Zusammenspiel Lokal-, Strassen- und Stationsnamen
Aus Geoinformation HSR
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Grundsätze
- Lokal-, Strassen- und Stationsnamen sind unterschiedliche geografische und können unterschiedlich geschrieben werden. In vielen Fällen wird vom Bürger und von den Gemeinden jedoch eine einheitliche Schreibweise von Lokal-, Strassen- und Stationsnamen erwartet (vertikale Kongruenz). Hier einget sich die Schreibweise gemäss Standard Weisungen 1948 sehr viel besser als Standard Leitfaden Toponymie 2006. Da Strassen- und Stationsnamen eine grosse Bedeutung haben werden sie grundsätzlich in Schriftsprache geschrieben. Lokalnamen können nur übernommen werden, wenn diese nicht zu mundartlich gemäss Weisungen 1948 geschrieben werden.
- Da bei einem Strassenname der Zusatz -strasse, -weg usw. beinhaltet, ist eine unterschiedliche Schreibweise von Strassen- und Lokalname weniger störend, als wenn auf einem Übersichtplan mit Strassenbeschriftung (zu welcher auch die Beschriftung benannter Gebiete gehören) aus Lokalnamen abgeleitete in unterschiedlicher Schreibweise erscheinen als die entsprechenden Lokalnamen.
- Mit Leitfaden Toponymie 2006 muss befürchtet werden, dass Strassen- und Stationsnamen ebenfalls in die Schreibweise mit Standard Leitfaden Toponymie 2006 geändert werden. Dabei stellen sowohl die Änderungen an und für sich wie auch für Strassen- und Stationsnamen nichtkonforme Schreibweise gravierende Probleme dar.
Beispiele
Kanton Zürich
- Chalchtaren identische Schreibeweise gemäss Weisungen 1948 für Lokal-, Strassen- und Stationsnamen
- Rotenblatt identische Schreibeweise gemäss Weisungen 1948 für Lokal- und Strassennamen
- Hohenberg identische Schreibeweise gemäss Weisungen 1948 für Lokal- und Strassennamen (benanntes Gebiet)
- Schütze-n-mur resp. Schützemur unterschiedliche Schreibeweise Lokalnamen Schütze-n-mur gemäss Weisungen 1948 und Schützemur als Strassenname im Sinne Leitfaden Toponymie 2006 ( Schützemur und Bleikiwäg nicht nach Empfehlungen Gebäudeadeadressierung und Schreibweise von Strassennamen geschrieben!)