Stellungnahmen Schreibweise Lokalnamen
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Standpunkte und Stellungnahmen zur Schreibweise von Orts- und Lokalnamen
Standpunkte und Stellungnahmen zur Schreibweise von Orts- und Lokalnamen von
- Benutzern
- Sprachwissenschafter
- Politiker
1948 |
2005 |
2006 |
- Prof. Dr. Angelo Garovi, Titularprofessor für Deutsche Sprachwissenschaft Universität Basel
- Anfrage Nationalrätin Kathy Riklin zur extrem mundartlicher Schreibung von Lokalnamen, Antwort des Bundesrates
- Stellungnahme Leitfaden Toponymie 2006 durch Fachorganisationen
- Herbsttagung der Schweizerischen Gesellschaft für Kartografie
2007 |
- Standpunkt der Benutzer
- Stellungnahmen im Anhörungsverfahren zum GeoIG
- SOGI Schweizerische Organisation für Geo-Information
- SIK-GIS Arbeitsgruppe Geographische Informationssysteme (GIS) der Schweizerischen Informatikkonferenz
- KKGEO Konferenz der Kantonalen Geodaten-Koordinationsstellen und GIS-Fachstellen
- geosuisse Schweizerischer Verband für Geomatik und Landmanagement
- VSGV Verband Schweizerischer Grundbuchverwalter
- SIA Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein
- Schweizerischer Gemeindeverband
- SSV Schweizerischer Städteverband
- Rega Schweizerische Rettungsflugwacht
- SBB Schweizerische Bundesbahnen
- Die Schweizerische Post
- ARV Geoinformation und Vermessung
- HSR Hochschule für Technik Rapperswil
- asa Arbeitsgruppe für Siedlungsplanung und Architektur AG
- Standpunkte anlässlich Beratung des Geoinformationsgesetzes (GeoIG) im Nationalrat am 6. März 2007
2008 |
Verordnung über geografische Namen (noch prov.):
- Art. 1 Geografische Namen sollen im amtlichen Verkehr sowie in allen amtlichen Informationsträgern einheitlich verwendet werden.
- Art. 4 Grundsätze
- Abs. 1 Geografische Namen sind einfach schreib- und lesbar weisen eine allgemeine Akzeptanz auf
- Abs. 2 Sie werden, soweit möglich und sinnvoll, in Anlehnung an die Standardsprache (Schriftsprache) der Sprachregion formuliert.
- Abs. 3 Geografische Namen und ihre Schreibweise dürfen nur aus öffentlichem Interesse geändert werden.
Vgl. man die Forderungen der Benutzer (z.B. Stellungnahe der SIK-GIS zun den Toponymischen Richtlinien von 2005) mit obigem Verordnungstext, darf man erkennen, dass die Benuter sehr viel erreicht haben.
Forderungen z.B. der AG SIK-GIS, SOGI und KKGEO:
- Lokalnamen sollten in der Amtlichen Vermessung, auf Übersichtsplänen, in Landeskarten sowie auf Ortsplänen und touristischen Karten einheitlich geschrieben werden (-> GeoNV Art. 1)
- Lokalnamen sollen möglichst leicht gelesen und geschrieben werden können (-> GeoNV Art. 4 Abs 1)
- Für Lokalnamen wird nicht eine Schreibweise erwartet, welche nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten korrekt ist, sondern eine gängige, möglichst allgemeinverständliche und vertraute Schreibweise nach "gesundem Menschenverstand" (-> GeoNV Art 4 Abs. 2)
- Lokalnamen sollen stabil bleiben und möglichst nicht geändert werden, da sich aus ihnen andere Namen gebildet haben und Missverständnisse und Unsicherheiten während der Umstellungsphase entstehen (-> GeoNV Art. 4 Abs. 3)
- Dabei ist aber anzustreben, dass Lokalnamen nicht nur auf Karten, Plänen, im Zusammenhang mit Geodaten und anderen offiziellen Dokumenten einheitlich geschrieben werden, sondern dass diese Schreibweise auch im privaten und geschäftlichen Bereich als optimaler Kompromiss und auf grösstmögliche Akzeptanz aufgebaute Lösung anerkannt und somit verwendet wird. Für Benutzer ist jede Schreibweise unverständlich, welche nicht auch in der realen Welt, auf Wegweisern, Prospekten, in Adressverzeichnissen, Fahrplänen (Haltestellen) und dergleichen Verbreitung findet. (-> GeoNV Art 4 Abs. 3)