Orts- und Ortschaftstafel

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Ortsbeginn auf Hauptstrassen.jpg Ortsende auf Hauptstrassen.jpg Wegweiser auf Hauptstrassen.jpg

Ortsbeginn auf Nebenstrassen.jpg Ortsende auf Nebenstrassen.jpg Wegweiser für Nebenstrassen.jpg


Ziele

Vorliegende Seite dokumentiert, warum Ortschaftstafeln in der Signalisationsverordnung(SSV) und Ortstafeln Synonyme sind und warum mit Ortschaftstafeln (SSV) grundsätzlich Orte/Ortsteile/Weiler nach verkehrspolizeilichen Aspekten signalisiert werden und nicht Ortschaften (GeoNV) im adressalischen / postalischen Sinn.

Ortschaft.jpg Ortschaft2.jpg

Orts- und Ortschaftsnamen vgl. hier


Schematische Darstellung Orte - Orts-/Ortschaftentafeln - Ortschaften

Ortschaft Ortstafel Legende.jpg Ortschaft Ortstafel.jpg

Hinweise:

  • Art. 50 SSV Ortschaftstafeln
    • 4 Die Signale «Ortsbeginn auf Hauptstrassen» und «Ortsbeginn auf Nebenstrassen» werden aufgestellt, wo das locker überbaute Ortsgebiet beginnt; ...
  • Art. 49 SSV Grundsätze
    • 1 Ortsnamen werden auf Ortschaftstafeln, Wegweisern, Vorwegweisern und Einspurtafeln (Art. 50–53) in der Sprache geschrieben, die am bezeichneten Ort gesprochen wird, für gemischte Orte in der Sprache der Mehrheit der Einwohner.


Begriffe Ort/Ortstafel und Ortschaft/Ortschaftstafel

Signalisationsverordnung (SSV)

In der Signalisationsverordnung (SSV) werden folgende Begriffe verwendet (kursiv die französischen und italienischen Begriffe aus der entsprechenden Sprachversion der Verordnung):

  • Ort (SSV)
    • Signal «Ortsbeginn» (4.27+4.29) signal «Début de localité»/segnale «Inizio della località», Signal Ortsende (4.28+4.30) signal «Fin de localité»/senale «Fine della località» (Art. 1 Abs. 4 SSV)
    • innerorts dans les localités/nelle località, ausserorts hors des localités/fuori delle località (Art. 1 Abs. 4 SSV)
    • Ortszentrum centre d’une localité/centri urbani (Art. 2a19 Abs. 6)
    • Ortsteil quartiers extérieurs/quartieri esterni (Art. 22 Abs. 4)
    • Ortsnamen noms des localités/nomi delle località (Art. 49 Abs. 1)
  • Ortschaft (SSV)
    • Ortschaften localité/località (Art. 50 SSV)
    • Ortschaftstafeln panneaux de localité/cartelli di località (Art. 50 SSV)
    • Ortschaftsnamen noms des localités/nomi di località (Art. 49 Abs. 1 SSV)


Die Begriffe Ort und Ortschaft werden in der SSV in der deutschen Version als Synonyme verwendet. In der französischen und italienischen Version existiert dagegen ein einheitlicher Begriff, wobei in der französischen Version der Begriff Ortschaft, in der italienischen Version der Begriff Ort verwendet wird. Der Begriff Ortstafel wird in der SSV nicht verwendet, in der Praxis wird der Begriff Ortstafel jedoch als Synonym für Ortschaftstafel verwendet vgl. z.B. Bundesgerichtsentscheid BGE IV 229.


Verordnung über geografische Namen (GeoNV)

In der Verordnung über geografische Namen (GeoNV¨) werden folgende Begriffe verwendet

  • Ort (GeoNV) lieux/località
    • Ortsnamen noms de lieux/nomi die località (Art. 3 Lit. b GeoNV)
    • Siedlung/Ort als topografisches Objekt (Stadt, Dorf, Quartier, Ortsteil, Weiler) Art. 3 Lit. h GeoNV
  • Ortschaften localités/località postale (GeoNV)
    • Ortschaften localités/località postale (Art. 3 Lit. e GeoNV)


Ortschaften im postalischen Sinn (Art. 3 Lit. e GeoNV) sind als schweizweite Gebietsaufteilung für adressalische und postalische Zwecke entsprechend der im Jahr 2004 publizierten SN-Norm 612040 Gebäudeadressierung definiert und unterscheiden sich von Ortschaften im umgangssprachlichen Sinn (topografische Objekte gemäss Art. 3 Lit. h GeoNV); vgl. auch Unterschiede Orts- und Ortschaftsnamen.


Ortschaftstafel (SSV) als Festlegung von "innerorts" und "ausserorts"-Bereichen

Wo werden Ortschaftstafeln aufgestellt?

  • Art. 1 Inhalt, Abkürzungen und Begriffe SSV
    • 4 Der Bereich «innerorts» beginnt beim Signal «Ortsbeginn auf Hauptstrassen» (4.27) oder «Ortsbeginn auf Nebenstrassen» (4.29) und endet beim Signal «Ortsende auf Hauptstrassen» (4.28) oder» Ortsende auf Nebenstrassen» (4.30). Der Bereich «ausserorts» beginnt beim Signal «Ortsende auf Hauptstrassen» oder «Ortsende auf Nebenstrassen» und endet beim Signal «Ortsbeginn auf Hauptstrassen» oder «Ortsbeginn auf Nebenstrassen».
  • Art. 50 SSV Ortschaftstafeln
    • 4 Die Signale «Ortsbeginn auf Hauptstrassen» und «Ortsbeginn auf Nebenstrassen» werden aufgestellt, wo das locker überbaute Ortsgebiet beginnt; sie dürfen nicht nach dem Signal stehen, das die allgemeine Höchstgeschwindigkeit innerorts anzeigt (Art. 22 Abs. 3).


