Chronologie Lokalnamen

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Aazheimerhof belassen oder ändern in Oozemerhof ?

Ausgangslage

  • Es geht darum, ob die bisherige Schreibweise eines Hofes in der Gemeinde Neuhausen Kt. SH belassen oder geändert werden. Es handelt sich um ein Beispiel, welches für die künftige Schreibweise der Lokalnamen in der Schweiz Modellcharakter hat. Aus Sicht der Benutzer geht es darum, ob eine mundartorientierte, kantonale Nomeklaturkommission das Recht hat, gegen den Willen der Gemeinde und der Bevölkerung bestehende Lokalnamen in sogenannte "bodenständige" Formen, welche nur noch wenigen Leuten gesprochen wird, zu ändern mit Berufung auf den Entwurf der neuen Schreibregeln für die Schreibeweise von Lokalnamen (Leitfaden Toponymie 2006). Ein Grossteil der Benutzer bezeichnet diese Praxis als Unsin. Der ensprechende Leitfaden Toponymie 2006 wird abgelehnt und die Beibehaltung der bisherigen Weisungen 1948 geordert.
    • Personen unter 70 sprechen "Aazheimerhof"
    • einzelne bejahrte Neuhauser sprechen "Ozemerhof"
  • In der Amtlichen Vermessung und in heutigen Karten und Plänen steht "Azheimerhof"
  • Google
    • 74 Einträge für "Azheimerhof"
    • keine Einträge für "Ozemerhof"
  • Soll nun bei einer Überarbeitung der Hofname "Aazheimerhof" belassen werden oder in "Ozemerhof" verändert werden?


Unterschied Weisungen 1948 und Leitfaden Toponymie 2006

Weisungen 1948 Grundsatz 2.

Für die Festlegung der Schreibweise ist von der ortsüblichen Sprechform, nicht von der Etymologie oder einer herkömmlichen Schreibung auszugehen; Rückbildungen abgeschliffener und verdunkelter Formen sowie andere Konstruktionen sind abzulehnen. Man schreibe deshalb Hostet, wo so gesprochen wird, nicht Hofstatt. Nicht volkstümliche Zusammensetzungen und unnötige Beifügungen, wie Blackialp oder Alp Blacki, Juchhof, wo bloss Blacki, Juch gesprochen wird, sind zu vermeiden. Bei verschiedenen Sprechformen ein und desselben Namens ist die bodenständigere, in Zweifelsfällen und wo zweckmässig die weiter verbreitete für die Schreibweise massgebend.


Leitfaden Toponymie 2006 Ausgangslage: Schreibweise nach ortsüblicher Sprechform

  1. Für die Festlegung der Schreibweise ist in erster Linie auszugehen von der ortsüblichen Sprechform und nicht (zwingend) von der Etymologie oder einer herkömmlichen Schreibform. Etymologische Sachkenntnis, historisch belegbare Fakten und/oder sinnstiftende kulturelle Zusammenhänge können neben praktischen Bedürfnissen (z.B. allgemeiner Zweck der Karten oder der Datenbanken) die Schreibweise mit beeinflussen. (Präzisierungen zu diesem Hauptgrundsatz s. GS 7).
  2. Mundartnamen sollen nicht in die Schriftsprache übertragen werden.
  3. Zur Eruierung der ortsüblichen Sprechform sollen primär alteingesessene und ortskundige, möglichst der älteren Generation angehörige, mit dem Namenstand gut vertraute (sich beruflich in der Natur bewegende) Gewährspersonen (z.B. Bauern, Älpler, Förster, Wildhüter, Bannwarte, Jäger, Fischer) befragt werden.
  4. Bei verschiedenen Sprechformen ein und desselben Namens ist die bodenständigere (d.h. von der älteren Generation noch verwendete) und, wo diese nicht (mehr) eindeutig feststeht, allenfalls die weiter verbreitete („geläufigere") für die Schreibweise massgebend.


Zwischen Weisungen 1948 und Leitfaden Toponymie 2006 bestehen auf den ersten Blick nur Nuancen. Aber genau diese Nuancen bewirken, ob die heutige Schreibweise "Aazheimerhof" geändert werden muss oder nicht.

  • Weisungen 1948 "Aazheimerhof" bestehen lassen, da es die ortsübliche (verbreitete) Sprechform ist und auch im Zweifelsfall die geläufigere Sprechform ist. Falls sowohl die Sprechweise "Azheimerhof" (z.B. von neu zugezogenen Personen) als auch "Ozemerhof" (z.B. einheimische Bevölkerung) verbreitet wäre, würde jede vernünftig denkende Nomenklaturkommission aus dem Grundverständnis der Weisungen 1948 "Aazheimerhof" belassen und nur eine extrem dialektologisch ausgerichtete Nomenklaturkommission würde "Ozemerhof" schreiben.
  • Leitfaden Toponymie 2006: "Oozemerhof" wäre die richtige Schreibweise, da im Leitfaden Toponymie 2006 die allgemeine Bedeutung von ortsüblich (verbreitet) in bodenständig (einheimische Bevölkerung) mit Priorisierung der älteren Bevölkerung und Berufsgattungen (wie Bauern usw.) uminterpretiert wird, selbst wenn diese Sprechform nicht verbreitet ist. Die verbreitete Form kommt nur gerade in Frage, wenn die bodenständige Form nicht eindeutig feststeht z.B. wenn die einen Leute "Oozmerhof" und die anderen "Ozemerhof" sprechen (ev. müsste noch geregelt werden was, "eindeutig" heisst).

