Geografische Namen Test

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Zusammenspiel von Orts- und Lokalnamen und Strassen- und Stationsnamen sowie Namen von Fachdaten

Zusammenspiel von Orts- und Lokalnamen untereinander

Orts- und Lokalnamen hängen untereinander sehr stark zusammen. Dies muss bei der Schreibweise berücksichtigt werden. z.B.

  • Namen von Fluren und Höfen
  • Namen von Höfen und Weilern
  • Namen von Weilern und Dörfern

Zum Aspekt Zusammenspiel verschiedener Orts- und Lokalnamen untereinander vgl. "Mein Standpunkt" von Eduard Imhof

Allgemeine Akzeptanz für Orts- und Lokalnamen

Forderung der SIK-GIS für die Schreibung von Orts- und Lokalnamen:«Dabei ist aber anzustreben, dass Lokalnamen nicht nur auf Karten, Plänen, im Zusammenhang mit Geodaten und anderen offiziellen Dokumenten einheitlich geschrieben werden, sondern dass diese Schreibweise auch im privaten und geschäftlichen Bereich als optimaler Kompromiss und auf grösstmögliche Akzeptanz aufgebaute Lösung anerkannt und somit verwendet wird. Für Benutzer ist jede Schreibweise unverständlich, welche nicht auch in der realen Welt, auf Wegweisern, Prospekten, in Adressverzeichnissen, Fahrplänen (Haltestellen) und dergleichen Verbreitung findet.» Die Weisungen 1948 erfüllen diese Forderungen im Gegensatz zu den Toponymischen Richtlinien oder Leitfaden Toponymie 2006 vgl. z.B. Siedlungsdaten Kanton Thurgau.


Orts- und Lokalnamen als populäres, räumliches Referenzsystem

Orts- und Lokalnamen bilden ein populäres, geografisches Referenzsystem für die Bezeichnung von Örtlichkeiten. Orts- und Lokalnamen sind millionenfach in Registern, Fachdatenbanken, Erlassen, Homepages usw. gespeichert. Anstelle einer X- und Y- Koordinate werden Orts- und Lokalname als Zeiger auf ein geografisch abgegrenztes Gebiet gespeichert.

Bei extrem mundartlicher Schreibung von Orts- und Lokalnamen ist es denkbar, dass auf die Nachführung in Homepages usw. verzichtet wird, da die Namen keine Akzeptanz finden und in dieser Form Bestand haben. Ist dies wohl der Grund, dass zum Beispiel auf der Homepage von Wuppenau, auf der Landeskarte geänderte Lokalnamen nicht nachgeführt werden?


Ableitung von anderen Namen aus Orts- und Lokalnamen

Aus Orts- und Lokalnamen werden auch andere Namen abgeleitet. vgl. auch Schema Orts- und Lokalnamen.Orts- und Lokalnamen werden verwendet

  • zur Ableitung von anderen geografischen Namen wie Strassen und Stationsnamen
  • für Namen von Fachdaten (Geologische Formationen, Siedlungsnamen, Erlasse usw.)


Raumbezug in abgeleiteten Namen

Bei Ableitung von Namen z.B. von Haltestellen, Siedlungsgebieten, Gesteinsformationen, usw. aus Orts- und Lokalnamen, wurden diese nicht einfach verwendet, weil keine Alternativen zur Verfügung standen, sondern man wählte diese bewusst wegen der Angabe des Raumbezuges. Orts- und Lokalnamen sind genau für solche Zwecke da und dürfen deshalb nicht verändert werden!


Würden nämlich Orts- und Lokalnamen ändern, so würde man vor dem Dilemma von folgenden beiden Möglichkeiten stehen, wie dies sehr treffend im geowebforum beschrieben ist:

  • Abgeleiteter Namen ebenfalls ändern. Nachteile: Überall wo solche Namen verwendet wurden, müssten die Namen ebenfalls geändert werden, was zum Teil unmöglich ist.
  • Abgeleiteter Namen nicht ändern.
    • Bezug zur Örtlichkeit funktioniert nicht mehr einwandfrei
    • Ev. müssten zusätzlich die veränderten Orts- und Lokalnamen angegeben werden wie .z.B. bei den Siedlungsamen Kt. TG


