Planungskatalog Vision ZH-Oberland
Aus Geoinformation HSR
Version vom 7. November 2007, 18:37 Uhr von Bwitschi (Diskussion | Beiträge)
Im Rahmen des Entwurfs für eine Vision Zürcher Oberland sind die folgenden Massnahmen und Festlegungen im Planungskatalog aufzunehmen:
- Fördergebiet für ökologischen Ausgleich (eine extensive, naturnahe Bewirtschaftung dieser Gebiete mit dem Ziel möglichst hoher Artenvielfalt gefährdeter Arten soll speziell entschädigt werden).
- Ausdolung und/oder Bachrevitalisierung (Schaffung neuer naturnaher Fliessgewässerlebensräume).
- Waldreservate (Reservat & Wildnisgebiet: Einstellung jeder Bewirtschaftung).
- Naturschutzgebiet (grundeigentümerverbindliche Auflagen zur Bewirtschaftung, absolutes Bauverbot, keine Erholungsnutzung abseits von Wegen).
- Verhinderung von Bauten ausserhalb der Bauzonen (Bauverbot).
- Allenfalls notwendige Einzonungen nur in Gebieten, die landschaftlich und ökologisch unbedenklich sind.
- Neueinzonungen nur in nächster Nähe zu Gebieten, die bereits überbaut sind oder weitgehend überbaut sind.
- Siedlungsentwicklung gegen innen (Anpassung der BZO [Umzonungen, Aufzonungen, Erhöhung des Nutzungsmasses], Füllen von Baulücken).
- "Verlagerung" des Siedlungsdruckes innerhalb des Baugebietes: durch Verbesserung der MIV-/ÖV-Erschliessung und Eliminierung von Lärmquellen.
- Siedlungsreserven nutzen (Baulücken)
- besonders geeignete Standorte (aufgrund Bewertung) fördern
- Bauzonen am Siedlungsrand gegebenenfalls auszonen
- Bauzonen innerhalb Sieldungsgebiet verdichten
- Standorte für publikumsintensive Nutzungen (für unterschiedliche Anbieter / Bedürfnisse unterscheiden).