Weisungen 2011
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Informelle Konsultation
Weisungen betreffend die Erhebung und Schreibweise der geografischen Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung in der deutschsprachigen Schweiz [(Weisungen 2011)
Mit der Inkraftsetzung der Verordnung über geografische Namen (GeoNV SR 510.625) am 1. Juli 2008 hat das Bundesamt für Landestopografie gestützt auf Artikel 6 Absatz 1 GeoNV den Auftrag erhalten, Regeln für die geografischen Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung zu erlassen.
In der Folge hat sich eine paritätisch zusammengesetzte Arbeitsgruppe betreffend der Um-setzung des gesetzlichen Auftrages zur Aufgabe gemacht, die bestehenden Weisungen 48 zu überarbeiten und den heutigen Gegebenheiten anzupassen.
Die Schreibregeln haben keine Änderungen erfahren; ferner kann von einer Übersetzung der Weisungen abgesehen werden, da nur der deutschsprachige Teil der Schweiz von den Än-derungen betroffen sein wird.
Frist für Stellungnahme: Ende März 2011
Siehe auch