Lokalname
Inhaltsverzeichnis
- 1 Verwendung des Begriffes Lokalnamen
- 2 Umfang der Namen im Sinne der heutigen Verordnung "Ors-, Gemeinde- und Stationsnamen"
- 3 Beispiele für die Verwendung von verschiedenen Oberbegriffen im Sinne der heutigen Verordnung
- 4 Kandidaten für Oberbegriffe von Lokalnamen im Sinne der heutigen Verordnung
- 5 Weblinks
Verwendung des Begriffes Lokalnamen
Von Eduard Imhof verwendete Begriffe (vor 1948)
Eduard Imhof hat Orts- und Lokalnamen als Synonyme verwendet (im Sinne gemäss Weisungen 1948 wie auch gemäss der heute rechtsgültigen Verordnung über Orts-, Gemeinde- und Stationsnamen).
Weisungen 1948 (Stand 1.4.1977)
Lokalnamen:
- die Namen der bewohnten Orte, wie Städte, Dörfer, Weiler, Häusergruppen
und einzelne Häuser
- die Namen der Stationen der Eisenbahnen und anderer Transporteinrichtungen
- die Namen von geographischen Gebieten, topographischen Geländeformen,
Kulturen, öffentlichen und privaten Bauwerken und Anlagen, fliessenden und stehenden Gewässern usw.
Verordnung über die Orts-, Gemeinde- und Stationsnamen vom 30.12.1970 SR 510.625
Ortsnamen (als Synonym für Lokalnamen):
- Namen der bewohnten Orte wie Städte, Dörfer, Weiler, Häusergruppen und einzelne Häuser
- Namen aller übrigen Gebiete
Toponymische Richtlinien (Entwurf Mai 2005)
«Unter Lokalnamen wird jene Teilmenge der Toponyme verstanden, die mundartnah geschrieben wird.» Zu dieser Menge gehören auch Namen von Weilern und Höfen.
Leitfaden Toponymie (Entwurf Mai 2006)
«Der Leitfaden bezieht sich einzig auf die Flur-, Gelände- und Gewässernamen (nachfolgend Lokalnamen genannt)».
Umfang der Namen im Sinne der heutigen Verordnung "Ors-, Gemeinde- und Stationsnamen"
Es geht grundsätzlich um die Festlegung eines Oberbegriffes für folgende Namen im Sinner der bisher gültigen Verordnung "Orts-, Gemeinde- und Stationsnamen":
- Siedlungen (Städte, Quartiere, Dörfer, Weiler, Einzelhöfe)
- Landschaften (Fluren, Wälder, Gebiete, Täler, Alpen)
- Gewässer (Bäche, Flüsse, Weiher, Seen, Wasserfälle, Quellen)
- Gletscher
- Gelände (Berge und Hügel)
- Kulturelle Objekte (z.B. Burgen, Schlösser, Klöster, Kirchen, Kapellen)
- Öffentlichen Bauten (z.B. Schulhäuser, Spitäler, Sägereien, Mühlen)
- besondere Objekte von Verkehrsverbindungen (Brücken, Pässe, Tunnels, Flugplätze)
Beispiele für die Verwendung von verschiedenen Oberbegriffen im Sinne der heutigen Verordnung
Es war schon immer schwierig, einen geeigneten Oberbegriff für die Menge obiger Namen zu finden. Im der französischen Sprache wird "nom local" für Flurnamen verwendet. Heute werden als Oberbegriff folgende Begriffe verwendet:
Beispiele für Verwendung Lokalnamen
- Kanton BL 145.91 Reglement für die Nomenklaturkommission für die Erhebung und die Schreibweise der Lokalnamen des Kantos Basel-Landschaft
- Kanton BL 211.53 Kantonale Vermessungsverordnung
- Kanton NW Rechenschaftsbericht
- Kanton OW 101.412 Ausführungsbestimmungen über die Erhebung und Schreibweise der Lokalnamen
- Kanton SG Verordnung über die Erhebung und Schreibweise der Lokalnamen
- Kanton SG Weisungen zum Datenmodell
- CH Prüfungsstoff der Patentprüfung für Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer
- CH Glossar Schweizerischer Verband für Strukturverbesserungen und Agrarkredite (VSVAK)
Beispiele für Verwendung Ortsnamen
- Kanton LU Verordnung über die Schreibweise von Ortsnamen
- Kanton LU Verordnung über die Schreibweise von Ortsnamen
- Kanton SZ 214.11 Verordnung über die Amtliche Vermessung im Kanton Schwyz
Beispiele für Verwendung Orts- und Flurnamen
Beispiele für Verwendung Orts- Flur- und Geländenamen
- Kanton AR 213.321.1 Verordnung zum Gesetz über die amtliche Vermessung
- Kanton ZG 215.31 Verordnung über die amtliche Vermessung
- Kanton NW Rechenschaftsbericht 2005
Beispiele für Verwendung Flurnamen
- Kanton GR 217.250 Verordnung über die amtliche Vermessung im Kanton Graubünden
- Kanton OW 213.11 Vollziehungsverordnung über die amtliche Vermessung
- Kanton WS 211.6 Gesetz über die amtliche Vermessung und die Geoinformation
Kandidaten für Oberbegriffe von Lokalnamen im Sinne der heutigen Verordnung
Grundsätzlich ist es möglich, ein bestehender oder neuer einzelner Begriff zu verwenden oder ein bestehender oder neuer mehrteiliger Begriff zu verwenden.
Bestehender Einzelbegriff "Lokalnamen"
Lokal hat eine ähnliche Bedeutung wie Ort (vgl. lokalisieren, örtlich, eine Örtlichkeit bestimmen, Lateinisch Locus = Ort, Platz, Stelle, Stätte, Terrain). Definition für Objekte, sollen sich nicht danach richten, ob ein Name eher mundartlich (lokale Sprechweise) oder schriftsprachlich geschrieben werden, ob eine geringe (lokale) Bedeutung vorliegt oder ob sie sich nur auf kleinräumige Objekte beziehen, da alle diese Merkmale relativ sind. Die Schreibweise wie auch die Bedeutung ist eine Eigenschaft eines Objektes. In der heutigen rechtsgültigen Definition gemäss Verordnung über die Orts-, Gemeinde- und Stationsnamen wird der Begriff Ortsname (Lokalname) verwendet. Ort wird heute mit den bewohnten Orten (Siedlungen) in Verbindung gebracht. Darum ist es durchaus sinnvoll, anstelle Ortsnamen das Synonym Lokalnamen analog Weisungen 1948 (jedoch ohne Stationsnamen) als Oberbegriff für Orte (im neuen definierten Sinn) und topografische Objekte zu verwenden. Für Lokalnamen wird heute auch von Orts- und Flurnamen gesprochen. Lokalnamen sind gemäss Eduard Imhof geografische Bezeichnungen für Örtlichkeiten unabhängig der geografischen Ausdehnung. Auch die grossen Seen in der Schweiz sind Lokalnamen.
Neuer Einzelbegriff "topografische Namen"
Der deutsche Begriff für "Ort" (Ortsnamen) heisst auf lateinische "locus" (Lokalnamen) und auf griechisch "topos". Es wäre dahr auch möglich als neuen Oberbegriff "topografische Namen" zu verwenden.
Neuer zusammengesetzter Begriff "Geografische Namen der amtlichen Vermessung und der Landesvermessung"
Da es sich um wichtige geografische Namen handelt, könnte neu von "geografische Namen" gesprochen werden. In Abgrenzung zu anderen geografischen Namen könnte man von "geografischen Namen der amtlichen Vermessung und der Landesvermessung" sprechen.