Verzicht auf Leitfaden Toponymie 2006

  1. Unterschiede Diese kleinen Nuancen sind typisch für die Unterschiede zwischen Weisungen 1948 und Leitfaden Toponymie 2006. Bei den Weisungen 1948 waren Sprachwissenschafter und Benutzer am Werk und es wurde eine Kompromisslösung gefunden, welche auch die pragmatische Sicht berücksichtigt. Beim Leitfaden Toponymie hingegen waren nur ganz wenige (u.a. auch extrem dialektologisch orientierte Personen) am Werk und eine kritische, pragmatische Sicht wurde, ausgeschlossen.
  2. Widersprüche Die swisstopo wirft vor, dass die Weisungen angeblich Widersprüche enthalte (ohne die jemals konkret veröffentlicht zu haben), dabei werden bei bisher klaren Regeln umgekehrt neue Widersprüche im Leitfaden Toponymie 2006 generiert. Für die Definition der ortsüblichen Sprechform werden folgende Faktoren widersprüchlich vermischt: Verbreitung, Bodenständigkeit, Alter und Berufsgattungen.
  3. Legitimation des Leitfadens Toponymie 2006: Bei den toponymischen Richtlinien geht es anscheinend nicht um Ausmerzung von Widersprüchen, sondern um das Verlassen eines ausgewogenen Kompromisses zwischen Anlehnung an Schriftsprache und Mundart, zugunsten einer mundartnahen Schreibweise. In den Weisungen 1948 wird nirgends postuliert, dass mundartnah geschrieben werden soll, sondern es werden im Gegenteil Schranken aufgestellt.Von Nomenklaturkommissionen, welche mundartnahe Schreibung und den Leitfaden Toponymie 2006 propagieren, wird kaum daran gedacht, dass das Ändern von Flurnamen Aufwendungen bei Adressen, Registern, Dokumenten usw. verursacht. Es sollte dagegen auf eine breite Akzeptanz der Gesamtbevölkerung (Steuerzahler) geachtet werden. Wenn man die Regeln des Leitfadens Toponymie 2006 konsequent anwenden würde, müssten in der Schweiz im Gegensatz zu den Weisungen 1948 Tausende von Lokalnamen auf eine historische Form geändert werden.
  4. Verzicht auf den Leitfaden Toponymie: Der eigentliche Hintergrund des Leitfadens Toponymie 2006 ist nicht eine Verbesserung der Weisungen 1948, sondern die Propagierung von mehr Mundart für eine kleine Minderheit. Wird auf diese einseitige Ausrichtung verzichtet, kann auch auf den Leitfaden Toponymie 2006 verzichtet werden. Dazu ein Zitat aus Referat von Alfred Richli, anlässlich Herbsttagung SGK vom 3.11.2006 Schaffhausen "Man kann ja wahrhaftig nicht gleichzeitig die bodenständige mündliche Form und die durch Lesegewohnheit erhärtete schriftliche wollen. Wenn die letztere die Richtschnur abgeben sollte, dann würde sich nämlich der ganze Aufwand für neue Richtlinien erübrigen."

Ungreimheiten im Leitfaden Toponymie

  1. Eigentlich könnte Alfred Richli relativ rasch widersprochen werden, dass der Azemerhof nicht in "Oozemerhof" verändert werden darf, das der Leitfaden Toponymie 2006 nur für Flur-, Gelände- und Gewässernamen bezieht, nicht aber auf Hof- und Weilernamen. Die Toponymischen Richtlinien bezogen sich auch auf Weiler- und Hofnamen. Wahrscheinlich hatte sich wegen der grossen Kritik, dass Weiler- und Hofnamen sehr mundartnah geschrieben und wegen dem Bezug auf die Gebäudeadressen nicht verändert wurden, gilt der Leitfaden Toponymie 2006 nicht mehr für Weiler- und Hofnamen. Heute werden Weiler- und Hofnamen gemäss Weisungen 1948 geschrieben. Es ist davon auszugehen, dass Nomenklaturkommissionen, welche den Leitfaden Toponymie 2006 anwenden, diesen auch für Hof- und Weilernamen anwenden, die das Referat von Alfred Richli deutlich zeigt.