Weisungen 2011

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Landeskarte mit typischen Schreibungen der Lokalnamen nach Weisungen 2011 resp. Weisungen 1948


Weisungen 2011

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  • Bei den Weisungen 2011 handelt es sich um Weisungen betreffend die Erhebung und Schreibweise der geografischen Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung (Lokalnamen, Orts- und Flurnamen) in der deutschsprachigen Schweiz
  • Die Weisungen 2011 gelten seit 1.8.2011 und ersetzen praktisch unverändert die bis von 27.10.1948 bis 31.7.2011 gültigen Weisungen 1948
  • Mit der Inkraftsetzung der Verordnung über geografische Namen (GeoNV SR 510.625) am 1. Juli 2008 hat das Bundesamt für Landestopografie gestützt auf Artikel 6 Absatz 1 GeoNV den Auftrag erhalten, Regeln für die geografischen Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung zu erlassen.


Informelle Konsultation Weisungen 2011


Stellungnahmen zu den Weisungen 2011:


Charakterisierung der Weisungen 2011

Da die Weisungen 2011 als Nachfolgeregelung praktisch identisch mit Weisungen 1948 sind, wird hier auf die Charakterisierung der Weisungen 1948 verwiesen.

Zusammenfassend kann charakterisiert werden, dass Weisungen 2011 eine ab 1948 (im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Landeskarte) entstandene Schreibtradition übernehmen, wonach Lokalnamen von geringer Bedeutung (Bezeichnung für kleinräumige Flurbezeichnungen) mundartlich geschrieben werden. Es handelt sich dabei um eine pragmatische Schreibweise, welche speziell folgende Aspekte berücksichtigt:

  • einfache Schreib- und Lesbarkeit
  • möglichst hohe Anlehnung an das Schriftbild der Schriftsprache (Standardsprache)
  • Harmonie mit der bisherigen, vor 1948 herrschenden Schreibtradition mit hoher Anlehnung an die Schriftsprache, welche nach wie vor für alle Namen mit grösseren als nur lokalen Bedeutung gilt (insbesondere Siedlungsnamen, Gebietsbezeichnungen, Täler, grössere Gewässer usw.)
  • möglichst keine Änderungen von Schreibweisen von Lokalnamen, welche eingebürgert und verbreitet und/oder in anderen geografischen Namen (z.B. Gebäudeadressen) enthalten sind
  • möglichst grosse Übereinstimmung der Lokalnamen mit Schreibweise von geografischen Namen anderer Kategorien (Strassennamen, Namen von benannten Gebieten, Stationsnamen, Gemeinde und Ortschaftsnamen)


Es bestehen seit 1946 Interessenskonflikte zwischen

  • den Anliegen seitens der Benutzer von geografischen Namen als Geoinformation betreffend der Stabilität eingebürgerten Schreibweisen sowie einfacher Schreib- und Lesbarkeit

und

  • Namenforschern, welche Lokalnamen möglichst lautgetreu notieren wollen und neue Schreibweisen kreieren, die zwar in einem mundarttextlichen Kontext ohne weiteres vertretbar wären, welche aber in einem eher schriftsprachlichen Kontext als zu extrem, ungewohnt oder gar lächerlich wirken und dessen Umstellungsaufwand nicht mit dem öffentlichen Interesse vereinbar ist.

Mit den Schreibregeln Weisungen 2011 konnte der seit 1948 gefundene Kompromiss zwischen Benutzer der Geoinformation und Namenforschern beibehalten werden und es konnte dem Grundsatz der Verordnung über geografische Namen (GeoNV) Rechnung getragen werden, dass die weit verbreiteten Schreibweisen nach Weisungen 1948 nicht geändert werden müssen.


Siehe auch



Weblinks