Amtliche Schreibweise von Eigennamen
Aus Geoinformation HSR
Version vom 14. Dezember 2008, 16:54 Uhr von Schlatter (Diskussion | Beiträge)
Zurück zu den Weblinks Orts- und Lokalnamen
Amtliche Deutsche Rechtschreibung
Vgl. Duden Ausgabe 24. Auflage Die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung
§60 In mehrteiligen Eigennamen mit nicht subststantivischen Bestandteilen schreibt man das erste Wort und alle weiteren Wörtern aus Artikeln, Präpositionen und Konjunktionen gross.
Als Eigennamen im Sinne dieser orthografischen Regelung gelten:
- (2) Geografische und geografisch-politische Eigennamen, so
- (2.2) von Städten, Dörfern, Strassen, Plätzen und dergleichen
- (2.3) von Landschaften, Gebirgen, Wäldern, Wüsten, Fluren und dergleichen