen Vermessung geführt |
Publikation | Die Gebäudeadressierung ist öffentlich publiziert (z.B. Online-Ortspläne) | Gebäudeadressierung häufig nicht öffentlich publiziert |
Änderungen | Eventuel einmalige Änderung bei der Einführung, nachher nur seltene Änderungen | Änderungen jederzeit möglich |
Einheitlichkeit | Alle Benutzer, Register usw. verwenden die gleichen Adressen | Nicht alle Stellen verwenden die gleichen Adressen |
Beschilderung | Beschilderung (eine vollständige Beschilderung ist nicht für alle Fälle erforderlich) | vielfach fehlt eine Beschilderung |
Sicherheit | Grosse Sicherheit, schnelles Auffinden der Gebäude möglich | Unsicherheiten seitens der Gemeinde und der Benutzer, das Auffinden kann längere Zeit in Anspruch nehmen |
Umfang der Gebäudeadressierung
Die Kantone regeln Umfang der Gebäudeadressierung unterschiedlich.
Beispiel Umfang der Gebäudeadressierung im Kanton Zürich
Stufe | Beschreibung (Beispiele) | Adressierung | Beschilderung |
---|---|---|---|
A | Wohngebäude und Arbeitsstätten
Wohnhäuser, Bürogebäude, Schulgebäude, Spitäler, Industriebauten usw. |
Erforderlich | Erforderlich |
B | Wohngebäude und Arbeitsstätten und Bauten mit grossem öffentlichen Interesse sowie wichtige Ver- und Entsorgungseinrichtungen
Zusätzlich zu A: Sportgebäude, kulturelle und kirchliche Gebäude, Zivilschutzanlagen, Hallenbäder, WC-Gebäude, Waldhütten, Reservoir, ARA, Transformerstationen usw. |
Erforderlich | Zweckmässig |
C | Alle Gebäude mit einer Gebäudenummer (Gebäudeversicherungs-Nr.)
Zusätzlich zu A und B: Nebengebäude und Kleinbauten wie Garagen, Ökonomiegebäude, Scheunen, Unterstände usw. mit eigener GVZ-Nr. |
Zweckmässig | Nur bei Bedarf |
D | Alle in der amtlichen Vermessung aufgenommenen Gebäude
Zusätzlich zu A, B, und C: Nebengebäude und Kleinbauten wie Garagen, Ökonomiegebäude, Scheunen, Unterstände usw. ohne eigene GVZ-Nr |
Nur bei Bedarf | Nur bei Bedarf |
Presseartikel
Links zur Geschichte der Hausnummern
- Schweiz
- Bundesrepublik Deutschland
- Österreich