Beziehungen Orts- und Lokalnamen zu Strassen- und Stationsnamen

Grundsätze

  • Orts- und Lokalnamen, Strassen- und Stationsnamen sind unterschiedliche geografische Namen und können grundsätzlich unterschiedlich geschrieben werden. In vielen Fällen wird von der Bevölkerung und von den Gemeinden jedoch eine einheitliche Schreibweise von Orts- und Lokalnamen, Strassen- und Stationsnamen erwartet. Hier eignet sich die Schreibweise gemäss Standard Weisungen 1948 mit mundartlicher Schreibweise wesentlich besser als Standard Leitfaden Toponymie 2006 mit ausgeprägter Mundartschreibweise. Da Strassennamen (inkl. benannte Gebiete) und Stationsnamen eine grosse Bedeutung haben, werden sie im amtlichen, schriftlichen Verkehr allgemein in Schriftsprache geschrieben. Orts- und Lokalnamen können für Strassennamen (inkl. benannte Gebiete) und Stationsnamen nur übernommen werden, wenn diese nicht zu mundartlich geschrieben werden. vgl. Beispiel Weiler Ettenhusen in Kyburg
  • Im Interesse der Öffentlichkeit (Bevölkerung, Gemeinden, Post, Werke, Notfalldienste usw.) soll die Gebäudeadressierung über die ganze Schweiz möglichst bald abgeschlossen werden. Grosse Lücken bestehen vor allem im dünn besiedelten Gebiet, wo die Gebäudeadressierung auch recht komplex ist vgl. Anhang 2 Empfehlung Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen. In dünn besiedelten Gebieten spielen Flurnamen für die Gebäudeadressierung eine sehr grosse Rolle für die Namensgebung von benannten Gebieten und Strassen. Während auch mit Weisungen 1948 die Gebäudeadressierung im dünn besiedelten Gebiet eine grosse Herausforderung darstellt, würde sich die Problematik mit Einführung des Leitfadens Toponymie 2006 mit mehr Mundart wesentlich verstärken.
  • Orts- und Lokalnamen treten vielfach gleichzeitig als Hof- und Flurnamen auf. vgl. Benklen auf dem Übersichtsplan. In diesem Beispiel ist «Benklen» zugleich ein Hofname wie auch Flurname für das nördliche und südliche Gewann. Der Flurname wird dabei in der Nähe des Hofes angeschrieben und gilt dann zugleich als Hof- und Flurname. Immer mehr werden in Übersichts- oder Ortsplänen Strassennamen und benannte Gebiete kartiert. «Benklen» wird im obigen Beispiel daher zusätzlich in der Schriftart der Strassennamen angeschrieben. Sehr störend ist jedoch, dass in diesem Beispiel in der Landeskarte «Bänklen» unterschiedlich geschrieben wird.vgl. Bänklen mit ä auf der Landeskarte.
  • Da ein Strassenname den Zusatz -strasse, -weg usw. beinhaltet, ist eine unterschiedliche Schreibweise von Strassen- und Lokalname ein geringeres Problem als im Falle von benannten Gebieten mit identischen Namen. Bei einer unterschiedlichen Schreibweise von Lokalname und benanntem Gebiet erscheinen auf einem Übersichtsplan zwei fast identisch geschriebene Namen nebeneinander und man wird sich fragen, ob hier ein Schreibfehler vorliegt. vgl. Hinderrüti resp. Hinterrüti. Es handelt sich hier bei diesem Negativbeispiel um einen Einzelfall aus dem Kanton Zürich.
  • Mit Einführung Leitfaden Toponymie 2006 muss befürchtet werden, dass Strassen- und Stationsnamen mit der Zeit ebenfalls gemäss Leitfaden Toponymie 2006 geändert würden. Dabei stellen sowohl die Änderungen an und für sich wie auch die für Strassen- und Stationsnamen ungeeignete Schreibweise gemäss Leitfaden Toponymie 2006 grosse Probleme dar.
  • Wo Lokalnamen nicht für die Ableitung von Strassen- und Stationsnamen in Frage kommen, übernehmen Lokalnamen die Funktion von Adressen. Ihnen kommt wie Strassennamen eine hohe Bedeutung zu. Sie dürfen deshalb nicht zu mundartlich geschrieben werden.
  • Aus Sicht der Navigationsbedürfnisse drängt sich aus oben genannten Gründen die Beibehaltung der Weisungen 1948 und Verzicht auf Leitfaden Toponymie 2006 auf.