Auswirkungen innerorts / ausserorts Bereiche

Signalisationsverordnung (SSV)

Ob mit "Ortschaftstafel" Art. 50 SSV Orte/Ortsteile/Weiler gemäss Art. 3 Lit. h oder (postalische) Ortschaften gemäss Art. 3 Lit. e GeoNV signalisiert werden, hat erhebliche Auswirkungen auf die Abgrenzung des "innerorts" resp. "ausserorts" Bereiches und dadurch auf die gesetzlichen Bestimmungen der SSV.

Ingesamt kommt der Begriff "innerorts" 26 Mal in der SSV im Zusammenhang mit diversen Bestimmungen vor.

Beispiel:

Art. 3 SSV

3 Die Gefahrensignale stehen unter Vorbehalt abweichender Bestimmungen für einzelne Signale:

  • a. innerorts kurz vor der Gefahrenstelle; stehen sie mehr als 50 m vorher, wird die Entfernung auf beigefügter «Distanztafel» (5.01) vermerkt;
  • b. ausserorts 150–250 m vor der Gefahrenstelle; kann diese Regel nicht eingehalten werden, wird die Entfernung auf beigefügter «Distanztafel» vermerkt;
  • c.21 auf Autobahnen und Autostrassen bei der Gefahrenstelle selbst oder höchstens 100 m vorher, ferner zusätzlich als Vorsignale mit beigefügter «Distanztafel

» 500–1000 m vor der Gefahrenstelle.



Ordnungsbussenverordnung (OBV)

Ordnungsbussenverordnung (OBV)

Die Ortschaftstafeln Art. 50 SSV legen innerorts und aussorts-Bereiche fest und haben Auswirkungen auf die Bussen bei Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit.

Beispiel 303:

  • 1. Überschreiten allgemeiner, fahrzeugbedingter oder signalisierter Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit innerorts (Art. 27 Abs. 1 SVG; Art. 4a Abs. 1 und Art. 5 VRV; Art. 22 Abs. 1, 22a, 22b Abs. 2 und 22c Abs. 1 SSV)
    • a. um 1–5 km/h 40
    • b. um 6–10 km/h 120
    • c. um 11–15 km/h 250


  • 2. Überschreiten allgemeiner, fahrzeugbedingter oder signalisierter Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit ausserorts und auf Autostrassen (Art. 27 Abs. 1 SVG; Art. 4a Abs. 1 und Art. 5 VRV; Art. 22 Abs. 1 SSV)
    • a. um 1–5 km/h 40
    • b. um 6–10 km/h 100
    • c. um 11–15 km/h 160
    • d. um 16–20 km/h 240


Warum sinalisieren Ortschaftstafeln (SSV) grundsätzlich Orte und nicht (postalische) Ortschaften?

Aus folgenden Gründen ist davon auszugehen, dass es sich bei den Begriffen Ort/Ortschaft in der SSV um die Begriffe Siedlung/Ort (GeoNV) handelt und nicht um den Begriff Ortschaft (GeoNV) im postalischen Sinn:

  • Die Platzierung der Ortschaftstafel SSV richtet sich nach verkehrspolizeilichen Aspekten sowie entsprechend Siedlungsdichte, nämlich dort, wo das locker überbaute Ortsgebiet beginnt. Signalisiert werden grundsätzlich auch Weiler und Ortsteile auf Haupt- und Nebenstrassen. Alleinstehende Einzelgebäude ausserhalb des Siedlungsgebietes gehören zu postalischen Ortschaften im Sinn der GeoNV, können aber im Allgemeinen nicht zum locker überbauten Ortsgebiet gezählt werden und gehören zum ausserorts Gebiet.
  • Die SSV regelt, wo Ortschaftstafeln platziert werden. Vgl. dazu auch die oben abgebildete Situationsskizze. Wo im konkreten Fall Ortschaftstafeln aufgestellt werden, richtet sich nach verkehrs-polizeilichen und nicht nach adresssalischen / postalischen Kriterien. Würden nicht mehr Orte, sondern neu Ortschaften nach adreassalischen und postalischen Aspekten, würde dies die Festlegung der innerorts- und ausserorts Gebiete in erheblichen Mass tangieren und den Bestimmungen der SSV widersprechen. Der Begriff Ort/Ortschaft (SSV) darf daher nicht mit der (postalischen) Ortschaft (GeoNV) in Verbindung gebracht werden.


Bedeutung der Ortstafeln für die Gebäudeadressierung

  • Die (postalische) Ortschaft in einer Gebäudeadresse dient zur groben Lokalisierung der Adresse in der Schweiz (Ortschaften müssen landesweite Bedeutung aufweisen).
  • In vielen Fällen ist es nicht möglich, die genaue Adresse allein aus den Angaben der Adresse zu finden. Mit der schweizweit eindeutigen Adresse ist es möglich die Position einer Adresse in einem GPS, auf einer elektronischen Karte (Google) oder einem Ortsplan zu lokalisieren. Zur Navigation zu einer bestimmten Adresse, spielen die Ortsnamen als geografische Fixpunkte eine wichtige Rolle. Die Ortstafeln im Gelände sind für die Navigation eine sehr wichtige Rolle. Aus Sicht der Gebäudeadressierung besteht kein Bedarf, die bisherige Praxis der Signalisation der Orte zu verzichten und neu die (postalischen) Ortschaften zu signalisieren.


Siehe auch


Weblinks