ÖREB
Aus Geoinformation HSR
Version vom 28. November 2014, 16:16 Uhr von Stefan (Diskussion | Beiträge)
Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen. Der Bundesrat bestimmt, welche Daten als ÖREB gelten.
- GeoIG (seit 2007)
Geodaten der Schweiz Für die Allgemeinheit verfügbar angemessene Qualität und Kosten (zur Übersicht siehe die Abschnitte des Gesetzes [1]) Gilt für die Geobasisdaten (gesetzlich gefordert) des Bundes Standards und Zuständigkeiten für die Daten Verweis auf Datenschutz, Gebührenregelung
GeoIV Anhang 2 Diese Verordnung besagt, dass zu folgenden Themen (nicht vollständige Aufzählung) die Daten ins ÖREB zu übertragen sind: Fuss- und Wanderwege, Natur und Heimatschutz, Wasserbau, Störfall, Bodenbelastung, Luft, Lärm, Altlasten, nicht ionisierende Strahlung, Wald, Jagd