(Anm. des Wiki-Administrators: Dazu gibt es eine Replik auf der Diskussionsseite).


Beispiele

Kanton Schaffhausen



Kanton Zürich

  • Chalchtaren identische Schreibeweise gemäss Weisungen 1948 für Lokal-, Strassen- und Stationsnamen
nicht: Lokalname «Chalchtare» gemäss Leitfaden Toponymie 2006 und Strassen- und Stationsname «Chalchtaren»
  • Rotenblatt identische Schreibeweise gemäss Weisungen 1948 für Lokal- und Strassennamen
nicht: Lokalnamen «Roteblatt» gemäss Leitfaden Toponymie 2006 und Strassenname «Rotenblatt»
  • Hohenberg identische Schreibeweise gemäss Weisungen 1948 für Lokal- und benanntes Gebiet (Strassenname)
nicht: Lokalname «Hoheberg», «Hoeberg», «Hoebärg» oder ähnlich gemäss Leitfaden Toponymie 2006 und benanntes Gebiet «Hohenberg». Dieses Beispiel zeigt, wie die Schreibweise gemäss Leitfaden Toponymie 2006 zu Unsicherheiten führt.
  • Entlisberg identische Schreibweise Lokalname im Übersichtsplan/amtliche Vermessung und Strassenname Entlisbergweg.
Schreibweise Äntlisbergin Landeskarte 1:25'000. Im Google existieren 15'800 Einträge mit Entlisberg und 200 Einträge mit Äntlisberg.

(Anm. des Wiki-Administrators: Dazu gibt es eine Replik auf der Diskussionsseite).


Andere Kantone

können hier eingefügt werden


Beziehungen Orts- und Lokalnamen zu Namen von Fachdaten

Siedlungsdaten

Allgemeines

  • Siedlungsgebiete und -daten
    • Siedlungsgebiete und -daten werden z.B. in der Statistik im Rahmen der Volkszählung oder z.B. in der Bildungsstatistik und -planung benötigt.
    • Bei Siedlungsgebieten und -daten handelt es sich um Geofachdaten und nicht um Georeferenzdaten wie z.B. geografische Namen.
  • Siedlungsnamen
    • Den Siedlungsobjekten wird von der Statistik je nach Kanton in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden ein eindeutiger Siedlungsname zugewiesen.
    • Siedlungsnamen sind grundsätzlich unabhängig von Orts- und Lokalnamen. Im Allgemeinen sind die Siedlungsnamen 1:1 abgeleitet von Orts- und Lokalnamen und werden je nach Ausdehnung zum Teil auch aus mehreren solcher Namen gebildet. Es werden Namen verwendet von Städten, Dörfern, Quartieren, Weilern, Höfen, Fluren, Wäldern und Gewässern.


Siedlungsdaten im Kanton Thurgau

Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis Kanton Thurgau

Das 2005 von der Dienststelle für Statistik herausgegebene und professionell gestaltete Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis Kanton Thurgauenthält 1265 Siedlungsbezeichnungen.

Die bisherigen Siedlungsbezeichnungen stimmen zu rund 2/3 nicht mehr mit den neuen, veränderten Orts- und Lokalnamen im Kanton Thurgau überein. Die neuen, meist extrem mundartlichen Namen werden hinter den Siedlungsbezeichnungen in Klammern angegeben.

  • in 823 Fällen wurde der neue, veränderte Orts- und Lokalname angefügt.

Beispiele von Siedlungsnamen, wo die veränderte Schreibweise in Klammern angegeben wird


  • in 43 Fällen wurden gleich mehrere Schreibversionen von Orts- und Lokalnamen angegeben

Beispiele der Siedlungsnamen, wo mehrere Schreibversionen angegeben werden


Siedlungsbezeichnungen werden im Kanton Thurgau aus Gründen der allgemeinen Akzeptanz nicht geändert. Zitat aus dem Vorwort dieses Verzeichnisses:

«Die Neuausgabe baut im wesentlichen Teilen auf der Ausgabe 1983 auf, so etwa in der Auswahl der aufgelisteten Siedlungen, die von der Gemeinde überprüft und aktualisiert wurden. Im Interesse der Benutzerfreundlichkeit basieren auch die Siedlungsbezeichnungen auf den im Ortschaftenverzeichnis 1983 verwendeten und von den Gemeinden durchgesehenen Schreibweisen. Seither von der kantonalen Nomenklaturkommission festgesetzte sowie allfällige weitere Varianten der Schreibweisen werden zusätzlich in Klammern aufgeführt. Enthält die Klammer mehrere Schreibweisen, wurden diese alphabetisch geordnet. Die Darstellung erfolgte ausschliesslich unter dem Aspekt der Benutzerfreundlichkeit und hat keine rechtliche Bedeutung. Im alphabetischen Siedlungsverzeichnis lässt sich jede Siedlung unter ihren verschiedenen Schreibweisen auffinden.»


