Kanton Nidwalden schiebt die Reform der Flurnamen auf
Aus Geoinformation HSR
Version vom 30. Juni 2008, 22:34 Uhr von Schlatter (Diskussion | Beiträge)
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30.06.2008 Nidwaldner Zeitung: Die Reform der Flurnamen ist aufgeschoben PDF Internetlink
Kommentare
- Es ist zu begrüssen, dass die Nidwaldner Regierung:
- die Reform der Flurnamen auf nach der Volkszählung 2010 verschiebt
- Rücksicht auf die Gebäudeadressen nimmt und diese nicht wie die Nomenklaturkommissionen in den Kantonen Thurgau und Schaffhausen ausser Acht lässt
- Es ist zu hoffen, dass die Nidwaldner Regierung
- Kenntniss von der ab 1.7.2008 gültigen Verordnung nimmt und erkennt, dass die geplante Reform der Flurnamen auch nach 2010 dieser Verordnung in hohem Masse widerspricht
- Nach 2010 ganz auf die Reform verzichtet und die Namen unverändert belässt
Verordnung über geografische Namen | Reform der Nidwaldner Flurnamen |
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Namen nicht ändern nach Art. 4 Abs. 3 | Namen werden geändert |
Namen müssen nach Art. 4 Abs. 1 auf allgemeine Akzeptanz stossen | Namen stossen nicht auf allgemeine Akzeptanz |
Wichtige Grundsätze aus der GeoNV
- Art. 1 Zweck
- Geografische Namen sollen im amtlichen Verkehr sowie in allen amtlichen Informationsträgern einheitlich verwendet werden.
- Art. 4 Grundsätze
- Geografische Namen sind einfach schreib- und lesbar und werden allgemein akzeptiert.
- Sie werden, soweit möglich und sinnvoll, in Anlehnung an die Standardsprache (Schriftsprache) der Sprachregion formuliert.
- Geografische Namen und ihre Schreibweise dürfen nur aus öffentlichem Interesse geändert werden.