Namenproblematik im Kanton TG
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Die Schreibweise von Orts- und Lokalnamen ist Sache der Kantone, wobei die Grundsätze der Geoinformationsgesetzgebung (GeoNV) und Regeln des Bundesamtes für Landestopografie (noch nicht verabschiedet) einzuhalten sind. Ausschlaggebend dürften jedoch die kantonsinternen Bedürfnisse sein. Auf der einen Seite sind dies die kantonalen Namenbücher, auf der anderen Seite der Verwaltung, welche auf verlässliche und akzeptable Orts- und Lokalnamen angewiesen ist.