Schlussfolgerungen aus dem Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis Kanton Thurgau

Wie dem Vorwort des Ortschafts- und Siedlungsverzeichnisses Kanton Thurgau, Ausgabe 2005 zu entnehmen ist, geniessen im Kanton Thurgau Orts- und Lokalnamen, welche sich nicht nach der Nomenklaturkommission vorgegeben Schreibweise richten, anscheinend keine rechtliche Bedeutung.


Falls sich beispielsweise im Kanton Thurgau in der Siedlung Rotbühl (Roopel) ein Unfall ereignen würde, wäre es sehr interessant zu vernehmen, was im Polizeirapport steht «Rotbühl» (eingebürgert und allgemeine Akzeptanz) oder «Roopel» (absurde Schreibweise der Nomenklaturkommission mit «rechtlicher Bedeutung»). Selbst die Nomenklaturkommission des Kantons Thurgau bezeichnet die im Gebiet «Auefäld» (ursprünglich «Auenfeld») erstellte Kaserne in Frauenfeld noch als «Kaserne Auenfeld». Liegt wohl der Grund darin, dass öffentliche Gebäude nicht als «Kasärne» resp. «Kasärne Auefäld» bezeichnet werden dürfen?


Im Kanton Thurgau gilt für Orts- und Lokalnamen anscheinend:

einfache Schreib- und Lesbarkeit, allgemeine Akzeptanz,
jedoch keine rechtliche Bedeutung

versus

extrem mundartliche Schreibweise,
dafür rechtliche Bedeutung

Da in der Schweiz für den amtlichen Verkehr offizielle Orts- und Lokalnamen benötigt werden, welche zugleich einfach les- und schreibbar sind und eine allgemeine Akzeptanz aufweisen, werden verschiedene Schreibformen wie im Kanton Thurgau nebeneinander existieren, falls Nomenklaturkommissionen andernorts extreme Mundart einführen. Daraus resultieren ein gewaltiges Chaos, hohe Mehrkosten und eine Schädigung des Images der öffentlichen Verwaltung. Im Kanton Thurgau existieren für 1265 Siedlungsbezeichnungen 2178 Schreibversionen (172%).

Es wäre interessant zu erfahren, wie sich das Bundesgericht zu dieser Frage stellen würde vgl. BGE 116 1990. Am 16. August 1988 reichten 900 Stimmberechtigte von Buttisholz LU eine Initiative ein für die Beibehaltung der bisherigen Schreibweise der Ortsnamen der Gemeinde Buttisholz. Der Gemeinderat erklärte die Initiative für ungültig. Das Bundesgericht wies eine staatsrechtliche Beschwerde der Initianten ab. 2 Zitate aus den Erwägungen des Bundesgerichtes:

  • "Im vorliegenden Fall geht es ... weder um den Gemeindenamen noch um die Benennung der Quartiere, Weiler, Höfe, Häuser und Strassen. Streitig ist lediglich deren Schreibweise."
  • "Es geht nicht nur um ein allgemeines Ordnungsanliegen, sondern um Interessen des Rechtsverkehrs und der Verwaltung. Zu denken ist an den privaten schriftlichen Verkehr, abgeschlossene Verträge und an die Einträge von Adressen und Ortsbezeichnungen in Registern und Büchern. Von Bedeutung ist dies auch für den Schutz von Handel und Gewerbe sowie von Dritten, einschliesslich der nicht am Ort ansässigen Bürger. Dagegen kann das Interesse der Gemeinde an der Verbundenheit ihrer Einwohner mit ihrem Gebiet, an der Identifikation und am Zusammenhang zwischen Familien- und Ortsnamen, entgegen der Meinung der Beschwerdeführer, nicht aufkommen."


