Lokalnamen Kanton Nidwalden
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Inhaltsverzeichnis
Veränderung der Schreibweisen von Orts- und Lokalnamen
Der Kanton Nidwalden verfügt über ein wertvolles Namenbuch. Nidwaldner Namenbuch vgl. hier. Im Kanton Nidwalden wird von der Nomenklaturkommission grundsätzlich eine mundartnahe und nicht mundartgetreue Schreibweise der Orts- und Lokalnamen gemäss Weisungen 1948 verfolgt, was den Anforderungen nach einfacher Schreib- und Lesbarkeit Rechnung trägt.
vgl. auch Aussagen von Hansjakob Achermann, Mitglied der Nommenklaturkommission Niwalden
- Neue Nidwaldner Zeitung 6.3.2008, Wolfenschiessen: Neue Ortsnamen ärgern. Abschnitt Wissenschaft und Praxis im Clinch
- Broschüre Dallenwil, Februar 2003, Seite 9 Kulturelle Zeugen – Orts- und Flurnamen
Das nachfolgende Beispiel in Wofenschiessen zeigt, dass Änderungen von herkömmlichen Schreibweisen von Orts- und Lokalnamen generell ein Problem für Gemeinden bedeuten.
- Bestehende Namen sind längst eingebürgert und zur Schreibtradition geworden und in sehr vielen Registern, Erlassen und Beschriftungen usw. verankert. Änderungen in der Schreibweise stossen daher nicht auf eine allgemeine Akzeptanz.
- Die Schreibung nach ortsüblicher Sprechweise gilt nur für Namen mit geringer, lokalen Bedeutung und selbst bei solchen Namen sollte sehr behutsam vorgeganen werden. Weisungen 1948, Art. 7. Alle bedeutenden Namen und mit der neuen Geoinformationsgesezgebung sogar auch unbedeutende Namen sollten grundsätzlich in herkömmlicher Schreibweise belassen werden (vgl. auch Pfannenstiel oder Pfannenstil.)
Veränderungen von Orts- und Lokalnamen in der Gemeinde Wolfenschiessen
Hechhuis, Wahrzeichen der Gemeinde Wolfenschiessen
In der Gemeinde Wolfenschiessen ist vorgesehenen, die Schreibweise zahlreicher Orts- und Lokalnamen zu ändern. Diese Änderungen stossen bei der Gemeinde und der Bevölkerung anscheinend auf Widerstand vgl. Presseartikel Neue Ortsnamen ärgern. Zurzeit läuft eine öffentliche Auflage.
Diverse vorgesehene Änderungen der Schreibweisen sollten als folgenden Gründen nicht durchgeführt werden:
Gemäss Weisungen 1948
- Die neue Schreibweise entspricht zwar grundsätzlich der mundartlichen Schreibweise gemäss Anhang der Weisungen 1948 zu Art. 7, welche jedoch nur für Namen mit geringer, lokalen Bedeutung vorgesehen sind (vgl. Art. 7). Diverse Namen, deren Schreibweise geändert werden soll, haben jedoch eine grosse Bedeutung und sollten deshalb nicht verändert werden.
- Gemäss Weisungen 1948 Art. 5 sind für die Schreibeisen von Orts- und Lokalnamen Ortsverzeichnis des amtlichen Kursbuches massgebend.
1587 Bannalpsee 2541
In Hinblick auf die neue Geoinformationsgesetzgebung ab 1.7.2008
- Geografische Namen sollen nur im öffentlichen Interesse geändert werden (Geoinformationsgesetzgebung, Entwurf GeoNV Art. 4).Ein öffentliches Interesse ist bei den vorgeschlagenen Änderungen nicht ersichtlich (vgl. auch Aussagen von Bundesrat Samuel Schmid).
- Die Schreibweise von geografischen Namen sollte gemäss obiger Verordnung auf allgemeine Akzeptanz stossen (gemäss Geoinformationsgesetzgebung, GeoNV Art. 4).Dies scheint jedoch in Wolfenschiessen sowohl bei den Gemeindebehörden als auch bei der Bevölkerung nicht der Fall zu sein. Es zeigt sich, dass man grundsätzlich nicht gewillt ist, bestehende, eingebürgerte Schreibweisen zu ändern. Aus dem kulturhistorischen Hintergrund wird allgemein geschätzt, dass die Herkunft der Namen (z.B. Bannalp kommt von Bann) weiterhin ersichtlich bleibt.
Bannalp nicht in Banalp ändern
Siegfriedkarte ca. 1900
Heutige Landeskarte 1:200'000
Heutige Landeskarte 1:25'000
- Bannalp nicht ändern in Banalp
- Bannalpsee nicht ändern in Banalpsee
- Stn. Bannalpsee nicht ändern in Stn. Banalpsee
- Bannalpbach nicht ändern in Banalpbach
- Bannalper Schonegg nicht ändern in Banalper Schonegg
Wellenberg nicht ändern in Welenberg
Landeskarte 1:100'000
Altzellen nicht ändern in Alzelen
Landeskarte 1:100'000
Hechhuis nicht ändern in Höchhuis
Hechhuis, Wahrzeichen der Gemeinde Wolfenschiessen soll nicht in Höchhuis geändert werden.
Ausblick
Die Beschilderung der vorgeschlagenen Namen erfolgte vor der öffentlichen Auflage. Auf dem Schild ist zu sehen:
- Banalp Chrüzthütte (abgeändert von Bannalp Chrützhütte)
- Banalpsee (abgeändert von Bannalpsee)
- Banalper Schonegg (abgeänert von Bannalper Schonegg)
- Chäiserstuel (abgeändert von Chaiserstuel)
- Eggiligrat (abgeändert von Eggeligrat)
- Walleg (abgeändert von Walegg)
- Welenberg (abgeändert von Wellenberg)
- Weiterhin Weisungen 1948 anwenden, wobei Orts- und Lokalnamen nur im öffentlichen Interesse verändert werden sollen
- Eine allgemeine Akzeptanz für Orts- und Lokalnamen kann nur dann erreicht werden, wenn eng mit den Gemeinden zusammengearbeitet wird (analog Kanton Obwalden)
- Schreibweisen auf Wegweisern erst nach und nicht wie in Wolfenschiessen vor erfolgter öffentlicher Auflage ändern
Öffentliche Auflage, Termin für Einsprachen 1. April 2008
Siehe auch