Lokalnamen in Kürze
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Inhaltsverzeichnis
Begriffe
Der rechtlich Begriff für den hier im Wiki verwendete Begriff «Orts- und Lokalnamen» lautet gemäss Verordnung über geografische Namen (GeoNV):
«Geografische Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung»
nicht dazu gehören Namen von postalische Ortschaften und Strassennamen, obschon diese ebenfalls in der amtlichen Vermessung verwaltet werden.
Der Begriff umfasst die Namen von topografische Objekten wie:
- Ortsnamen (Siedlungsnamen): Namen von Städten, Dörfern, Ortsteilen/Quartieren und Weilern
- Lokalnamen (Flurnamen): Namen von Kulturlandstücken (Fluren), Bergen, Tälern, Wälder, Gewässer usw.
Synonyme:
- Orts- und Flurnamen
- bewohnte und unbewohnte Orte (ehemaliger rechtlicher Begriff)
- Flurnamen (im weiteren Sinn, populär)
- Ortsnamen (im weiteren Sinn, ehemaliger rechtlicher Begriff)
- Lokalnamen(im weiteren Sinn, ehemaliger rechtlicher Begriff)
Details zu den Begriffen vgl. hier
Historischer Hintergrund
- 1936 Instruktion der Schreibweise für die Landeskarte
- 1938 BRB
- Mundart nicht behandelt (im Kanton Thurgau wurde behauptet, dass der Bundesrat Mundart vorschrieb, was jedoch nicht zutrifft
Rechtliche Grundlagen
Interessenkonflikte
Sprache
Situation in einzelnen Kantonen
= Deutssprachige Schweiz
Hintergrund: Vgl. Kap 2-5
Bern
Schaffhausen
St. Gallen
Thurgau
Zürich
Französischsprachige Schweiz
- Die Mundart ist in der welchsprachigen Schweiz praktisch ausgestorben
Italienissprachige Schweiz
- Mundartlich und Schriftsprachlich ausgerichtete Namen gemischt
- Mundartliche Namen z.T. problematisch wegen Sonderzeichen und wegen grossen Unterschieden zur Schrifsprache