Wendet man sich in der Schweiz nicht von dieser extrem mundartlichen Schreibung von Orts- und Lokalnamen ab (vgl. Leitfaden Toponymie 2006) und bleibt bei den Weisungen 1948, werden in der Schweiz Parallel- und Alternativschreibweisen existieren, wie im Kanton Thurgau. Gemäss Anforderungen aus Sicht der Benutzer und Informatik, müssten diese Alternativschreibweisen auf jeden Fall zusammengeführt werden und es müsste ein offizieller Referenzname definiert werden. Es käme dabei nur die gemässigte Schreibweise von Orts- und Lokalnamen gemäss Weisungen 1948 in Frage und auf keinen Fall extrem mundartliche Schreibungen. vgl. Schema


Schlussfolgerungen:

  • Extrem mundartliche Schreibweise von Orts- und Lokalnamen führt zum Absurdum! Sie eignet sich weder für den schriftlichen, amtlichen Verkehr noch als Geoinformation.
  • Die Ziele des GeoIG sind hochgesteckt. Die Bedeutung der Orts- und Lokalnamen als Geoinformation werden mit dem GeoIG noch zunehmen. Mit extrem mundartlicher Schreibung von Orts- und Lokalnamen dürfen keine Ressourcen vergeudet werden.
  • Da Orts- und Lokalnamen praktisch auf jeder digitalen Karte erscheinen, bedeutet jegliche extrem mundartliche sowie uneinheitliche Schreibung von Orts- und Lokalnamen ein Negativ-Werbung für die Geoinformation.
  • Jegliche Schreibregeln, welche mehr Mundart als Weisungen 1948 empfehlen, sind abzulehnen. Um dies zu ermöglichen sind die Weisungen 1948 in der GeoNV zu verankern.


Siedlungsdaten im Kanton Zürich

Im Siedlungsverzeichnis des Kantons Zürich existieren kaum Probleme, da die pragmatisch geschriebene Orts- und Lokalnamen gemäss Weisungen 1948 nach wie vor existieren.

Die Siedlungsdaten im Kanton Zürich sind öffentlich freigegeben worden Online-Zugriff und download Siedlungsverzeichnissowie für die Integration in Earth Google vgl. geowebforum

Erlasse und Register


Geologie

Geologische Gesteinsformationen werden nach Orts- und Lokalnamen benannt. vgl. auch Beispiel im geowebforum


Namenbücher

Die Bedeutung der Orts- und Lokalnamen als wichtiges Kulturgut ist unbestritten. Ergebnisse der Flurnamenforschung werden in Namenbüchern festgehalten. Die Publikation dieser Resultate entpricht entspricht einem öffentlichen Interessse und ist Ziel eines vom Schweizerischen Nationalfonds unterstützten Projekt weitere Informationen dazu vgl. hier.

Auch im Ausland geniessen Orts- und Lokalnamen eine grosse Beliebtheit vgl. erstes Wiki-Lexikon über Orts- und Flurnamen im Südtirol


Auch für Namenbücher ist es wichtig, dass Namen gefunden werden können. Stichworte im Namenbuch des Kantons Luzern, Kap. 1.7 Aufbau Namenbuch (Seite 22) werden grundsätzlich gemäss Weisungen 1948 geschrieben.

Weitere Infos zur Beziehung von Orts- und Lokalnamen auf amtlichen Karten und Plänen und dem Namenbuch:

Namen von öffentlichen und privaten Bauten und Anlagen

Zehntausende von öffentlichen und privaten Bauten und Anlagen tragen die Namen von Orts- und Lokalnamen. Werden diese in mundartnahe Namen geändert, ist es sehr schwierig, die Namen der Bauten ebenfalls zu ändern

  • Öffentliche Bauten
    • Schulhäuser
    • Sportanlagen
    • Mehrzweckgebäude
    • Hallenbäder
    • Schiessanlagen
    • Zivilschutzanlagen
    • Werkanlangen im Bereich Ver- und Entsorgung (Kläranlagen, Reservoirs usw.)
    • Tiefbauten
    • Anlagen des Gewässerschutzes und Wasserbau
    • Brücken, Tunnels
    • ...
  • Private Anlagen
    • Restaurants und Hotels
    • Freizeitanlagen
    • Einkaufszentren
    • Industrieanlagen
    • ...


Weitere Beispiele

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Weblinks